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Was macht ein Rechtsanwalt beim Immobilienkauf?

Die Abwicklung eines Kaufvertrags ist mit der Unterschrift des Vertrags nicht getan. Für uns beginnt erst mit diesem Zeitpunkt der Großteil der Aufgaben. Was viele Käufer nicht wissen, nehmen wir nach der Unterschrift Kontakt mit dem Finanzamt, dem Bürgermeister bzw. Magistrat, der Treuhandbank, der Rechtsanwaltskammer, der finanzierenden Bank, dem Grundbuchsgericht und dem Notar auf, um Ihren Kaufvertrag so schnell es geht im Grundbuch eintragen zu lassen.

Die folgende Aufzählung dient nur dem Überblick und bei jedem Vertrag entsprechend angepasst. Wir wissen, dass diese relativ umfangreich erscheint – das ist sie auch. Uns ist wichtig, dass Immobilienkäufer bei einem derart großen Schritt auch wissen, wie die Abwicklung vorgesehen ist. Fragen dazu beantworten wir wie immer sehr gerne!

  1. Finden der Traumimmobilie: Wir empfehlen Ihnen gerne sehr gute Makler und Bauträger.
  2. Kaufanbot (optional): Es ist ratsam, den Kauf durch ein gegengezeichnetes Kaufanbot abzusichern.
  3. Prüfung des Grundbuchsstands: Wir prüfen das Grundbuch auf Belastungen und Risiken für Sie.
  4. Eröffnung eines Treuhandkontos: Die Bezahlung erfolgt über ein versichertes Treuhandkonto; wir kümmern uns um den Papierkram für Sie.
  5. Treuhandschaft (Verkäufer-Käufer): Die Abwicklung der Treuhandschaft und Überwachung des Treuhandkontos wird von uns vorgenommen.
  6. Treuhandschaft (Bank-Käufer) – optional: Wir sorgen für die zügige Auszahlung des Kredits und Eintragung des Pfandrechts.
  7. Erstellung des Kaufvertrags
  8. Freigabe des Kaufvertrags durch Sie: Erst nach Ihrem Ok, werden wir den Vertrag an die Verkäuferseite zur Prüfung übermitteln.
  9. Freigabe des Kaufvertrags durch die Verkäuferseite: Wir unterstützen Sie bei etwaigen (Nach-)Verhandlungen.
  10. Unterfertigungstermin: Zur Unterfertigung bestellen wir einen Notar in unsere Kanzlei. Neben dem Kaufvertrag werden einige weitere wichtige Dokumente gemeinsam besprochen und unterfertigt. Info: Auch die Beglaubigung einer etwaigen Pfandurkunde kann gerne im Rahmen des Unterfertigungstermins bei uns durchgeführt werden.
  11. Rangordnung/ Grundbücherliche Sicherstellung des Kaufvertrags
  12. Bezahlung: Wir informieren Sie genau, welche Beträge wohin überwiesen werden müssen; gerne fordern wir die Bezahlung auch von Ihrer Bank an.
  13. Abwicklung mit dem Finanzamt: Wir berechnen sämtlich Steuern und Abgaben geben diese dem Finanzamt via Finanzonline bekannt.
  14. Abwicklung mit Behörden: Wir kümmern uns um sämtliche notwendigen behördlichen Bescheinigungen für die Grundbuchseintragung.
  15. Grundbuchseintragung: Nach Bezahlung erfolgt die Grundbuchseintragung durch unsere Kanzlei.
  16. Übergabe: Die Übergabe kann nach Bezahlung grundsätzlich sofort stattfinden.
  17. Auszahlung: Nachdem wir sichergestellt haben, dass die Immobilie übergeben wurde sowie ihr Eigentumsrecht gesichert ist, erfolgt die Auszahlung.
  18. Abschluss: Nach der Eintragung im Grundbuch erhalten Sie den Grundbuchsbeschluss, einen aktuellen Grundbuchsauszug und sämtliche Originalunterlagen mit weiteren Hinweisen.

Sie wollen eine Immobilie ohne Makler kaufen? Hier finden Sie ein kostenloses Muster für einen Vorvertrag.

Hier Angebot für die Kaufvertragsabwicklung anfordern!

freundlicher Mann
verfasst von
Mag. Bernhard Brandauer, LLB. oec.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

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