6 Fragen & Antworten zum Thema Reiserecht und Corona

Bahnhofshalle
    • Ist man verpflichtet die gebuchte Reise anzutreten? 
    • Kann man eine Pauschalreise wegen Corona stornieren? Wann fallen Stornogebühren an?
    • Kann man eine gebuchte Unterkunft wegen Corona stornieren? Wann fallen Stornogebühren an?
    • Was bedeutet der „Wegfall der Geschäftsgrundlage“?
    • Wenn man sich in behördlich verhängter Quarantäne befindet und die Reise nicht antreten kann, muss man die Reisekosten trotzdem tragen? 
    • Muss ein Gutschein akzeptiert werden, wenn der Veranstalter die Reise storniert? 

Ist man verpflichtet die gebuchte Reise anzutreten? 

    • Nein, man ist nie verpflichtet eine bereits gebuchte Reise anzutreten.
    • Dennoch können bei Nichtantritt Stornogebühren anfallen.

Kann man eine Pauschalreise wegen Corona stornieren? Wann fallen Stornogebühren an? 

    • Ja, eine Pauschalreise kann unter Umständen auch in Zeiten von Corona kostenlos storniert werden.
    • Unter folgenden Umständen ein kostenloses Storno möglich:
      1. der Reiseantritt ist binnen den nächsten sieben Tagen und das Reiseziel ist stark vom Coronavirus betroffen, was eine Einreise unzumutbar macht
      2. der Reiseantritt ist binnen den nächsten sieben Tagen und über das Reiseziel ist ein Einreiseverbot verhängt, was eine sofortige Quarantäne nach sich zieht
    • Zusammenfassend ist festzuhalten, kann die Reise definitiv nicht angetreten werden aufgrund von einem Einreiseverbot beispielsweise, ist ein kostenloses Storno möglich, unabhängig ob der Reiseantritt in den folgenden sieben Tagen oder in den nächsten Wochen ist.

Kann man eine direkt gebuchte Unterkunft wegen Corona stornieren? Wann fallen Stornogebühren an?

    • Ausschlaggebend zur Beantwortung dieser Frage ist das Recht des gebuchten Reiseziels.
    • Dennoch kann durch die gegebenen Umstände mit einer Unzumutbarkeit des Reiseantritts argumentiert werden oder mit dem „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ um gegebenenfalls kostenlos stornieren zu können.

Was bedeutet der „Wegfall der Geschäftsgrundlage“?

Der „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ gilt als letztes Mittel für Beseitigung von Verträgen deren Festhaltung und Durchführung für beide Parteien unzumutbar ist.

Voraussetzungen für die Einwendung sind:

    • keiner der Parteien darf den Nichteintritt der Reise verschuldet haben
    • der Grund für den Wegfall muss „von außen“ kommen beispielsweise eine Naturkatastrophe oder eine Epidemie
    • es muss die Grundlage des Geschäfts nicht eintreten sein (geschäftstypisch – z.B. Buchung eines Hotels, Hotel behördlich geschlossen)
    • das Festhalten am Vertrag stelle eine schwere Äquivalenzstörung dar (das bedeutet soviel wie das Leistung und Gegenleistung unverhältnismäßig zueinander stehen, z.B. man bucht ein Hotel, das Hotel wurde behördlich geschlossen, man soll das Entgelt trotzdem bezahlen obwohl man nichts in Gegenleistung bekommt)

Wenn man sich in behördlich verhängter Quarantäne befindet und die Reise nicht antreten kann, muss man die Reisekosten trotzdem tragen? 

    • Hier ist keine klare Regelung vorhanden.
    • Kontaktieren Sie am besten die zuständige Bezirkshauptmannschaft oder das zuständige Magistrat Ihres Heimatortes.

Muss ein Gutschein akzeptiert werden, wenn der Veranstalter die Reise storniert? 

    • Nein, ein Gutschein muss nicht akzeptiert werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass:

    • eine gebuchte Reise in Zeiten von Corona nicht angetreten werden muss
    • man bei Nichtantritt im schlimmsten Fall Stornogebühren bezahlen muss
    • man unter oben genannten Ereignissen ein kostenloses Storno erhält
    • es sich empfiehlt bei Reiseantritt in einigen Wochen/Monaten sich schon jetzt über Storno zu informieren
    • falls eine Reise definitiv nicht angetreten werden kann (aufgrund von Einreiseverbot, .. etc) ohne Kosten storniert werden kann
    • ein Gutschein nicht akzeptiert werden muss
    • in manchen Fällen der Wegfall der Geschäftsgrundlage eingewendet werden kann.

Disclaimer: Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und zusammengestellt (Stand 29.04.2020); eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen. Dieser Beitrag ersetzt auch keine Rechtsberatung.

Unsere weiteren Blogbeiträge zu BRANDaktuellen Themen wie Kurzarbeit, Veranstaltungsabsagen, Kinderbetreuung in Schulen & Co finden Sie hier.

Infizierte Veranstaltungen – nun Gutscheine statt Geld zurück #Corona

Veranstaltung, Sessel
    • Bekommt man für Tickets Geld zurück, wenn die Veranstaltung wegen Corona abgesagt wurde? 
    • Können mehrere Gutscheine für eine Veranstaltung ausgestellt werden?
    • Wie lang ist der Gutschein gültig?
    • Muss man Gutscheine in Höhe des Gesamtbetrags akzeptieren? 
    • Welche Veranstaltungen sind von der „Gutscheine statt Geld zurück“ Regelung umfasst? 
    • Was passiert mit Abonnement Besitzer in Corona Zeiten? 
    • Sind die ausgestellten Gutscheine übertragbar? 
    • Ist man verpflichtet, den Gutschein einzulösen?

Bekommt man für Tickets Geld zurück, wenn die Veranstaltung wegen Corona abgesagt wurde? 

Der Veranstalter hat das Recht, bei einem Betrag von bis zu EUR 70 einen Gutschein auszustellen, dass bedeutet im Detail:

      • bei einem Betrag bis zu EUR 70 wird ein Gutschein in voller Höhe ausgestellt 
      • bei einem Betrag bis zu EUR 250 wird ein Gutschein über EUR 70 ausgestelltund der Restbetrag wird in bar zurückgezahlt. Aber Achtung: dieser Restbetrag darf maximal EUR 180 betragen
      • bei einem Betrag  über EUR 250 werden EUR 180 in bar erstattet und über den Restbetrag wird ein Gutschein verhängt

Können mehrere Gutscheine für eine Veranstaltung ausgestellt werden?

    • Nein. Pro Veranstaltung kann nur ein Gutschein ausgestellt werden. 

Wie lang ist der Gutschein gültig? 

    • Stichtag der Einlösung ist der 31.12.2022
    • Wird der Gutschein bis zu diesem Datum nicht eingelöst, muss der Veranstalter dem Gutscheininhaber diesen in bar ablösen. 

Muss man Gutscheine in Höhe des Gesamtbetrags akzeptieren? 

    • Nein, das kann der Konsument ablehnen. 
    • Den Gutschein in Höhe des gesetzlich vorgeschrieben Betrags (EUR 70) muss er dennoch akzeptieren. 

Wichtig: Die Akzeptanz eines Gutscheins in voller Höhe des Tickets ist mit Vorsicht zu genießen. Denn bis zum 31.12.2022 trägt der Kunde das Risiko, dass der Veranstalter in die Insolenz gerät. Im Zuge dessen, kann der Kunde dann nur mehr das Ticket als Insolvenzforderung im anhängenden Verfahren anmelden. Diese wird durch die Quotenregelung eher gering ausfallen. 

Welche Veranstaltungen sind von der „Gutscheine statt Geld zurück“ Regelung umfasst? 

Alle unten aufgelisteten Veranstaltungen, die nach dem 13.03.2020 stattgefunden hätten: 

    • Opernaufführungen
    • Theateraufführungen
    • Filmvorführungen 
    • Sportevents, auch mit entgeltlicher Publikumsbeteiligung (beispielsweise Bundesliga-Spiele, Laufevents)
    • Museen Abonnemonts 

Was passiert mit Abonnement Besitzer in Corona Zeiten? 

    • Abonnement Besitzer können sich entweder das Entgelt der entfallenen Leistungen auf das nächste Jahr anrechnen lassen oder ausbezahlen lassen 

Sind die ausgestellten Gutscheine übertragbar? 

    • Ja, sie können jedem weitergeben werden. 
    • Sie können ebenso auch von jedem eingelöst werden. 

Ist man verpflichtet den Gutschein einzulösen?

    • Nein, der Kunde ist nicht verpflichtet den Gutschein einzulösen
    • Der Veranstalter beziehungsweise Betreiber ist dennoch verpflichtet, den Gutschein als Barzahlung anzunehmen

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass: 

    • Gutscheine in einer Höhe von EUR 70 ausgestellt werden dürfen 
    • Gutscheine über die Gesamte Höhe nur mit Akzeptanz des Kunden ausgestellt werden dürfen 
    • das die Regelung für alle oben aufgelisteten Veranstaltungen gilt, die nach dem 13.03.2020 stattgefunden hätten
    • Gutscheine frei übertragbar sind und nicht eingelöst werden müssen
    • eine Barrückerstattung zu erfolgen hat, wenn der Gutschein nicht bis 31.12.2022 eingelöst wird. 

Den vollständigen Gesetzestext finden Sie hier

Disclaimer: Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und zusammengestellt (Stand 28.04.2020); eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen. Dieser Beitrag ersetzt auch keine Rechtsberatung.

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„Kinderbetreuung“ in Schulen: Was Eltern jetzt wissen müssen!

Kinderbetreuung
    • Ist die Schulpflicht wegen Corona aufgehoben?
    • Sind die Schulen wegen Corona komplett geschlossen?
    • Wann werden die Schulen wieder aufsperren?
    • Sind die Kindergärten wegen Corona komplett geschlossen?
    • Wie viele Kinder werden gemeinsam in der Überbrückungsphase betreut?
    • Kann man sein Kind auch in Betreuung schicken, wenn man keiner systemrelevanten Tätigkeit nachgeht?
    • Darf man von der Betreuung in Schulen und Kindergärten abgewiesen werden?
    • Gibt es eine alternative Betreuungsmöglichkeit?

Ist die Schulpflicht wegen Corona aufgehoben?

    • Nein. Gemäß dem Bundesministerium für Bildung, Wirtschaft und Forschung ist die derzeitige Anwesenheit in den jeweiligen Schulen aufgrund des Coronavirus von Nöten. Dies soll unter anderem die Ansteckungsgefahr minimieren. Die Schulpflicht wurde aber nicht aufgehoben.

Sind die Schulen komplett geschlossen?

    • Nein, es ist nur die aktive Lehre bis auf weiteres ausgesetzt. Die LehrerInnen kommen in der sogenannten „Überbrückungsphase“ weiterhin Ihrer pädagogischen Tätigkeit nach und beaufsichtigen Kinder unter 14 Jahren deren Eltern berufstätig sind.
    • Diese Betreuung wird an Volksschulen, Neuen Mittelschulen, Sonderschulen sowie AHS-Unterstufen angeboten.

Wann werden die Schulen wieder aufsperren?

    • Am 04. Mai 2020 soll der Präsenzunterricht für Maturantinnen und Maturanten wieder starten
    • Am 18. Mai 2020 soll der Präsenzunterricht für Neue Mittelschulen, Sonderschulen, Volksschulen und für die Unterstufe der AHS wieder beginnen
    • Am 03. Juni 2020 ist die Wiederaufnahme des Präsenzunterricht für PTS, HAK, HTL, Berufsschulen und für die Oberstufe der AHS geplant

Sind Kindergärten komplett geschlossen?

    • Nein, auch hier wird der Kinderbetreuungsbetrieb für berufstätige Eltern, die Ihre Kinder nicht selbst beaufsichtigen können, fortgesetzt.

Wie viele Kinder werden gemeinsam in der Überbrückungsphase betreut?

    • Die genaue Anzahl ist nicht geregelt.
    • Dennoch soll die Betreuung unter Berücksichtigung der herrschenden Hygenievorschriften erfolgen, um die Ansteckungsgefahr zu minimieren.

Wer darf die Kinderbetreuung in Schulen und Kindergärten beanspruchen in Zeiten von Corona?

    • Berufstätigen Eltern, vor allem in systemrelevanten Tätigkeitsbereichen wie Gesundheitswesen oder Lebensmittelhandel, stehen die Betreuung an den Bildungseinrichtungen zur Verfügung.
    • Wichtig: Das Kinderbereuungsangebot steht aber jedem Elternteil und Erziehungsberechtigen zu, wenn sonst keine andere innerfamiliäre Betreuung gewährleistet werden kann. Familien sollen nicht überlastet werden.
    • Es wird aber dringend davon abgeraten, die Kinder in die Obhut der Großeltern zu geben.

Darf man von der Betreuung in Schulen und Kindergärten abgewiesen werden?

    • Nein!
    • Die erfolgten Abweisungen beruhen auf einer Missinterpretation des Erlasses des Bundesministerium.
    • Den genannten Berufssparen (ÄrztInnen, PlegerInnen, Mitglieder von Einsatz-und Krisenstäben und Blaulichtorganisationen, AlleinerzieherInnen, Grundversorgungspersonal) soll jedenfalls eine Betreuung der Kinder zustehen.
    • Die Betreuung in der Überbrückungsphase soll aber auch jeden berufstätigen Eltern offen stehen und auch jenen die aus persönlichen Grünen einer Kinderbetreuung nicht nach gegen können.
    • Die Aufzählung von systemrelevanten Berufen in dem Erlass ist nicht als erschöpfend (taxativ) anzusehen.

Gibt es eine alternative Betreuungsmöglichkeit?

    • Ja, beispielsweise die Sonderbetreuungszeit. Diese wird den Arbeitnehmern für deren Kinder unter 14 Jahren gewährt und soll für bis zu 3 Wochen möglich sein.
    • Gemäß § 18b AVRAG (Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz) – obliegt es dem Arbeitgeber, ob eine Sonderbetreuungszeit gewährt wird. Sie kann in Form von „Block-Wochen“ aber auch tageweise gewährt werden.
    • Beachte: Eine sogenannte Pflegefreistellung wie sie nach dem §15 UrlG (Urlaubsgesetz) möglich wäre, ist aufgrund der Schließung von Kindergarten und Schulen nicht beanspruchbar.

Zusammenfassend wird festgehalten, dass:

    • die Schulpflicht nicht aufgehoben ist,
    • Schulen und Kindergärten für Betreuung in der Corona  Überbrückungsphase offen stehen,
    • der Präsenzunterricht für einzelne Schulstufen bald wieder starten soll,
    • jeden berufstätigen Eltern die Kinderbetreuung in der Überbrückungsphase offen steht,
    • auch Eltern, die aus persönlichen Gründen der Kinderbetreuung nicht nachkommen können, die Betreuung in der Überbrückungsphase offen steht,
    • Sonderbetreuungszeit bis maximal 3 Wochen möglich ist.

Disclaimer: Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und zusammengestellt (Stand 27.04.2020); eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen. Dieser Beitrag ersetzt auch keine Rechtsberatung.

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ACHTUNG FRIST! Corona-Entschädigung für Tourismusbetriebe!

Stempel "vorübergehend geschlossen"

Hinweis: Dieser Beitrag bezieht sich nur auf die Entschädigungen nach dem Epidemiegesetz. Durch Verordnungen der einzelnen Bezirksverwaltungsbehörden wurde die Schließung von Beherbergungsbetrieben sowie der Betrieb von Seilbahnen rund um den 15. März 2020 unter Bezug auf das Epidemiegesetz angeordnet. 

    • Was regelt das Epidemiegesetz?
    • Welche Bundesländer waren von Betriebsschließungen gemäß dem Epidemiegesetz betroffen?
    • Wer hat den Anspruch auf Entschädigung bei einer Betriebsschließung wegen Corona?
    • Habe ich den Anspruch auf Verdienstentgang bei einer Betriebsschließung wegen Corona?
    • Was bedeutet Entschädigung für den Verdienstausfall gemäß dem Epidemiegesetz?
    • Für welchen Zeitraum wird der Vermögensnachteil bei einer Betriebsschließung wegen Corona ersetzt?
    • Was muss ein Antrag auf Vergütung bei einer Betriebsschließung wegen Corona enthalten?
    • Bis wann muss ich den Antrag auf Entschädigung gemäß dem Epidemiegesetz einbringen?
    • Wie ist die Höhe der Entschädigung gemäß dem Epidemiegesetz zu bemessen?
    • Welche Unterlagen sind dem Antrag auf Entschädigung gemäß dem Epidemiegesetz beizulegen?
    • Wo kann ich den Antrag auf Entschädigung bei einer Betriebsschließung wegen Corona einbringen?
    • Welche Behörden sind für die Antragstellung gemäß dem Epidemiegesetz zuständig?

Was regelt das Epidemiegesetz?

    • Das Epidemiegesetz regelt die rechtlichen Folgen einer möglichen Seuche oder Epidemie.
    • Behörden haben die Möglichkeit, einen einzelnen Betrieb zu sperren oder den Betriebsumfang zu beschränken, aber auch eine regionale oder gebietsweise Schließung von Betrieben oder Unternehmen anzuordnen.
    • Im Falle der Betriebsschließung ihres Betriebes können jedoch Wirtschaftstreibende eine Vergütung für Verdienstentgang und Ersatz der Lohnkosten fordern, wenn durch eine Betriebsschließung der Erwerb verhindert wird.

Welche Bundesländer waren von Betriebsschließungen gemäß dem Epidemiegesetz betroffen?

Beherbergungsbetriebe und Seilbahnbetreiber, die ihren Betrieb in angegebenen Zeitraum schließen mussten, und, ihren Standort im Zuständigkeitsbereich einer der folgenden Bezirksverwaltungsbehörden haben:

    • Tirol: Bezirkshauptmannschaften Kitzbühel, Landeck, Reutte, Imst, Schwaz, Lienz,  Kufstein, Innsbruck.
    • Salzburg: Bezirkshauptmannschaften Zell am See, St. Johann i. P., Tamsweg, Hallein, Salzburg Umgebung und der Magistrat der Stadt Salzburg.
    • Kärnten: Bezirkshauptmannschaften Feldkirchen, Villach-Land, Hermagor, Spittal an der Drau, St. Veit an der Glan, Völkermarkt, Wolfsberg, Klagenfurt Land und Klagenfurt Stadt.
    • Vorarlberg: Bezirkshauptmannschaften Bludenz, Bregenz, Dornbirn und Feldkirch.

Wer hat den Anspruch auf Entschädigung bei einer Betriebsschließung wegen Corona?

    • Jede natürliche (EinzelunternehmerInnen) und juristische Person (insbesondere GmbH, AG) sowie Personengesellschaften des Handelsrechtes (insbesondere OG, KG), die ein Unternehmen betreibt, das in seinem Betrieb durch die Verordnung der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde beschränkt oder gesperrt worden ist und ihr dadurch ein Vermögensnachteil entstanden ist, wenn ihr etwa die Ausübung der Erwerbstätigkeit untersagt worden ist oder ihr Betrieb behördlich beschränkt oder gesperrt worden ist. 

Habe ich den Anspruch auf Verdienstentgang bei einer Betriebsschließung wegen Corona?

    • Ja, sofern Ihr Betrieb durch Verordnung der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde, also Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat, auf Grundlage des § 20 Epidemiegesetzes geschlossen oder eingeschränkt wurde.

Was bedeutet Entschädigung für den Verdienstausfall gemäß dem Epidemiegesetz?

    • Durch mittels Verordnungen durchgesetzte Betriebsschließungen ist Ihnen Ihre Möglichkeit des Tätigwerdens entzogen.
    • Dadurch ist Ihnen ein Verdienstentgang entstanden.

Für welchen Zeitraum wird der Vermögensnachteil bei einer Betriebsschließung wegen Corona ersetzt?

    • Der Zeitraum der Ersetzung des Vermögensnachteils hängt von der jeweiligen Verordnung ab.
    • Für jeden Tag der Betriebsschließung von Erlass der Verordnung bis 27. bzw. 30. März 2020, da an diesen Tagen die entsprechenden Verordnungen aufgehoben wurden.

Was muss ein Antrag auf Vergütung bei einer Betriebsschließung wegen Corona enthalten?

Inbesondere die Angabe des tatsächlichen Verdienstentgangs und der geleisteten Entgeltzahlungen an die Mitarbeiter (Siehe unser Formular).

Bis wann muss ich den Antrag auf Entschädigung gemäß dem Epidemiegesetz einbringen?

    • Die Frist zur Geltendmachung des Anspruches auf Vergütung des Verdienstentganges beträgt sechs Wochen. Sie beginnt am Tag der Aufhebung der behördlichen Maßnahme.
    • Es ist im Einzelfall konkrete Verordnung zu prüfen sowie wann diese aufgehoben wurde.
    • Die meisten (behördlichen) Maßnahmen auf Grundlage des Epidemiegesetzes sind am 26.03.2020 mit sofortiger Wirkung aufgehoben worden.
    • Die Frist läuft bereits.
    • Sie endet in diesen Fällen am 07.05.2020.

Wie ist die Höhe der Entschädigung gemäß dem Epidemiegesetz zu bemessen?

    • Die Höhe des Verdienstentganges bemisst sich für selbständig erwerbstätige Personen und Unternehmungen nach dem vergleichbaren fortgeschriebenen wirtschaftlichen Einkommen im Verhältnis zum Vorjahr.
    • Auf den gebührenden Vergütungsbetrag sind Beträge anzurechnen, die Ihnen wegen einer solchen Erwerbsbehinderung nach sonstigen Vorschriften oder Vereinbarungen sowie aus einer anderweitigen während der Zeit der Erwerbsbehinderung aufgenommenen Erwerbstätigkeit zukommen. Dies prüfen wir sehr gerne für Sie, da dies vom Einzelfall abhängig ist. 
    • Die Vergütung für Arbeitnehmer ist nach dem regelmäßigen Entgelt im Sinne des Entgeltfortzahlungsgesetzes zu bemessen. Die Arbeitgeber hat den Arbeitnehmern den gebührenden Vergütungsbetrag an den für die Zahlung des Entgelts im Betrieb üblichen Terminen auszuzahlen. Der Anspruch auf Vergütung gegenüber dem Bund geht mit dem Zeitpunkt der Auszahlung auf den Arbeitgeber über. Der für die Zeit der Erwerbsbehinderung vom Arbeitgeber zu entrichtende Dienstgeberanteil in der gesetzlichen Sozialversicherung und der Zuschlag gemäß § 21 des Bauarbeiterurlaubsgesetzes ist vom Bund zu ersetzen.

Welche Unterlagen sind dem Antrag auf Entschädigung gemäß dem Epidemiegesetz beizulegen?

    • Entsprechende bilanzbuchhaltärische Unterlagen (inbesondere Buchungsbestätigungen, Stornierungen oder durch Vergleichszahlen der letzten Tage, Wochen, Monate oder Jahre).
    • Hinweis: Stellen Sie die notwendigen Unterlagen sorgfältig zusammen und dokumentieren Sie den Verdienstentgang genau. Wichtig ist, dass Sie die Umsatz-/Gewinneinbußen nachweisen können.

Wo kann ich den Antrag auf Entschädigung gemäß dem Epidemiegesetz einbringen?

    • Bei der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat)

Welche Behörden sind für die Antragstellung gemäß Epidemiegesetz zuständig?

    • Tirol: Bezirkshauptmannschaften Kitzbühel, Landeck, Reutte, Imst, Schwaz, Lienz,  Kufstein, Innsbruck.
    • Salzburg: Bezirkshauptmannschaften Zell am See, St. Johann i. P., Tamsweg, Hallein, Salzburg Umgebung und der Magistrat der Stadt Salzburg.
    • Kärnten: Bezirkshauptmannschaften Feldkirchen, Villach-Land, Hermagor, Spittal an der Drau, St. Veit an der Glan, Völkermarkt, Wolfsberg, Klagenfurt Land und Klagenfurt Stadt.
    • Vorarlberg: Bezirkshauptmannschaften Bludenz, Bregenz, Dornbirn und Feldkirch.
  • Gerne unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Diese Ausführungen stellen einen Überblick dar und können die Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. 

Für eine kostenlose Erstberatung können Sie online einen Termin vereinbaren:

freundliche Frau
verfasst von
Mag. Mirela Saric

Corona-Betriebsschließung – Zahlt die Versicherung?

Post-It "we are closed"
    • Was ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung?
    • Fallen behördliche Betriebsschließungen aufgrund Corona unter den Versicherungsschutz? 
    • Was tun, wenn die Versicherung nicht bezahlt weil Corona nicht in den Vertragsbedingungen steht?
    • Wann muss der Versicherungsfall angezeigt werden?
    • Darf man bei Versicherungsdeckung auch andere Förderungen beziehen? 

Was ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung? 

    • Bei einer Betriebsunterbrechungsversicherung wird grundsätzlich der Fall des Ertragsausfalles gedeckt. Dieser muss sich, wie der Name der Versicherung schon sagt, auf eine Unterbrechung des Betriebs stützen. 
    • Es wird allgemein ein Schaden vorausgesetzt, auf den die Betriebsschließung zurückzuführen ist. 
    • Auch die im Vertrag versicherte Person muss direkt betroffen sein . 

Fallen behördliche Betriebsschließungen aufgrund Corona unter den Versicherungsschutz? 

    • Hier lässt sich keine pauschale Antwort geben, da dies von den verschiedenen Vertragsbedingungen in den Versicherungspolizzen abhängt.
    • Es empfiehlt sich daher, die im Vertrag aufgelisteten Gefahrentatbestände zu prüfen. 
    • Wird im Vertragstext der Versicherungsschutz aufgrund von Seuche oder Epidemie genannt, wird er wohl gegeben sein.
    • Ist dies nicht gegeben oder ist der Schutz gezielt auf bestimme Gefahrenereignisse wie Feuer oder Erdbeben beschränkt, wird die Versicherung im Coronafall nicht leisten. 

Was tun, wenn die Versicherung nicht bezahlt weil Corona nicht in den Vertragsbedingungen steht?

    • Hier ist zu beachten, ob in der Polizze die Quarantäne als versichertes Risiko genannt wird. Dies kann auf den Betrieb oder auch gezielt auf den Inhaber ausgerichtet sein. 
    • Ist dies nicht der Fall, ist es ratsam die Polizze nach sogenannten „Auffangklauseln“ zu untersuchen. Eine solche „Auffangklausel“ kann durch seine breite Formulierung einen Versicherungsschutz bieten. Auch wenn beispielsweise Seuchen oder Epidemien sehr allgemein formuliert sind. 
    • Achtung: Stets zu beachten gilt, ob die Polizze eine physische Beeinträchtigung des Betriebs voraussetzt (bsp.: eingestürztes Dach der Produktion) oder nicht. Ist dies nicht gegeben, kann eine Deckung aufgrund der Corona-Krise möglich sein. 

Wann muss der Versicherungsfall angezeigt werden?

    • Es empfiehlt sich, den Versicherungsfall unverzüglich anzuzeigen. 

Darf man bei Versicherungsdeckung auch andere Förderungen beziehen? 

    • Allgemein wird hier im Versicherungsfall vom Versicherungsnehmer die sogenannte „Schadensminderungspflicht“ verlangt. (vergleiche §62 VersVG – Versicherungsvertragsgesetz). Es kann genommen werden, dass sich bei Zuschüssen vom Staat die Versicherung auf diese Minderungspflicht berufen kann. 
    • Tipp: Hierbei sollte der einzelne Vertrag geprüft werden, da es sich bei vielen Fällen um sogenannte Einzelfallentscheidungen handeln kann. 

Zusammenfassend lässt sich festhalten: 

    • Eine Betriebsunterbrechungsversicherung deckt den Ertragsausfall bei Unterbrechung 
    • Es ist empfehlenswert die in der Polizze aufgezählten Gefahren zu prüfen 
    • Breit formulierte „Auffangklauseln“ könnten einen Corona Versicherungsschutz bejahen (Einzelfallentscheidung) 
    • Beachtung ob eine physische Beeinträchtigung des Betriebs von Nöten ist für den Versicherungsfall oder nicht. 

Disclaimer: Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und zusammengestellt (Stand 21.04.2020); eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen. Dieser Beitrag ersetzt auch keine Rechtsberatung. Unsere weiteren Blogbeiträge zu BRANDaktuellen Themen finden Sie hier.

Sollten Sie noch Fragen haben, senden Sie uns einfach eine Mail an corona@brandauer-rechtsanwaelte.at oder vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenlose Erstberatung gleich jetzt mit wenigen Klicks:

8 Antworten zur zweiten Phase des Härtefall-Fonds!

Teamarbeit
    • Was ist die zweite Härtefall-Fonds Phase? 
    • Wer darf einen Härtefall-Fonds Antrag stellen? 
    • Wie lange ist der Zeitraum der Förderung? 
    • Bis wann kann der Härtefall-Fonds Antrag gestellt werden?
    • Muss die Härtefall-Fonds Förderung versteuert werden?
    • Kann der Härtefall-Fonds 1 immer noch beantragt werden? 
    • Welche Unterschiede gibt es zwischen Härtefall-Fonds Phase 1 und 2? 
    • Welche Voraussetzungen müssen für einen Antrag zum Härtefall-Fonds erfüllt sein? 

Was ist die zweite Härtefall-Fonds Phase? #kurzerÜberblick

    • Wie schon in unserem Blog zur ersten Phase des Härtefall-Fonds beschrieben, ist auch die zweite Phase eine entgeltliche Soforthilfe für Selbstständige, die wirtschaftlich von der Corona Pandemie betroffen sind. 
    • Anders wie in der ersten Phase, gibt es in Phase 2 einen monatlichen Zuschuss von maximal EUR 2000
    • Da der Härtefall-Fonds bis zu 3 Monate beantragt werden kann, ergibt sich ein maximaler Förderungsbetrag von EUR 6000
    • Die Beantragung der Förderung sowie auch die Auszahlung erfolgen im Nachhinein. Das bedeutet kurz gesagt, dass nach Ablauf des jeweiligen Monats ausgezahlt wird bzw. beantragt werden kann. 
    • Hinweis: Die Auszahlungen aus der ersten Phase werden für die Berechnung der zweiten Phase herangezogen.
    • Der Antrag für die Phase 2 kann seit Montag, dem 20.April 2020, online auf der WKO Website gestellt werden. Das Antragsformular als PDF finden Sie hier.   

Wer darf einen Härtefall-Fonds Antrag stellen? 

    • Ein-Personen-Unternehmen
    • Kleinstunternehmen mit maximalem Umsatz von EUR 2 Millionen 
    • erwerbstätige Gesellschafter, die pflichtversichert sind
    • Neue Selbstständige
    • Freie Dienstnehmer sowie Freie Berufe 

Es muss dargelegt werden, dass man von der Corona-Krise „wirtschaftlich signifikant“ betroffen ist. Das bedeutet, dass das Unternehmen einer behördlichen Schließung unterlag, die laufend anfallenden Kosten nicht mehr bezahlt werden können und/oder ein Umsatzeinbruch von mindestens 50% im Vergleich zum Vorjahr stattfand. 

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie NPO’s können über wie Österreichische Wirtschaftskammer keinen Härtefall-Fonds Antrag stellen. Diese werden auf den Agarmarkt Austria verwiesen. Nähere Information dazu finden Sie hier.

Wie lange ist der Zeitraum der Förderung? 

Grundsätzlich wird die Förderung für drei Monate gewährt. Hier sind dennoch genaue Zeiträume fixiert: 

    1. 16.03.2020 – 15.04.2020
    2. 16.04.2020 – 15.05.2020
    3. 16.05.2020 – 15.06.2020
    • Für jedes Monat ist einzeln ein gesonderter Antrag zu stellen. 
    • Wurden bereits Zuschüsse in der ersten Phase gewährt, werden jene in die zweite Phase angerechnet. 

Bis wann kann der Härtefall-Fonds Antrag gestellt werden?

    • Der Antrag kann bis 31.12.2020 gestellt werden. 

Muss die Härtefall-Fonds Förderung versteuert werden?

    • Nein. Sie ist steuerfrei und unterliegt somit nicht der Einkommenssteuer. 

Kann der Härtefall-Fonds 1 immer noch beantragt werden? 

    • Nein. Seit dem 17.04.2020 ist keine Härtefall-Fonds Antragstellung nach der ersten Phase möglich. 

Welche Unterschiede gibt es zwischen Härtefall-Fonds Phase 1 und 2? 

Anders als in der Phase 1 dürfen nun in Phase 2 auch Personen einen Härtefall-Fonds Antrag stellen: 

    • bei denen eine Mehrfachversicherung (Kranken- und / oder Pensionsversicherung) vorliegt. Dies war in Phase 1 ein Knock-Out Kriterium. 
    • die Nebeneinkünfte aus gewerblicher und / oder selbstständiger Tätigkeit erzielen. Achtung: Diese Einkünfte werden bei der Ermittlung der Förderungshöhe herangezogen. Gegebenenfalls kann sich hier die Förderung reduzieren. 

Auch die in Phase 1 vorgesehene Einkommensober- und Untergrenze wurde mit der zweiten Phase abgeschafft. 

Welche Voraussetzungen müssen für einen Antrag zum Härtefall-Fonds erfüllt sein? 

    • Selbstständiger gewerblicher Unternehmensbetrieb oder Ausübung eines freien Berufes in Österreich
    • Vorhandensein einer Kennzahl des Unternehmensregisters (KUR) bzw Global Location Number (GLN), einer UID-Nummer (Steuernummer) sowie einer Sozialversicherungsnummer in Österreich 
    • Wirtschaftliche Beeinträchtigung durch die herrschende Corona-Krise 
    • Es dürfen keine Versicherungsleistungen bezogen werden, die wirtschaftliche Auswirkungen der COVID-19 Pandemie decken 
    • Es darf kein Insolvenzverfahren anhängig sein 
    • Es darf kein Reorganisationsbedarf nach dem URG (Unternehmensreorganisationsgesetz) bestehen. Sprich die Eigenmittelquote darf nicht weniger als 8% betragen und fiktive Schuldentilgungsdauer darf nicht höher als 15 Jahre sein. 
    • Versicherungen, Kranken- und/ oder Pensionsversicherung, müssen aufrecht sein
    • Unternehmensgründung muss bis zum 31.12.1019 bereits erfolgt sein. Falls sie zwischen dem 01.01..2020 – 15.03.2020 vollzogen wurde, zählt hier als Zeitpunkt der Gründung die Aufnahme eines Versicherungsverhältnis. (Kranken- und / oder Pensionsversicherung) 

Zusammenfassend lässt sich festhalten: 

    • maximaler Zuschuss für drei Monate sind EUR 6000
    • für jedes Monat muss ein individueller Antrag gestellt werden 
    • Antragsberechtigte sind die gleichen Gruppen; es wurden 2 Einschränkungen (siehe oben) aufgehoben 
    • der Härtefall-Fonds der ersten Phase kann nicht mehr beantragt werden
    • es gibt fixierte Perioden für die Zuschüsse 
    • die vorgeschriebenen Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Disclaimer: Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und zusammengestellt; eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen. Dieser Beitrag ersetzt auch keine Rechtsberatung. (Stand 20.04.2020) 

Sie haben noch Fragen? Senden Sie einfach eine Mail an coronahilfe@brandauer-rechtsanwaelte.at samt Ihrer Kondaktdaten. Wir klären, welche Rechte Sie haben und unterstützen Sie in den weiteren Schritten. In jedem Fall besprechen wir ein etwaiges Honorar bevor eines entsteht. 

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Überblick zur aws Überbrückungsgarantie #Corona

Baum
    • Was ist die aws Garantie? 
    • Wer darf die aws Garantie beantragen? 
    • Was kann bei der aws Garantie gefördert werden?
    • In welcher Höhe wird bei der aws Garantie gefördert?
    • Wielange läuft die aws Garantie?
    • Welche Angaben werden zur Antragstellung der aws Garantie benötigt?

Was ist die aws Garantie?

    • Die Austria Wirtschaftsservice (kurz aws) Garantie, ist ein  „Überbrückungskredit“ des Staates Österreich. 
    • Zweck dieser Garantie ist die Unterstützung der Unternehmen aber auch der Banken bei Krediten. Sie stellt die nötigen Sicherheiten bereit um eine Kreditaufnahme zu ermöglichen. 

Wer darf die aws Garantie beantragen? 

    • Es werden gewerbliche sowie industrielle Klein- und Mittelunternehmen gefördert
    • Auch selbstständige Freiberufler, Neue Selbstständige und Landwirtschaftsbetriebe
    • Achtung: Einschränkung jedoch im Tourismus Bereich. Hier werden Betriebe ab einem Kreditbedarf von mehr als EUR 1,5 Millionen gefördert
    • Beachte: Reorganisationsbedarf nach dem URG bedeutet das Knock-Out für einen Überbrückungskredit 

Was kann bei der aws Garantie gefördert werden?

    • Personalkosten oder Sachkosten für den Zeitraum vom 16.03.2020 bis einschließlich 31.12.2020
    • Stundungsvereinbarungen deren Fälligkeit sich im Zeitraum vom 01.01.2020 bis einschließlich 31.12.2020 befindet

In welcher Höhe wird bei der aws Garantie gefördert?

    • Es wird eine Garantie bis zu 100% für einen Kredit bis EUR 500.000 übernommen.
    • Es wird eine Garantie bis zu 90% für einen Kredit bis EUR 27,5 Millionen übernommen. 
    • Es wird eine Garantie bis zu 80% für einen Kredit bis EUR 1,5 Millionen Übernommen.

Wielange läuft die aws Garantie?

    • Die maximale Laufzeit beträgt fünf Jahre.
    • Somit können Anträge bis 31.12.2024 garantiert werden. 

Welche Angaben werden zur Antragstellung der aws Garantie benötigt? #Checkliste

    1. Höhe des Kreditbedarfs
    2. Grund des Finanzierungsbedarfs 
    3. Mitarbeiteranzahl im Unternehmen  
    4. Umsatz des Unternehmens
    5. Eigenkapital des Unternehmens
    6. Fremdkapital des Unternehmens 
    7. Bestätigung der Bank, dass ein Überbrückungskredit gewährt wird 
    8. Risikoeinschätzung der Bank bezüglich des Unternehmens 
    9. Bescheinigung, dass für das Unternehmen vor der Corona Krise nicht bereits Reorganisationsbedarf im Sinne des Unternehmensreorganisationsgesetz (URG) bestand. (Indikatoren: weniger als 8% Eigenmittelquote und über 15 Jahre fiktive Schuldentilgungsdauer)

Zusammenfassend lässt sich festhalten: 

    • gewerbliche sowie industrielle KMU, Selbstständige, Landwirtschaftsbetriebe und auch der Tourismus ab EUR 1,5 Millionen kann den Überbrückungskredit beantragen
    • Personalkosten, Sachkosten und Stundungen können gefördert werden 
    • Zeitraum bis 31.12.2020 
    • es werden weder persönliche Sicherheiten noch eine persönliche Haftung des Unternehmenseigentümer vorausgesetzt
    • es gibt verschiedene Garantiehöhe (siehe oben)
    • die maximale Laufzeit bis 31.12.2024
    • und diverse Informationen müssen zur Antragstellung angegeben werden. 

Sie haben noch Fragen? Senden Sie uns doch einfach eine E-Mail an corona@brandauer-rechtsanwaelte.at samt Ihren Kontaktdaten. Wir klären, welche Rechte Sie haben und unterstützen Sie in weiteren Schritten. 

Disclaimer: Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und zusammengestellt; (Stand 14.04.2020) eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen. Dieser Beitrag ersetzt auch keine Rechtsberatung

Checkliste zum Härtefallfonds

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Was ist der Härtefall-Fonds?
Wann und wie kann ein Antrag gestellt werden?
Wer kann den Härtefall-Fonds beantragen?
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein? 

Was ist der Härtefall-Fonds?

Das zweite COVID-19 Gesetzespaket brachte auch den sogenannten Härtefall-Fonds hervor. Hierbei soll dieser als sofortige Unterstützungsmaßnahme für existenzbedrohende Unternehmen gelten. Die daraus resultierende monetäre Unterstützung ist als einmalige Zuschuss zu werten und muss deswegen nicht zurückbezahlt werden. 

Wann und wie kann ein Antrag gestellt werden? Gibt es eine Frist?

Die Anträge zum Härtefallfonds können ab dem 27.03.2020 bis einschließlich dem 31.12.2020 online beantragt werden. Hier finden Sie zum Antragsformular auf der WKO-Website. 

Wer kann den Härtefall-Fonds beantragen? 

      • Ein-Personen-Unternehmen
      • Kleinstunternehmen
      • erwerbstätige Gesellschafter die pflichtversichert sind
      • Neue Selbstständige
      • Freie Dienstnehmer sowie Freie Berufe 

sind berechtigt, einen solchen Antrag einzubringen. 

Checkliste der Voraussetzungen für die Antragstellung:

      1. Die unternehmerische Tätigkeit oder die Eintragung der Gewerbeberechtigung muss das Unternehmen mit 31.12.2019 aufgenommen haben
      2. Der Sitz des Unternehmens muss sich in Österreich befinden
      3. Es muss der Härtefall eingetroffen sein: das heißt, dass das Unternehmen nicht mehr liquide ist und für ihre Verbindlichkeiten nicht mehr aufkommen. Auch die Einbrüche des Umsatzes von mindestens 50 % ist ein Indikator für den Härtefall.
      4. Man darf keine zusätzlichen monatlichen Einkünfte beziehen, die den Betrag von EUR 460,66 (Geringfügigkeitsgrenze) übersteigen
      5. Es darf keine Doppelversicherung vorliegen, die zur Bezahlung zweifacher Beträge führt. 
      6. Zuschüsse von Gemeinden oder Land aufgrund der COVID-19 Pandemie dürfen nicht bezogen werden 
      7. Es darf weder ein eröffnetes Insolvenzverfahren noch ein Reorganisationsbedarf eingetreten sein 
      8. Eine Inanspruchnahme des Härtefallfonds und zusätzlich noch der Notfallhilfe für die jeweiligen betroffenen Branchen nicht möglich. Entweder-oder. 
      9. Bezieht man im Zeitpunkt der Antragstellung, Leistungen aus der Arbeitslosen- oder Pensionsversicherung, ist man vom Härtefallfond ausgenommen. 

Wie hoch sind die Zuschüsse aus dem Härtefallfonds? 

Wie schon oben erwähnt, stellt dieser Fonds eine Unterstützung seitens des Bundes dar. Diese muss nach Überwinden der COVID-19 Krise auch nicht zurückerstattet werden. Die Förderung besteht aus zwei Teilen.

Der erste Teil ist die sogenannte Soforthilfe. Diese erfolgt durch die Antragstellung für den Fonds, welcher seit dem 27.03.2020 möglich ist. Die daraus resultierenden Zuschüsse belaufen sich wie folgt: 

      • Nettoeinkommen jährlich zwischen EUR 5.527,92 – EUR 6.000 -> Soforthilfe EUR 500
      • Nettoeinkommen jährlich ab EUR 6.000 -> Soforthilfe EUR 1.000 
      • Antragsteller ohne Steuerbescheid -> Soforthilfe EUR 500

Für den zweiten Teil des Härtefallfonds-Verfahren ist uns die Regierung noch detaillierte Informationen schuldig. Jene sind noch in Ausarbeitung. 

Was wir schon wissen ist: 

      • Zuschüsse bis maximal EUR 2.000 monatlich
      • Zuschusszeitraum limitiert auf drei Monate

Zusammenfassend wird festgehalten: 

    • vom 27.03.2020 bis einschließlich 31.12.2020 kann man den Härtefall-Fonds beantragen
    • oben genannte Personen sind antragsberechtigt
    • Zuschüsse sind je nach Nettoeinkommen gestaffelt
    • es wird weitere Hilfspakete des Bundes geben
    • Zeitraum für Härtefall-Fonds maximal drei Monate

Disclaimer: Dieser Beitrag wurde anhand von Aussagen aus dem Justizministerium recherchiert und zusammengestellt; eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen. Dieser Beitrag ersetzt auch keine Rechtsberatung. 

Unsere anderen Blogbeiträge über Corona am Arbeitsplatz, in der Mietwohnung oder im Unternehmen finden Sie hier.  

 

Einkaufen ohne Maske verboten!

Mann mit Atemmaske

    • Muss ich beim Einkauf eine Maske tragen?
    • Was passiert, wenn ich keine Maske tragen möchte?
    • Gilt die Maskenpflicht auch in den Apotheken?
    • Schützten Masken vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus?
    • Darf ich ohne Maske einkaufen?
    • Darf ich stat einer Maske auch  einen Schal verwenden?
    • Gilt die Maskenpflicht auf für Kinder?
    • Darf ich Maske auch im öffentlichen Raum tragen?
    • Wer trägt die Kosten für die Masken?
    • Ist eine Ausweitung der „Maskenpflicht“ geplant?

Muss ich beim Einkauf eine Maske tragen?

    • Ja, sofern Sie in Supermärkten und Drogeriemärkten bzw. Geschäftslokalen mit einem mehr als 400 Quadratmeter großen Kundenbereich einkaufen (Stand: 07.04.2020).

Was passiert, wenn ich keine Maske tragen möchte?

    • In dem Fall ist Ihnen der Zutritt in den Supermarkt verwehrt. Es drohen noch keine Strafen (Stand: 07.04.2020).

Gilt die Maskenpflicht auch in den Apotheken?

    • Nein (Stand: 07.04.2020).

Schützten Masken vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus?

    • Nein. Durch das Tragen der Maske soll grundsätzlich Weitergabe des Coronavirus an andere Personen vermieden werden.
    • Ob diese Maßnahme auch dann sinnvoll ist, wenn man nicht selbst erkrankt ist, ist noch strittig.

Darf ich ohne Maske einkaufen?

    • Falls im Geschäft keine Masken verteilt werden und Sie auch keine Maske selbst mitgebracht haben, können Sie auch ohne Maske unter Wahrung des Mindestabstandes von einem Meter einkaufen.

Darf ich stat einer Maske auch  einen Schal verwenden?

    • Ja, sofern Sie mit Ihren eigenen Tüchern oder Schals Mund und Nase bedecken, da der Zweck der Maskenpflicht ein Mund-Nasen-Schutz ist.

Gilt die Maskenpflicht auf für Kinder?

    • Ja,  jedoch nicht für Babys (Stand: 07.04.2020).

Darf ich Maske auch im öffentlichen Raum tragen?

    • Ja, sofern es sich um eine entsprechende Mund-Nasen-Schutz-Maske handelt.
    • Medizinische Gründe stellen Ausnahmen vom bestehenden Vermummungsverbot dar.

Wer trägt die Kosten für die Masken?

    • Grundsätzlich sollten die Masken von den Handelsunternehmen gratis zur Verfügung gestellt werden.
    • Ob der Handel oder der Bund die Kosten übernimmt, ist noch unklar. Ebenso unklar ist noch die Frage, ob erlaubt ist, dass in den Geschäften von Rewe (Billa, Merkur, Penny, Bipa, Adeg) dafür pro Stück EUR 1 verlangt wird.

Ist eine Ausweitung der „Maskenpflicht“ geplant?

    • Ja, ab 14. April 2020 gilt die Maskenpflicht auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln.

Weitere Infos folgen in den nächsten Tagen.

Disclaimer: Dieser Beitrag wurde anhand von Aussagen aus dem Justizministerium recherchiert und zusammengestellt; eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen. Dieser Beitrag ersetzt auch keine Rechtsberatung. 

Sollten Sie etwaige Fragen haben, senden Sie einfach eine E-Mail an corona@brandauer-rechstanwaelte.at samt Ihrer Kontaktdaten. Wir klären Ihre Fragen und unterstützen Sie sehr gerne. In jedem Fall besprechen wir ein etwaiges Honorar bevor eines entsteht.

Unsere anderen Blogbeiträge über Corona und Datenschutz, Baustellen oder im Unternehmen finden Sie hier.  

freundliche Frau
verfasst von
Mag. Mirela Saric

Kein Geld für die Miete? Kann der Vermieter kündigen?

Schlüssel in einer Hand

    • Was passiert, wenn die Miete aufgrund der Corona-Krise von Kurzarbeit oder Jobverlust nicht bezahlt werden kann?
    • Ist Nichtzahlung der Miete ein Kündigungsgrund?
    • Was bedeutet Stundung der Miete?
    • Was passiert mit Mietrückständen?
    • Bis wann müssen Mietrückstände bezahlt werden?
    • Entstehen dadurch weitere Kosten?
    • Darf der Vermieter die Kautionen für den Ausgleich der Mietrückstände verwenden?
    • Was passiert mit Räumungsexekutionen?
    • Was passiert mit Mietverhältnissen, die während der Corona-Krise enden?

Was passiert, wenn die Miete aufgrund der Corona-Krise von Kurzarbeit oder Jobverlust nicht bezahlt werden kann?

    • Diesbezüglich wird am 03.04.2020 das dritte Corona-Paket vom Nationalrat verabschiedet werden, welches genaue Regelungen festlegen wird (Stand: 02.04.2020). 
    • Der Gesetzesvorschlag des Justizministeriums soll die Mieter bzw. Mieterinnen und ihr Grundrecht auf Wohnrecht schützen. 

Ist Nichtzahlung der Miete ein Kündigungsgrund?

    • Zahlungsverzug ist grundsätzlich im Mietrecht ein Kündigungsgrund. Das wird durch das dritte Corona-Paket dadurch geändert, dass für die Mieter bzw. Mieterinnen, die im Zeitraum von 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 ihre Miete aufgrund der Corona-Krise nicht bezahlen können, keine Delogierung oder Vertragskündigung befürchten müssen.

Was bedeutet Stundung der Miete?

    • Das bedeutet, dass die Fälligkeit der Zahlung der Miete auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird. 
    • Dafür ist es ratsam, eine schriftliche Stundungsvereinbarung abzuschließen. 

Was passiert mit Mietrückständen?

    • Die Mietrückstände sind zurückzuzahlen.

Bis wann müssen Mietrückstände bezahlt werden?

    • Bis 31. Dezember 2020, wenn keine andere Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter abgeschlossen ist.

Entstehen dadurch weitere Kosten?

    • Falls keine abweichende Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter getroffen wurde, muss die Miete  mit gesetzlichen Verzugszinsen von 4 Prozent nachgezahlt werden.

Darf der Vermieter die Kautionen für den Ausgleich der Mietrückstände verwenden?

    • Nein. 

Was passiert mit Räumungsexekutionen?

    • Die Räumungsexekutionen können auf Auftrag der Miete auf drei Monate verschoben werden.

Was passiert mit Mietverhältnissen, die während der Corona-Krise enden?

    • Eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Vermieter und Miete hinsichtlich einer Verlängerung aufgrund Corona-Krise ist jederzeit möglich.

Hinweis: Diese Regelungen betreffen nur die Mietrückstände, die auf den Auswirkungen des Coronavirus beruhen. 

Weitere Infos folgen in unserem nächsten Blog betreffend Wohnraummiete, sobald das dritte Corona-Paket vom Nationalrat verabschiedet wird.

Disclaimer: Dieser Beitrag wurde anhand von Aussagen aus dem Justizministerium recherchiert und zusammengestellt; eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen. Dieser Beitrag ersetzt auch keine Rechtsberatung. 

Sind Sie Mieter und Ihr Vermieter möchte Ihren Mietvertrag wegen der Nichtbezahlung der Miete kündigen?

Sind Sie Vermieter und möchten eine rechtssichere Stundungsvereinbarung mit Ihrem Mieter abschließen?

Dann senden Sie einfach eine E-Mail an mietrecht@brandauer-rechstanwaelte.at samt Ihrer Kontaktdaten. Wir klären, welche Rechte Sie haben und unterstützten Sie in den weiteren Schritten. In jedem Fall besprechen wir ein etwaiges Honorar bevor eines entsteht.

 

freundliche Frau
verfasst von
Mag. Mirela Saric