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- Was passiert, wenn die Miete aufgrund der Corona-Krise von Kurzarbeit oder Jobverlust nicht bezahlt werden kann?
- Ist Nichtzahlung der Miete ein Kündigungsgrund?
- Was bedeutet Stundung der Miete?
- Was passiert mit Mietrückständen?
- Bis wann müssen Mietrückstände bezahlt werden?
- Entstehen dadurch weitere Kosten?
- Darf der Vermieter die Kautionen für den Ausgleich der Mietrückstände verwenden?
- Was passiert mit Räumungsexekutionen?
- Was passiert mit Mietverhältnissen, die während der Corona-Krise enden?
Was passiert, wenn die Miete aufgrund der Corona-Krise von Kurzarbeit oder Jobverlust nicht bezahlt werden kann?
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- Diesbezüglich wird am 03.04.2020 das dritte Corona-Paket vom Nationalrat verabschiedet werden, welches genaue Regelungen festlegen wird (Stand: 02.04.2020).
- Der Gesetzesvorschlag des Justizministeriums soll die Mieter bzw. Mieterinnen und ihr Grundrecht auf Wohnrecht schützen.
Ist Nichtzahlung der Miete ein Kündigungsgrund?
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- Zahlungsverzug ist grundsätzlich im Mietrecht ein Kündigungsgrund. Das wird durch das dritte Corona-Paket dadurch geändert, dass für die Mieter bzw. Mieterinnen, die im Zeitraum von 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 ihre Miete aufgrund der Corona-Krise nicht bezahlen können, keine Delogierung oder Vertragskündigung befürchten müssen.
Was bedeutet Stundung der Miete?
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- Das bedeutet, dass die Fälligkeit der Zahlung der Miete auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird.
- Dafür ist es ratsam, eine schriftliche Stundungsvereinbarung abzuschließen.
Was passiert mit Mietrückständen?
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- Die Mietrückstände sind zurückzuzahlen.
Bis wann müssen Mietrückstände bezahlt werden?
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- Bis 31. Dezember 2020, wenn keine andere Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter abgeschlossen ist.
Entstehen dadurch weitere Kosten?
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- Falls keine abweichende Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter getroffen wurde, muss die Miete mit gesetzlichen Verzugszinsen von 4 Prozent nachgezahlt werden.
Darf der Vermieter die Kautionen für den Ausgleich der Mietrückstände verwenden?
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- Nein.
Was passiert mit Räumungsexekutionen?
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- Die Räumungsexekutionen können auf Auftrag der Miete auf drei Monate verschoben werden.
Was passiert mit Mietverhältnissen, die während der Corona-Krise enden?
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- Eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Vermieter und Miete hinsichtlich einer Verlängerung aufgrund Corona-Krise ist jederzeit möglich.
Hinweis: Diese Regelungen betreffen nur die Mietrückstände, die auf den Auswirkungen des Coronavirus beruhen.
Weitere Infos folgen in unserem nächsten Blog betreffend Wohnraummiete, sobald das dritte Corona-Paket vom Nationalrat verabschiedet wird.
Disclaimer: Dieser Beitrag wurde anhand von Aussagen aus dem Justizministerium recherchiert und zusammengestellt; eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen. Dieser Beitrag ersetzt auch keine Rechtsberatung.
Sind Sie Mieter und Ihr Vermieter möchte Ihren Mietvertrag wegen der Nichtbezahlung der Miete kündigen?
Sind Sie Vermieter und möchten eine rechtssichere Stundungsvereinbarung mit Ihrem Mieter abschließen?
Dann senden Sie einfach eine E-Mail an mietrecht@brandauer-rechstanwaelte.at samt Ihrer Kontaktdaten. Wir klären, welche Rechte Sie haben und unterstützten Sie in den weiteren Schritten. In jedem Fall besprechen wir ein etwaiges Honorar bevor eines entsteht.