Mann mit Atemmaske

Einkaufen ohne Maske verboten!

    • Muss ich beim Einkauf eine Maske tragen?
    • Was passiert, wenn ich keine Maske tragen möchte?
    • Gilt die Maskenpflicht auch in den Apotheken?
    • Schützten Masken vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus?
    • Darf ich ohne Maske einkaufen?
    • Darf ich stat einer Maske auch  einen Schal verwenden?
    • Gilt die Maskenpflicht auf für Kinder?
    • Darf ich Maske auch im öffentlichen Raum tragen?
    • Wer trägt die Kosten für die Masken?
    • Ist eine Ausweitung der „Maskenpflicht“ geplant?

Muss ich beim Einkauf eine Maske tragen?

    • Ja, sofern Sie in Supermärkten und Drogeriemärkten bzw. Geschäftslokalen mit einem mehr als 400 Quadratmeter großen Kundenbereich einkaufen (Stand: 07.04.2020).

Was passiert, wenn ich keine Maske tragen möchte?

    • In dem Fall ist Ihnen der Zutritt in den Supermarkt verwehrt. Es drohen noch keine Strafen (Stand: 07.04.2020).

Gilt die Maskenpflicht auch in den Apotheken?

    • Nein (Stand: 07.04.2020).

Schützten Masken vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus?

    • Nein. Durch das Tragen der Maske soll grundsätzlich Weitergabe des Coronavirus an andere Personen vermieden werden.
    • Ob diese Maßnahme auch dann sinnvoll ist, wenn man nicht selbst erkrankt ist, ist noch strittig.

Darf ich ohne Maske einkaufen?

    • Falls im Geschäft keine Masken verteilt werden und Sie auch keine Maske selbst mitgebracht haben, können Sie auch ohne Maske unter Wahrung des Mindestabstandes von einem Meter einkaufen.

Darf ich stat einer Maske auch  einen Schal verwenden?

    • Ja, sofern Sie mit Ihren eigenen Tüchern oder Schals Mund und Nase bedecken, da der Zweck der Maskenpflicht ein Mund-Nasen-Schutz ist.

Gilt die Maskenpflicht auf für Kinder?

    • Ja,  jedoch nicht für Babys (Stand: 07.04.2020).

Darf ich Maske auch im öffentlichen Raum tragen?

    • Ja, sofern es sich um eine entsprechende Mund-Nasen-Schutz-Maske handelt.
    • Medizinische Gründe stellen Ausnahmen vom bestehenden Vermummungsverbot dar.

Wer trägt die Kosten für die Masken?

    • Grundsätzlich sollten die Masken von den Handelsunternehmen gratis zur Verfügung gestellt werden.
    • Ob der Handel oder der Bund die Kosten übernimmt, ist noch unklar. Ebenso unklar ist noch die Frage, ob erlaubt ist, dass in den Geschäften von Rewe (Billa, Merkur, Penny, Bipa, Adeg) dafür pro Stück EUR 1 verlangt wird.

Ist eine Ausweitung der „Maskenpflicht“ geplant?

    • Ja, ab 14. April 2020 gilt die Maskenpflicht auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln.

Weitere Infos folgen in den nächsten Tagen.

Disclaimer: Dieser Beitrag wurde anhand von Aussagen aus dem Justizministerium recherchiert und zusammengestellt; eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen. Dieser Beitrag ersetzt auch keine Rechtsberatung. 

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freundliche Frau
verfasst von
Mag. Mirela Saric

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

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