Tafel World vs Corona 1:0

Was nun wieder erlaubt ist #CoronaUpdate

    • Muss die Maske beim Einkaufen noch getragen werden? 
    • Muss die Maske in den Lokalen noch getragen werden?
    • Wo gilt die Maskenpflicht noch? 
    • Muss der Mindestabstand von einem Meter immer noch eingehalten werden?
    • Kann man die Maske trotzdem noch tragen? 
    • Welche Regeln gelten bei Autofahrten?
    • Ist die 4-Personen-Regel noch intakt? 
    • Sind die Öffnungszeiten von den Lockerungen betroffen?
    • Gibt es Lockerungen in punkto Reisen? 
    • Wo bleiben die Reisebeschränkungen aufrecht?

Muss die Maske beim Einkaufen noch getragen werden? 

    • Nein, aufgrund der „Lockerungsverordnung“ des Gesundheitsministeriums, müssen beim Einkaufen keine Masken mehr getragen werden – weder Kunden noch Personal. 

Muss die Maske in den Lokalen noch getragen werden?

    • Nein, Gäste von Gastronomiebetrieben müssen beim Betreten und „Wegbewegen“ von den Tischen die Mund-Nasen-Schutz-Maske nicht mehr tragen. 
    • Anderes gilt aber für das Personal, diese müssen weiterhin die Maske beim Arbeiten verwenden, da sie bei der Bedienung verschiedener Tische den Mindestabstand nicht einhalten können. 

Wo gilt die Maskenpflicht noch? 

Die Pflicht gilt weiterhin:

    • in öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Bahn, …)
    • in den Gesundheitsbereichen wie zum Beispiel beim Besuch von Apotheken 
    • bei Dienstleistungsunternehmen, die den Ein-Meter-Abstand nicht einhalten können. Dies sind beispielsweise Frisöre oder Kosmetiker.
    • bei Personenbeförderung im Rahmen von Taxis oder auch taxiähnliche Unternehmen wie Schülertransporte

Muss der Mindestabstand von einem Meter immer noch eingehalten werden?

    • Ja, der Mindestabstand bleibt weiterhin aufrecht 

Kann man die Maske trotzdem noch tragen? 

    • Ja, jeder kann frei entscheiden ob er weiterhin, beispielsweise beim Einkauf von Lebensmitteln, die Maske tragen möchte oder nicht 

Welche Regeln gelten bei Autofahrten?

    • Die Maskenpflicht bei Autofahrten fällt mit dem 15. Juni 2020 mit Ausnahme von Taxis und taxiähnlichen Unternehmen. 
    • Das bedeutet, dass Menschen die sich nicht einen gemeinsamen Haushalt teilen, ohne Maske eine Fahrgemeinschaft bilden können. 
    • Aber Achtung: Innerhalb des Fahrzeugs, gilt eine 2-Personen Regel – in jeder Sitzreihe dürfen einschließlich des Lenkers nur zwei Personen sitzen

Ist die 4-Personen-Regel noch intakt? 

    • Nein, die Beschränkung an den Tischen fällt ebenso. Das hat zur Folge, dass Gruppenreservierungen wieder möglich sind. 

Sind die Öffnungszeiten von den Lockerungen betroffen?

    • Lokale dürfen nun die Türen um 2 Stunden länger offen haben. Die Sperrstunde hat sich von 23 Uhr auf 1 Uhr verlängert. 

Gibt es Lockerungen in punkto Reisen?

    • Ab 16. Juni 2020, öffnen sich die Grenzen von 31 europäischen Ländern.
    • Unter anderem auch die Grenzen zu den beliebten Urlaubszielen Italien und Kroatien.
    • Diese können ohne der Bescheinigung einer negativen Corona Testung oder der 14-tägigen Heimquarantäne übertreten werden. 
    • Hier können Sie die Details zu den einzelnen Reisezielen nachlesen. 

Wo bleiben die Reisebeschränkungen aufrecht?

Aufrecht, bleiben die Verpflichtung eines negativen Coronatests oder einer 14-tägigen-Heimquarantäne in folgenden Ländern: 

    • England
    • Schweden
    • Spanien
    • Portugal
    • Serbien
    • Bosnien-Herzegowina
    • Albanien
    • Nordmazedonien
    • Kosovo
    • Montenegro
    • Republik Moldau
    • Weißrussland und Russland
    • Türkei. 

Zusammenfassend wird festgehalten, dass: 

    • die Maske nicht mehr beim Einkaufen oder in Lokalen getragen werden muss bis auf das Gastronomiepersonal 
    • die Maskenpflicht weiterhin in den öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Frisören, Kosmetiker, Apotheken, etc. besteht 
    • der Mindestabstand weiterhin eingehalten werden muss 
    • das freiwillige Tragen der Maske natürlich erlaubt ist 
    • Gemeinschaftsfahrten mit Personen aus fremden Haushalten ohne Maske möglich sind
    • die 4 Personen Beschränkung an Gastronomietischen fällt 
    • 31 europäische Länder ihre Grenzen geöffnet haben 
    • für oben genannte Länder weiterhin Reisebeschränkungen gelten. 

Disclaimer: Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und zusammengestellt; eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen. Dieser Beitrag ersetzt auch keine Rechtsberatung. 

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