Diesel-Abgasskandal: So einfach erhalten Sie ab sofort auch Schadenersatz in Österreich

Handwerker liegt unter dem Auto
    • Ist Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen?
    • Welche Rechte haben Sie als Eigentümer eines betroffenen Fahrzeugs?
    • Wie können Sie Ihre Rechte in Österreich durchsetzen?
    • Wann können Sie Klage einreichen?
    • Welche Kosten entstehen Ihnen bei einer Klage?
    • Deckt Ihre Rechtsschutzversicherung diese Kosten?  

Ist Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen?

    • Wie schon in unserem Blogpost zum Urteil des BGH geschildert, gehören zum Mutterkonzern Volkswagen gehören neben diesem auch noch Audi, Seat und Skoda. 
    • Betroffen sind Fahrzeuge mit einem Motor der Typenbezeichnung EA 189. Es handelt sich hierbei um 1.2-Liter-Diesel, 1.6-Liter-Diesel und 2.0-Liter-Diesel Motoren.
    • Aufgeschlüsselt nach Automarke handelt es sich um die Modelle:
      • Skoda: Fabia, Yeti, Rapid, Roomster, Octavia, Superb
      • Seat: Ibizia, Leon, Exel, Altea, Alhambra
      • Audi: A1, A3, A4, A5, A6, Q3, Q5, TT
      • Volkswagen: Polo, Golf VI, Passat VII, Touran, Tiguan I, Beetle, Sharan, Caddy
    • Aufgepasst:  Um Ihnen Arbeit abzunehmen, prüfen wir um unten stehenden Formular kostenlos, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist. Vereinbaren Sie auch jetzt kostenlos ein Erstgespräch, wir klären, welche Rechte Sie haben! 

Welche Rechte haben Sie als Eigentümer eines betroffenen Fahrzeugs?

    • Ihre Rechte sind:
      • Sie können Ihr betroffenes Fahrzeug an den Konzern zurückgeben und den bezahlten Kaufpreis zurückfordern mitsamt Verzugszinsen. Achtung: hier muss man sich dennoch die bereits gefahrene Laufleistung an den Kaufpreis anrechnen lassen 
      • Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht zurückgeben möchten, gibt es auch die Möglichkeit, sich einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. 

Wie können Sie Ihre Rechte in Österreich durchsetzen? 

    • Mit dem Entscheid des Europäischen Gerichtshofs (zu diesem gelangen sie hier) ist es nun endgültig, dass die vom Abgasskandal geschädigten Autofahrer nun in ihrem jeweiligen Heimatland gegen den Großkonzern vorgehen können. Auch wenn Volkswagen seinen Sitz in Deutschland hat, sind angestrebte Klagen der Betroffenen aus deren Heimatländern möglich. Somit können betroffene Österreicher in Österreich rechtliche Schritte einleiten. 
    • Dieses Recht kann mittels Klage durchgesetzt werden. Durch das Urteil ist es beispielsweise Österreichern möglich, die Klage in ihrem Heimatort einzureichen. 
    • Die genaue Vorgehensweise Ihres Falles besprechen wir sehr gerne bei einem kostenlosen Erstgespräch. 

Wann können Sie Klage einreichen?

    • Klageberechtigt sind Käufer, die:
      • noch nicht gegen den Konzern rechtliche Schritte eingeleitet haben
      • deren Schadenersatzforderung noch nicht verjährt ist (3-jährige Frist  ab Kenntnis von Schaden und Schädiger)
      • keine Musterfeststellungsklage unterzeichnet haben. 

Welche Kosten entstehen Ihnen bei einer Klage? 

    • Bezüglich der Kosten raten wir Ihnen, ein kostenloses Erstgespräch zu vereinbaren um den individuellen Fall und die Problematik zu analysieren. Transparenz ist uns wichtig

Deckt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?

    • Wir sind routiniert im Umgang mit Rechtsschutzversicherungen und pflegen eine lange Zusammenarbeit. 
    • Wir prüfen gerne durch eine sogenannte Deckungsanfrage, ob Ihre Versicherung in diesem Fall die Kosten übernimmt. 

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass: 

    • einige Modelle der Marke VW, Skoda, Audi und Seat betroffen sind
    • der Käufer eines betroffenen Fahrzeugs unter Anrechnung der Laufleistung den bezahlten Kaufpreis zurückfordern kann; er muss lediglich das Auto zurückgeben
    • Ihre Rechte durch eine Klage durchgesetzt werden können und dies auch in Österreich aufgrund des EuGH-Urteils 
    • man auch einen Teil des Kaufpreises zurückfordern kann, als Entschädigung und sein Fahrzeug behält
    • Käufer klageberechtigt sind, die noch nichts gegen den Konzern unternommen haben
    • in punkto Kosten wir dies beim Erstgespräch klären
    • durch die Brüssel-Ia-Verordnung die gerichtliche Zuständigkeit bei Verwirklichung des Schadens in einem anderen Staat in diesem auch liegt 

Lesen Sie auch unseren weiteren Blogbeitrag zum BGH-Urteil bezüglich des Abgasskandals. Diesen finden Sie hier

Sie haben Fragen? Vereinbaren Sie doch ein Erstgespräch ganz einfach durch Anklicken des Buttons oder rufen Sie uns direkt an. Wir erklären Ihnen kostenlos, wieviel Geld Ihnen zusteht und was die nächsten Schritte sind. 

Fahrzeugidentifikation

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Disclaimer: Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und zusammengestellt; eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen. Dieser Beitrag ersetzt auch keine Rechtsberatung.