Wie können Sie sich gegen eine Besitzstörung wehren?

Vogelperspektive auf Parkplatz
    • Was ist eine Besitzstörung?
    • Ist es relevant wann und wie lange die Besitzstörung andauert?
    • Wer kann eine Besitzstörung anzeigen?
    • Wie können Sie sich vor einer Besitzstörung schützen? 
    • Wie können Sie gegen eine Besitzstörung vorgehen? 
    • Wann sollten Sie eine Besitzstörung melden?
    • Wer bezahlt Ihren Anwalt? 

Was ist eine Besitzstörung?

    • Die Besitzstörung ist laut §339 ABGB eine eigenmächtige Beeinträchtigung, eine Verletzung oder das komplette Entziehen einer Sache. 
    • Der quasi häufigste Fall einer Besitzstörung im Alltag ist das Zuparken des eigenen Privatparkplatzes. 

Ist es relevant wann und wie lange die Besitzstörung andauert?

    • Nein, dass ist nicht relevant. 
    • Als Besitzstörung gilt auch ein sehr kurzes Abstellen seines eigenen Fahrzeugs auf einem fremden Privatparkplatz. 
    • WICHTIG: Dokumentieren Sie dennoch Uhrzeit und Tag, machen Sie auch ein Foto – dies ist für eine spätere Aufforderung des Störers essentiell. 

Wer kann eine Besitzstörung anzeigen?

    • Jeder Besitzer kann eine Besitzstörung anzeigen, der die Sache benutzen darf. Dies schließt beispielsweise Mieter, Pächter und auch Leasingnehmer mit ein. 
    • Jedenfalls darf der Eigentümer der Sache auch eine Besitzstörung geltend machen. 

Wie können Sie sich vor einer Besitzstörung schützen?

    • Eine Generalklausel zum Schutz einer Besitzstörung gibt es leider nicht. 
    • Dennoch ist es gerade in den Fällen der Behinderung des eigenen Parkplatzes empfehlenswert diesen durch eine Beschilderung zu kennzeichnen. Das ist jedoch nicht Voraussetzung für eine Besitzstörung. Es erleichtert den Beweis. 
    • Dem Störer muss es lediglich möglich sein, zu erkennen, dass dies ein Privatparkplatz ist. 

Wie können Sie gegen eine Besitzstörung vorgehen? 

    • Wie oben bereits erwähnt, dokumentieren Sie Tag sowie Uhrzeit der Störung und machen Sie ein Foto. 
    • Empfehlenswert ist es danach sich an einen Anwalt zu wenden. 
    • Der Anwalt wird nach Erhalt der Halterauskunft im folgenden ein Aufforderungsschreiben sowie einer Unterlassungserklärung an den Störer richten. 
    • Im äußersten Fall wird bei Nichtbeachtung gegebenenfalls Klage eingereicht. 

Wann sollten Sie eine Besitzstörung melden?

    • Da eine Besitzstörung eine Verjährungsfrist von 30 Tagen ab Kenntnis von Störer und Störung hat, ist es ratsam, unverzüglich die Besitzstörung einem Anwalt zu melden. 
    • Dieser wird die nötigen Schritte zur Wiedererlangung Ihres ruhigen Besitzes einleiten. 

Wer bezahlt Ihren Anwalt?

    • In den meisten Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten des anwaltlichen Einschreitens. 
    • Gerne prüfen wir das durch eine Deckungsanfrage an Ihre Versicherung. Nehmen Sie doch gleich Ihre Polizze beim kostenlosen Erstgespräch mit. Dieses vereinbaren Sie hier gleich online.

Zusammenfassend gilt festzuhalten, dass: 

    • jeder ordnungsgemäße Besitzer einer Sache eine Besitzstörung anzeigen kann
    • Dauer und Tag zwar für die Vollendung der Tat nicht relevant sind, aber für eine spätere Klage 
    • man sich leider nicht universell gegen eine Besitzstörung schützen kann, man aber anwaltlich dagegen vorgehen kann 
    • es empfehlenswert ist, eine Besitzstörung unverzüglich Ihrem Rechtsanwalt zu melden 
    • in den meisten Fällen eine Besitzstörung unter die Deckung der Rechtsschutzversicherung fällt. 

Disclaimer: Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und zusammengestellt; eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen. Dieser Beitrag ersetzt auch keine Rechtsberatung. 

Schein oder Sein – was wirklich hinter Online-Bewertungen steckt

Rating mit einem Stern
    • Kann man sich positive Bewertungen im Internet kaufen? 
    • Ist der Kauf von positiven Bewertungen strafbar? 
    • Kann man gefälschte Bewertungen leicht erkennen? 
    • Wie ist eine Online-Bewertung aus rechtlicher Sicht zu interpretieren?
    • Was sind nun die Rechtsfolgen?
    • Was sollte man beim Verfassen einer Online-Bewertung beachten?
    • Welche strafrechtlichen Konsequenzen zieht eine absichtlich schädigende Bewertung nach sich?
    • Müssen negative Bewertungen auf einer Plattform auf Antrag des Bewerteten gelöscht werden? 
    • Darf der Betreiber einer Bewertungsplattform Bewertungen löschen?
    • Wie kann man sich als Einzelperson sowie als Unternehmen vor falschen Bewertungen schützen?

Kann man sich positive Bewertungen im Internet kaufen?

    • Ja, das ist möglich. Eine Studie der AK zeigt, dass jede dritte Online-Bewertung gefälscht ist. 

Ist der Kauf von positiven Bewertungen strafbar? 

    • Ja, das ist rechtswidrig. 

Kann man gefälschte Bewertungen leicht erkennen?

    • Leider ist das in den meisten Fällen sehr schwer nachzuvollziehen woher die Bewertungen kommen und auch nachzuweisen. Die Agenturen die gefälschte Bewertungen zum Kauf anbieten haben ihren Sitz meist außerhalb der EU. 

Wie ist eine Online-Bewertung aus rechtlicher Sicht zu interpretieren?

    • Grundsätzlich ist vorab zwischen sogenannten Tatsachenbehauptungen und Werturteilen zu unterscheiden
      • Tatsachenbehauptungen sind objektive Aussagen, die nach ihrer Wahrheit überprüft werden. Die Antwort auf diese Behauptungen sind meist „richtig“ oder „falsch“. Sie können weit ausgelegt werden (d.h. der Interpretationsspielraum ist hoch); beispielsweise wenn eine subjektive Behauptung auf Tatsachen beruht. 
      • Werturteile hingegen sind subjektive Wertungen, sprich Empfindungen, welche nicht so einfach beantwortet werden können. Die Rechtsgrundlage finden Sie hier.
    • Im nächsten Schritt wird aus rechtlicher Sicht auf die Bedeutung des Inhaltes abgezählt. Gemäß dem Rechtssatz RS0031883  kommt es bei der Wertung der Bedeutung auf das Verständnis des angesprochenen Kreises an – sprich einem unbefangenen Durchschnittsleser/-hörer. 

Was sind nun die Rechtsfolgen?

      • Falsche Bewertungen im Internet die auf unwahren Tatsachenbehauptungen sowie Werturteilen beruhen, finden keinen Schutz in dem Grundrecht der freien Meinungsäußerung
      • Ein Werturteil, welches ohne konkrete Fakten ins Internet gestellt wird, wird vor Gericht als sogenannte Beschimpfung im Sinne einer Ehrenbeleidigung angesehen. 
      • Bewertungen die Beschimpfungen, Verunglimpfungen oder der gleichen enthalten sind ebenso nicht zulässig. Dies kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. 

Was sollte man beim Verfassen einer Online-Bewertung beachten?

    • Wahre Fakten und Aussagen tätigen
    • wertende Kritik sollte das zulässige Maß nicht überschreiten. Das bedeutet, solange diese sich an konkreten Fakten orientiert, ist auch „schärfere“ Kritik zulässig. Vergleiche die Rechtsgrundlage hier
    • Wertende „Gefühle“ wie „das hat mir nicht gefallen“ oder „es entsprach nicht meinen Vorstellungen“ sind durchaus zulässig. 

Welche strafrechtlichen Konsequenzen zieht eine absichtlich schädigende Bewertung nach sich?

    • Beispielsweise der Tatbestand der Üblen Nachrede, welcher mit einer Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder einer Geldstrafe zu bestrafen ist und der Tatbestand der Ehrenbeleidigung, welcher mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Monaten oder einer Geldstrafe zu bestrafen ist. 

Müssen negative Bewertungen auf einer Plattform auf Antrag des Bewerteten gelöscht werden? 

    • Nein, diese müssen nur gelöscht werden wenn diese Beleidigungen oder Verunglimpfungen enthalten. 
    • Das muss leicht aus der Bewertung erkennbar sein für die Allgemeinheit. 

Darf der Betreiber einer Bewertungsplattform Bewertungen löschen?

    • Ja, wenn diese gegen die Nutzungsbedingungen der Plattform verstoßen. 

Wie kann man sich als Einzelperson sowie als Unternehmen vor falschen Bewertungen schützen?

    • Wichtig ist, laufend zu dokumentieren, wann und welche Bewertungen auf der Plattform erscheinen. 
    • Mit diesen Unterlagen ist es ratsam, sich rechtlichen Beistand zu suchen und durch eine sogenannte Abmahnung seine Rechte klar zu stellen. 
    • Schlussendlich ist bei Bedarf eine Klage einzubringen, dies wird dennoch je nach Einzelfall zu bewerten sein. 

Deckt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten meines Anwalts?

    • Wir sind routiniert mit dem Umgang mit Rechtsschutzversicherungen und fragen gerne um eine Deckung an. 
    • Nehmen Sie doch Ihre Polizze um kostenlosen Erstgespräch gleich mit. 

Zusammengefasst lässt sich festhalten, dass

    • Onlinebewertungen auch mehr Schein als Sein seien können
    • der Kauf von positiven Bewertungen strafbar ist und man dies leider nicht gut nachvollziehen kann
    • absichtlich schädigende Bewertungen strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können 
    • negative Bewertungen wenn sie beleidigend oder verunglimpfend sind gelöscht werden müssen 
    • wenn man mit falschen Bewertungen über sich oder sein Unternehmen zu tun hat unbedingt laufend dokumentieren soll was sich tut und sich dann anwaltliche Hilfe suchen. 

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Disclaimer: Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und zusammengestellt; eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen. Dieser Beitrag ersetzt auch keine Rechtsberatung. 

 

5 Fragen, die man sich nach einem Verkehrsunfall stellen sollte

Verkehrsunfall
    • Was sind die „first Steps“ nach jedem Verkehrsunfall?
    • Müssen Sie die Polizei verständigen
    • Verkehrsunfall mit Verletzten – was müssen Sie tun? 
    • Wer bezahlt meinen Anwalt bei einer Vertretung?
    • Habe ich Anspruch auf Schmerzengeld?

Ein Verkehrsunfall ist in jederlei Hinsicht ein nervenaufreibendes Ereignis. Dennoch sollte man gerade in solchen Situationen einen kühlen Kopf bewahren und sich folgende Schritte in den Kopf rufen. 

Was sind die „first Steps“ nach jedem Verkehrsunfall?

Nach der Absicherung und Sicherstellung der Unfallstelle sowie der Versorgung allfälliger Verletzte sind untenstehende Punkte jedenfalls zu beachten: 

    • Füllen Sie einen Unfallbericht aus und machen Sie sich Ihre eigene gedankenbasierte Skizze, wie Sie den Unfallhergang empfunden haben
    • Fertigen Sie Fotos an, von Ihrem Fahrzeug sowie auch vom Fahrzeug des Unfallgegners. Dies kann für die Verschuldensfrage sowie die Klärung des Sachverhaltes sehr ausschlaggebend sein
    • Reden Sie mit allfälligen Zeugen und lassen Sie sich von diesen auch die Daten geben. 
    • Gerne senden gegnerische Haftpflichtversicherungen sogenannte Abfindungserklärungen aus. Unterfertigen sie diese nicht leichtfällig sondern lassen Sie sich in diesem Fall anwaltlich beraten. Vereinbaren Sie jetzt kostenlos ein Erstgespräch. 

Müssen Sie die Polizei verständigen?

    • Die Polizei (juristisch auch Exekutive genannt) ist jedenfalls verpflichtend bei einem Verkehrsunfall mit Verletzten hinzuzuziehen. 
    • Ebenso ist man verpflichtet, erste Hilfe zu leisten oder Hilfe zu holen. Ein Unterbleiben von dieser Handlung kann unter gewissen Umständen unter den §95 des Strafgesetzbuches fallen. Die Folge dessen ist eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe.  
    • Achtung: Bei einem reinen Blechschaden, sprich niemand hat sich verletzt, kann das Benachrichtigen der Polizei unterbleiben. Dennoch sollte man nur davon absehen, wenn die vollständigen Daten der Unfallbeteiligten ausgetauscht werden. Ist dies nicht der Fall, ist es ratsam, auch bei keinen Personenschäden, die Polizei anzurufen. 

Verkehrsunfall mit Verletzten – was müssen Sie tun?

    • Wie schon oben erwähnt ist in diesem Fall unbedingt Hilfe zu holen oder erste Hilfe zu leisten sowie auch die Polizei zu verständigen 
    • Auch bei leichten Verletzungen wird hier ein Verkehrsunfall mit Verletzten zur Anzeige gebracht, da es sich hier um eine fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr handelt. 
    • Dies wird nach der Aufnahme zur Staatsanwaltschaft gebracht und diese entscheidet je nach Schwere des Verhaltens sowie auch der Verletzung ob es weiterverfolgt wird oder eingestellt. 

Beispielsweise kann bei einer fahrlässigen Körperverletzung nach §88 des Strafgesetzbuches folgende Strafzumessung drohen:

      • Nach Abs 1 wird bei schwerem Verschulden eine Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen angedroht
      • Wie dem §88 Abs 2 entnehmen ist, wird bei einer leichten Fahrlässigkeit sowie Verletzung das Verfahren eingestellt, wenn die Heilung nicht über 14 Tage dauert und der Verletzte weiterhin seinem Beruf nachgehen kann. 
    • Natürlich ist dies von Fall zu Fall verschieden, deswegen sollte ein Anwalt zu Rate gezogen werden. 

Wer bezahlt meinen Anwalt bei einer Vertretung?

    • Diesbezüglich werden wir uns bei Ihrer Rechtsschutzversicherung um eine sogenannte Deckungsanfrage bemühen und erfahren, ob die Kosten von Ihrer Versicherung gedeckt werden. 
    • Am Besten nehmen Sie bei einem kostenlosen Erstgespräch gleich Ihre Polizze mit. 

Hab ich Anspruch auf Schmerzengeld?

    • Bei einem Verkehrsunfall mit reinem Blechschaden, haben Sie keinen Anspruch auf Schmerzengeld. 
    • Bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden (bedeutet, dass sich jemand dabei verletzt hat), besteht grundsätzlich ein Anspruch. Dies wird von der Dauer der Schmerzen abhängig gemacht. 

Zusammenfassend gilt festzuhalten, dass: 

    • man bei jedem Unfall die Unfallstelle absichern muss und allfällig erste Hilfe leistet 
    • immer Fotos machen sollte, von der Endstellung der Fahrzeuge sowie auch den Schäden
    • man einen Unfallbericht ausfüllen soll und sich auch selbst eine Skizze machen soll über das Unfallergehen 
    • man keine Abfindungserklärungen vorschnell unterzeichnen sollte
    • bei bloßen Blechschäden die Polizei nicht zu verständigen ist
    • bei Verkehrsunfällen mit Verletzten verpflichtend die Polizei zu rufen ist 
    • bei leichter Fahrlässigkeit unter oben genannten Voraussetzungen trotz Vollendung des Tatbestandes mit Straffreiheit oder diversioneller Erledigung zu rechnen ist
    • aufgrund der Individualität eines jeden Falles vorsorglich der Rat eines Anwalts einzuholen ist. 

Disclaimer: Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und zusammengestellt; eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen. Dieser Beitrag ersetzt auch keine Rechtsberatung. 

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