- Kann man sich positive Bewertungen im Internet kaufen?
- Ist der Kauf von positiven Bewertungen strafbar?
- Kann man gefälschte Bewertungen leicht erkennen?
- Wie ist eine Online-Bewertung aus rechtlicher Sicht zu interpretieren?
- Was sind nun die Rechtsfolgen?
- Was sollte man beim Verfassen einer Online-Bewertung beachten?
- Welche strafrechtlichen Konsequenzen zieht eine absichtlich schädigende Bewertung nach sich?
- Müssen negative Bewertungen auf einer Plattform auf Antrag des Bewerteten gelöscht werden?
- Darf der Betreiber einer Bewertungsplattform Bewertungen löschen?
- Wie kann man sich als Einzelperson sowie als Unternehmen vor falschen Bewertungen schützen?
Kann man sich positive Bewertungen im Internet kaufen?
- Ja, das ist möglich. Eine Studie der AK zeigt, dass jede dritte Online-Bewertung gefälscht ist.
Ist der Kauf von positiven Bewertungen strafbar?
- Ja, das ist rechtswidrig.
Kann man gefälschte Bewertungen leicht erkennen?
- Leider ist das in den meisten Fällen sehr schwer nachzuvollziehen woher die Bewertungen kommen und auch nachzuweisen. Die Agenturen die gefälschte Bewertungen zum Kauf anbieten haben ihren Sitz meist außerhalb der EU.
Wie ist eine Online-Bewertung aus rechtlicher Sicht zu interpretieren?
- Grundsätzlich ist vorab zwischen sogenannten Tatsachenbehauptungen und Werturteilen zu unterscheiden
- Tatsachenbehauptungen sind objektive Aussagen, die nach ihrer Wahrheit überprüft werden. Die Antwort auf diese Behauptungen sind meist „richtig“ oder „falsch“. Sie können weit ausgelegt werden (d.h. der Interpretationsspielraum ist hoch); beispielsweise wenn eine subjektive Behauptung auf Tatsachen beruht.
- Werturteile hingegen sind subjektive Wertungen, sprich Empfindungen, welche nicht so einfach beantwortet werden können. Die Rechtsgrundlage finden Sie hier.
- Im nächsten Schritt wird aus rechtlicher Sicht auf die Bedeutung des Inhaltes abgezählt. Gemäß dem Rechtssatz RS0031883 kommt es bei der Wertung der Bedeutung auf das Verständnis des angesprochenen Kreises an – sprich einem unbefangenen Durchschnittsleser/-hörer.
- Grundsätzlich ist vorab zwischen sogenannten Tatsachenbehauptungen und Werturteilen zu unterscheiden
Was sind nun die Rechtsfolgen?
- Falsche Bewertungen im Internet die auf unwahren Tatsachenbehauptungen sowie Werturteilen beruhen, finden keinen Schutz in dem Grundrecht der freien Meinungsäußerung
- Ein Werturteil, welches ohne konkrete Fakten ins Internet gestellt wird, wird vor Gericht als sogenannte Beschimpfung im Sinne einer Ehrenbeleidigung angesehen.
- Bewertungen die Beschimpfungen, Verunglimpfungen oder der gleichen enthalten sind ebenso nicht zulässig. Dies kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Was sollte man beim Verfassen einer Online-Bewertung beachten?
- Wahre Fakten und Aussagen tätigen
- wertende Kritik sollte das zulässige Maß nicht überschreiten. Das bedeutet, solange diese sich an konkreten Fakten orientiert, ist auch „schärfere“ Kritik zulässig. Vergleiche die Rechtsgrundlage hier.
- Wertende „Gefühle“ wie „das hat mir nicht gefallen“ oder „es entsprach nicht meinen Vorstellungen“ sind durchaus zulässig.
Welche strafrechtlichen Konsequenzen zieht eine absichtlich schädigende Bewertung nach sich?
- Beispielsweise der Tatbestand der Üblen Nachrede, welcher mit einer Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder einer Geldstrafe zu bestrafen ist und der Tatbestand der Ehrenbeleidigung, welcher mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Monaten oder einer Geldstrafe zu bestrafen ist.
Müssen negative Bewertungen auf einer Plattform auf Antrag des Bewerteten gelöscht werden?
- Nein, diese müssen nur gelöscht werden wenn diese Beleidigungen oder Verunglimpfungen enthalten.
- Das muss leicht aus der Bewertung erkennbar sein für die Allgemeinheit.
Darf der Betreiber einer Bewertungsplattform Bewertungen löschen?
- Ja, wenn diese gegen die Nutzungsbedingungen der Plattform verstoßen.
Wie kann man sich als Einzelperson sowie als Unternehmen vor falschen Bewertungen schützen?
- Wichtig ist, laufend zu dokumentieren, wann und welche Bewertungen auf der Plattform erscheinen.
- Mit diesen Unterlagen ist es ratsam, sich rechtlichen Beistand zu suchen und durch eine sogenannte Abmahnung seine Rechte klar zu stellen.
- Schlussendlich ist bei Bedarf eine Klage einzubringen, dies wird dennoch je nach Einzelfall zu bewerten sein.
Deckt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten meines Anwalts?
- Wir sind routiniert mit dem Umgang mit Rechtsschutzversicherungen und fragen gerne um eine Deckung an.
- Nehmen Sie doch Ihre Polizze um kostenlosen Erstgespräch gleich mit.
Zusammengefasst lässt sich festhalten, dass
- Onlinebewertungen auch mehr Schein als Sein seien können
- der Kauf von positiven Bewertungen strafbar ist und man dies leider nicht gut nachvollziehen kann
- absichtlich schädigende Bewertungen strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können
- negative Bewertungen wenn sie beleidigend oder verunglimpfend sind gelöscht werden müssen
- wenn man mit falschen Bewertungen über sich oder sein Unternehmen zu tun hat unbedingt laufend dokumentieren soll was sich tut und sich dann anwaltliche Hilfe suchen.
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Disclaimer: Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und zusammengestellt; eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen. Dieser Beitrag ersetzt auch keine Rechtsberatung.