- Was ist eine Besitzstörung?
- Ist es relevant wann und wie lange die Besitzstörung andauert?
- Wer kann eine Besitzstörung anzeigen?
- Wie können Sie sich vor einer Besitzstörung schützen?
- Wie können Sie gegen eine Besitzstörung vorgehen?
- Wann sollten Sie eine Besitzstörung melden?
- Wer bezahlt Ihren Anwalt?
Was ist eine Besitzstörung?
- Die Besitzstörung ist laut §339 ABGB eine eigenmächtige Beeinträchtigung, eine Verletzung oder das komplette Entziehen einer Sache.
- Der quasi häufigste Fall einer Besitzstörung im Alltag ist das Zuparken des eigenen Privatparkplatzes.
Ist es relevant wann und wie lange die Besitzstörung andauert?
- Nein, dass ist nicht relevant.
- Als Besitzstörung gilt auch ein sehr kurzes Abstellen seines eigenen Fahrzeugs auf einem fremden Privatparkplatz.
- WICHTIG: Dokumentieren Sie dennoch Uhrzeit und Tag, machen Sie auch ein Foto – dies ist für eine spätere Aufforderung des Störers essentiell.
Wer kann eine Besitzstörung anzeigen?
- Jeder Besitzer kann eine Besitzstörung anzeigen, der die Sache benutzen darf. Dies schließt beispielsweise Mieter, Pächter und auch Leasingnehmer mit ein.
- Jedenfalls darf der Eigentümer der Sache auch eine Besitzstörung geltend machen.
Wie können Sie sich vor einer Besitzstörung schützen?
- Eine Generalklausel zum Schutz einer Besitzstörung gibt es leider nicht.
- Dennoch ist es gerade in den Fällen der Behinderung des eigenen Parkplatzes empfehlenswert diesen durch eine Beschilderung zu kennzeichnen. Das ist jedoch nicht Voraussetzung für eine Besitzstörung. Es erleichtert den Beweis.
- Dem Störer muss es lediglich möglich sein, zu erkennen, dass dies ein Privatparkplatz ist.
Wie können Sie gegen eine Besitzstörung vorgehen?
- Wie oben bereits erwähnt, dokumentieren Sie Tag sowie Uhrzeit der Störung und machen Sie ein Foto.
- Empfehlenswert ist es danach sich an einen Anwalt zu wenden.
- Der Anwalt wird nach Erhalt der Halterauskunft im folgenden ein Aufforderungsschreiben sowie einer Unterlassungserklärung an den Störer richten.
- Im äußersten Fall wird bei Nichtbeachtung gegebenenfalls Klage eingereicht.
Wann sollten Sie eine Besitzstörung melden?
- Da eine Besitzstörung eine Verjährungsfrist von 30 Tagen ab Kenntnis von Störer und Störung hat, ist es ratsam, unverzüglich die Besitzstörung einem Anwalt zu melden.
- Dieser wird die nötigen Schritte zur Wiedererlangung Ihres ruhigen Besitzes einleiten.
Wer bezahlt Ihren Anwalt?
- In den meisten Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten des anwaltlichen Einschreitens.
- Gerne prüfen wir das durch eine Deckungsanfrage an Ihre Versicherung. Nehmen Sie doch gleich Ihre Polizze beim kostenlosen Erstgespräch mit. Dieses vereinbaren Sie hier gleich online.
Zusammenfassend gilt festzuhalten, dass:
- jeder ordnungsgemäße Besitzer einer Sache eine Besitzstörung anzeigen kann
- Dauer und Tag zwar für die Vollendung der Tat nicht relevant sind, aber für eine spätere Klage
- man sich leider nicht universell gegen eine Besitzstörung schützen kann, man aber anwaltlich dagegen vorgehen kann
- es empfehlenswert ist, eine Besitzstörung unverzüglich Ihrem Rechtsanwalt zu melden
- in den meisten Fällen eine Besitzstörung unter die Deckung der Rechtsschutzversicherung fällt.
Disclaimer: Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und zusammengestellt; eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen. Dieser Beitrag ersetzt auch keine Rechtsberatung.