Achtung: Neue Corona-Maßnahmen – was ändert sich?

angesprühtes Plakat, auf dem "keep distance" steht
    • Welche neuen Corona-Maßnahmen wurden eingeführt?
    • Wann treten die Corona-Maßnahmen in Kraft?
    • Sind die neuen Maßnahmen zeitlich begrenzt? 
    • Was passiert bei Nicht-Einhaltung der Maßnahmen? 

Welche neuen Corona-Maßnahmen wurden eingeführt?

Mit der ansteigenden Zahl von Corona Infizierten hat die Regierung weitere verschärfte Maßnahmen eingeführt. 

Zentral gibt es nun folgende rechtsverbindliche Regelungen: 

Veranstaltungsbereich:

    • Bei Veranstaltungen sowie bei privaten Treffen ist es verpflichtend einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies gilt jeweils für Indoor und Outdoor Treffen. 
    • Es ist untersagt jegliche Art von Verpflegung (Speisen und Getränke) bei Veranstaltungen auszuschenken. 
    • Veranstaltungen bzw. Events die von der Behörde bewilligt wurden, dürfen mit einer beschränkten Personenanzahl von maximal 1000 Personen in geschlossenen Räumen sowie maximal 1500 Personen im Freien stattfinden. 
    • Für Veranstaltungen die ohne zugewiesene Sitzplätze von statten gehen gelten Beschränkungen von 6 Personen im Indoor-Bereich und 12 Personen im Outdoor-Bereich. Weiters ist es Pflicht solche Veranstaltungen bei der Gesundheitsbehörde anzuzeigen. 

Gastronomiebereich

    • In Gastronomiebetrieben gilt eine Tischbeschränkung von 6 erwachsenen Personen. Kinder werden hier nicht inkludiert, sprich es zählen 6 Erwachsene plus Kinder. 
    • Es ist untersagt, nach Lokalschluss noch Speisen und Getränke vor dem Lokal zu konsumieren. Hier gilt eine 50-Meter-Regel. 
    • Die Sperrstunde in Österreich wurde in den meisten Bundesländern auf 01:00 Uhr festgelegt. Ausnahme: Tirol, Salzburg und Vorarlberg haben weiterhin die Sperrstunde auf 22:00 Uhr vorverlegt. 

Aus für „Face-Shields“

    • Alle Alternativen für die Mund-Nasen-Schutzmaske, beispielsweise die Face-Shields oder die kleineren Kinnschilder sind mit 07.11.2020 NICHT mehr erlaubt. Ab diesem Zeitpunkt gilt das verpflichtende Tragen einer anliegenden MNS-Maske in den vorgeschriebenen Bereichen. 

Babyelefant im öffentlichen Raum 

    • Im öffentlichen Raum (hiermit ist auch die Straße gemeint) gilt die 1-Meter-Abstandsregel welche auch der Babyelefant genannt wird. Dies ist nach der rechtlichen Reparatur der COVID-19-Maßnahmenverordnung auch rechtsverbindlich. 
    • davon ausgenommen sind: Personen die im gleichen Haushalt leben und auch Personen die sich innerhalb der vorgeschrieben 6-Personen-Gruppe befinden. 

Maskenpflicht:

Zur den bisherigen Bereichen der Maskenpflicht kommen hinzu: 

    • Flughäfen
    • Bahnsteige
    • U-Bahn-Stationen
    • Bus- und Bahnhaltestellen 
    • Bahnhöfe
    • Opern- und Theaterbesuche (durchgehende Maskenpflicht, keine Abnahme am Platz erlaubt)
    • Outdoor-Veranstaltungen (durchgehende Maskenpflicht, keine Abnahme am Platz erlaubt)
    • Sportstätte (ausgenommen bei Sportausübung)
    • Badestätten (außer in Feuchträumen – sprich Duschen und Badebereich)
    • Mussen, Ausstellungen, Bibliotheken. 

Ausnahme: Personen die aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können sind natürlich von der Maskenpflicht bereit. Jene müssen jedoch das ärztliche Attest hinsichtlich ihrer Befreiung immer mitführen. 

WICHTIG: in privaten Wohnbereichen gelten alle oben genannten Regelungen rein als Empfehlung. 

Wann treten die Corona-Maßnahmen in Kraft?

    • Ab Sonntag den 25.10.2020 Stichzeitpunkt 00:00 Uhr bekamen die oben genannten Maßnahmen ihre Gültigkeit. 

Sind die neuen Maßnahmen zeitlich begrenzt?

    • Diesbezüglich sind keine Informationen bekannt. 

Was passiert bei Nicht-Einhaltung der Maßnahmen? 

    • Hierzu finden Sie alle relevanten Informationen in unserem Blog zu den Corona-Strafen hier.

Disclaimer: Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und zusammengestellt; eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen. Dieser Beitrag ersetzt auch keine Rechtsberatung. 

Ihr Scheidungsguide – die Antworten auf Ihre Fragen vor der Scheidung

zerrissenes Papierherz
    • Welche Arten von Scheidungen gibt es in Österreich?
    • Wer bekommt das Sorgerecht für die Kinder?
    • Was passiert, wenn sich beide Ehepartner scheiden lassen möchten?
    • Wie lange dauert der Scheidungsprozess?
    • Braucht man einen Scheidungsanwalt?
    • Wer zahlt den Scheidungsanwalt?

Welche Arten von Scheidungen gibt es in Österreich?

    • Grob gesagt gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten eine Scheidung durchzuführen. Sind sich beide Ehepartner einig, dass eine Scheidung vollzogen werden soll bietet sich die einvernehmliche Scheidung an. Die Einigung über die gesetzlich erforderlichen Eckpunkte muss hier gegeben sein. Festzuhalten gilt, dass hierfür die Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft für mindestens 6 Monate Voraussetzung ist
    • Ist eine Einigung der Scheidung nicht vorhanden, kommt es zur strittigen Scheidung. Das bedeutet einfach gesagt, dass der Ehepartner, welcher die Scheidung begehrt eine sogenannte Scheidungsklage einreicht. Im daraus folgenden Verfahren muss jener, der die Scheidung eingereicht hat, das Verschulden des anderen Ehepartners an der Zerrüttung der Ehe beweisen. Jegliche Scheidungserfordernisse werden hier durch gerichtliche Entscheidung geregelt.

Wer bekommt das Sorgerecht für die Kinder?

    • Grundsätzlich sieht das Gesetz nach einer einvernehmlichen sowie einer strittigen Scheidung das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder vor, sofern keine Gefährdung des Kindeswohls besteht.
    • Dennoch besteht die Möglichkeit abweichend vom Gesetz eine individuelle Vereinbarung über die Obsorge der Kinder zu treffen.

Was passiert, wenn sich beide Ehepartner scheiden lassen möchten?

Wenn sich beide Ehepartner über die Scheidung einig sind wird in weiterer Folge der Antrag auf einvernehmliche Scheidung beim zuständigen Gericht eingereicht. Die Eckpunkte, welche jedenfalls vor Antragsstellung abgeklärt sein müssen, sind:

    • Sorgerecht bzw. Obsorge der gemeinsamen Kinder
    • Kontaktrecht der gemeinsamen Kinder
    • Unterhaltanspruch des Ehegatten
    • Unterhaltsanspruch der Kinder
    • Aufteilung des ehelichen Vermögens.

Wie lange dauert der Scheidungsprozess?

Es gibt verschiedene Faktoren, von dem die Dauer des Scheidungsprozesses abhängt:

    1. Art der Scheidung (strittig oder einvernehmlich; in den meisten Fällen geht eine einvernehmliche Scheidung rascher über die Bühne)
    2. Vorab getroffene Einigung der Ehepartner (wenn sich beide beteiligten im Vorhinein über die erforderlichen Eckpunkte einig sind, beschleunigt das natürlich das komplette Prozedere)
    3. Bearbeitungszeit des Gerichts (beispielsweise hier auch die Dauer des Verfahrens im Falle einer strittigen Scheidung)

Pauschal kann man leider nicht angeben, wie lange die Prozedur einer Scheidung dauert.

Braucht man einen Scheidungsanwalt?

    • Grundsätzlich besteht kein sogenannter Anwaltszwang bei einer Scheidung,
    • Jedoch empfehlen wir Ihnen, sich zumindest rechtliche Beratung zu suchen, um über Ihre Rechte und das Prozedere aufgeklärt zu werden. Eine Ehescheidung ist stets mit Emotionen und Komplexitäten verbunden, und um hier einen kühlen Kopf zu bewahren sollte man sich rechtlichen Beistand suchen.

Wer zahlt den Scheidungsanwalt?

    • In den meisten Fällen übernimmt hier Ihre Rechtsschutzversicherung zumindest einen Teil der Scheidungskosten. Wir arbeiten stets Seite an Seite mit Versicherung und checken gerne vorab durch eine sogenannte Deckungsanfrage ob und welche Kosten übernommen werden. Senden Sie uns hierzu einfach Ihre Polizze an unsere E-Mail-Adresse.

Zusammenfassend gilt festzuhalten, dass:

    • Es verschiedene Arten der Scheidung in Österreich gibt (einvernehmlich oder strittig)
    • Grundsätzlich auch nach der Scheidung eine gemeinsame Obsorge der Kinder besteht
    • Eine individuelle Vereinbarung der Kindesobsorge möglich ist
    • Bei einer einvernehmlichen Scheidung vorab oben genannte Punkte bereits einvernehmlich geklärt werden
    • Man pauschal nicht sagen kann, wie lange eine Scheidung dauert
    • Zwar kein Anwaltszwang bei einer Scheidung besteht, es dennoch sehr empfehlenswert ist.

Disclaimer: Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und zusammengestellt; eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen. Dieser Beitrag ersetzt auch keine Rechtsberatung. 

Corona Strafen – Wie hoch sind sie wirklich?

Mundschutz und Hand Sanitizer
    • Gegen welche Maßnahmen werden Verstöße bestraft?
    • Wie hoch sind die Corona Strafen? 
    • Sind die Corona Strafen wirklich rechtswidrig?
    • Kann ich mich gegen die Corona Strafen wehren?

Gegen welche Maßnahmen werden Verstöße bestraft?

Mit Montag, den 21. September 2020 wurden verschärfte Maßnahmen, wie auch schon in unserem Blogbeitrag hier erwähnt, im Kampf gegen das Coronavirus eingeführt. Genau diese Maßnahmen sind mit erheblichen Strafen verbunden:

    • Die Personenanzahlwurde bei privaten Treffen, innerhalb geschlossener Räume sich auf maximal 10 und im Freien auf maximal 100 Personen, beschränkt. Auch Hochzeiten sind davon betroffen
      • Ausnahmen bilden hier Begräbnisse und Veranstaltungen, für die es schon spezifische Regelungen gibt. 
      • Die beschränkte Anzahl gilt im privaten Wohnbereich als reine Empfehlung. 

und

    • In der Gastronomie ist das Personal von der Wiedereinführung der Maske betroffen, welche während der Öffnungszeiten permanent getragen werden muss. 
    • Gäste ebenso, außer am Platz direkt. Das bedeutet, dass auch beim Gang auf die Toilette eine Mund-Nasen-Schutzmaske getragen werden muss. 
    • Der Barbetrieb wurde wieder verboten. Die Sperrstunde blieb bei 01:00 Uhr.  Aufgrund der hohen Zahlen hat Salzburg, Vorarlberg und Tirol die Sperrstunde bis einschließlich 16. Oktober 2020 auf 22:00 Uhr vorverlegt. 

Wie hoch sind die Corona Strafen?

Laut Innenministerium

    • bezieht sich die Strafe bei Nichteinhaltung der Personenbeschränkung auf bis zu 1.450 Euro. Die gesetzliche Grundlage hierfür soll das Epidemiegesetz ein. 
    • bezieht sich die Strafe bei Nichteinhaltung der Gastronomiemaßnahmen für Gäste auf bis zu 3.600 Euro und für Gastronomen auf bis zu 30.000 Euro. Die gesetzliche Grundlage hierfür soll das Covid-19-Maßnahmengesetz sein. 

Sind die Corona Strafen wirklich rechtswidrig?

    • Am 22. Juli 2020 wurde veröffentlicht, dass zur Zeit der Quarantäne das COVID-19-Verordnung zu den Ausgangsbeschränkungen teilweise rechtswidrig war. Nachzulesen hier
    • Viele die während der Quarantäne bestraft wurden, können und haben auch bereits die Strafe erfolgreich angefochten. 
    • Eine generelle Rechtswidrigkeit hinsichtlich der Corona-Strafen lässt sich weder bejahen noch verneinen, dies wird im Einzelfall zu prüfen sein. 

Kann ich mich gegen die Corona-Strafen wehren?

    • Vereinbaren Sie gerne ein Erstgespräch in unserer Kanzlei, auch online, klicken Sie dazu einfach hier. 
    • Wir klären telefonisch oder auch via Zoom o.ä. welche Rechte Sie haben. 

 

  •  Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass:
    • es saftige Strafen bei Nicht-Einhaltung der Personenanzahl gib vor allem im Veranstaltungs- und Gastronomiebereich, 
    • die Strafen sich auf das Epidemiegesetz und das Covid-19-Maßnahmengesetz beziehen und
    • die Rechtswidrigkeit nicht pauschal beantwortet werden kann. 

 

Disclaimer: Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und zusammengestellt; eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen. Dieser Beitrag ersetzt auch keine Rechtsberatung.