Mundschutz und Hand Sanitizer

Corona Strafen – Wie hoch sind sie wirklich?

    • Gegen welche Maßnahmen werden Verstöße bestraft?
    • Wie hoch sind die Corona Strafen? 
    • Sind die Corona Strafen wirklich rechtswidrig?
    • Kann ich mich gegen die Corona Strafen wehren?

Gegen welche Maßnahmen werden Verstöße bestraft?

Mit Montag, den 21. September 2020 wurden verschärfte Maßnahmen, wie auch schon in unserem Blogbeitrag hier erwähnt, im Kampf gegen das Coronavirus eingeführt. Genau diese Maßnahmen sind mit erheblichen Strafen verbunden:

    • Die Personenanzahlwurde bei privaten Treffen, innerhalb geschlossener Räume sich auf maximal 10 und im Freien auf maximal 100 Personen, beschränkt. Auch Hochzeiten sind davon betroffen
      • Ausnahmen bilden hier Begräbnisse und Veranstaltungen, für die es schon spezifische Regelungen gibt. 
      • Die beschränkte Anzahl gilt im privaten Wohnbereich als reine Empfehlung. 

und

    • In der Gastronomie ist das Personal von der Wiedereinführung der Maske betroffen, welche während der Öffnungszeiten permanent getragen werden muss. 
    • Gäste ebenso, außer am Platz direkt. Das bedeutet, dass auch beim Gang auf die Toilette eine Mund-Nasen-Schutzmaske getragen werden muss. 
    • Der Barbetrieb wurde wieder verboten. Die Sperrstunde blieb bei 01:00 Uhr.  Aufgrund der hohen Zahlen hat Salzburg, Vorarlberg und Tirol die Sperrstunde bis einschließlich 16. Oktober 2020 auf 22:00 Uhr vorverlegt. 

Wie hoch sind die Corona Strafen?

Laut Innenministerium

    • bezieht sich die Strafe bei Nichteinhaltung der Personenbeschränkung auf bis zu 1.450 Euro. Die gesetzliche Grundlage hierfür soll das Epidemiegesetz ein. 
    • bezieht sich die Strafe bei Nichteinhaltung der Gastronomiemaßnahmen für Gäste auf bis zu 3.600 Euro und für Gastronomen auf bis zu 30.000 Euro. Die gesetzliche Grundlage hierfür soll das Covid-19-Maßnahmengesetz sein. 

Sind die Corona Strafen wirklich rechtswidrig?

    • Am 22. Juli 2020 wurde veröffentlicht, dass zur Zeit der Quarantäne das COVID-19-Verordnung zu den Ausgangsbeschränkungen teilweise rechtswidrig war. Nachzulesen hier
    • Viele die während der Quarantäne bestraft wurden, können und haben auch bereits die Strafe erfolgreich angefochten. 
    • Eine generelle Rechtswidrigkeit hinsichtlich der Corona-Strafen lässt sich weder bejahen noch verneinen, dies wird im Einzelfall zu prüfen sein. 

Kann ich mich gegen die Corona-Strafen wehren?

    • Vereinbaren Sie gerne ein Erstgespräch in unserer Kanzlei, auch online, klicken Sie dazu einfach hier. 
    • Wir klären telefonisch oder auch via Zoom o.ä. welche Rechte Sie haben. 

 

  •  Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass:
    • es saftige Strafen bei Nicht-Einhaltung der Personenanzahl gib vor allem im Veranstaltungs- und Gastronomiebereich, 
    • die Strafen sich auf das Epidemiegesetz und das Covid-19-Maßnahmengesetz beziehen und
    • die Rechtswidrigkeit nicht pauschal beantwortet werden kann. 

 

Disclaimer: Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und zusammengestellt; eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen. Dieser Beitrag ersetzt auch keine Rechtsberatung. 

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

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