Die 8 wichtigsten Antworten auf Ihre Fragen zum neuen Home Office Gesetz ab 01.04.2021

Home Office, Computer, Tee
    • Wann soll das neue „Home Office-Gesetz“ in Kraft treten?
    • Kann man gezwungen werden, ins „Home Office“ zu gehen?
    • Wer bezahlt die digitalen Arbeitsmittel wie Laptop, Webcam, etc. im „Home Office“?
    • Wer bezahlt das Internet im „Home Office“?
    • Wer haftet bei Schäden im „Home Office“?
    • Bin ich unfallversichert im „Home Office“?
    • Wird ständige Erreichbarkeit im „Home Office“ vorausgesetzt?
    • Ich bin nicht ausgerüstet für „Home Office“ – wer bezahlt das Mobiliar?

Wann soll das neue „Home-Office-Gesetz“ in Kraft treten?

    • Das Gesetz soll planmäßig am 01.04.2021 in Kraft treten. 

Kann man gezwungen werden, ins „Home Office“ zu gehen?

    • Nein, weder kann der Arbeitnehmer gezwungen ins Home Office zu gehen, noch kann der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Home Office durchsetzen, wenn der Arbeitgeber nicht zustimmt. 
    • Schlicht und einfach bedeutet dass, Home Office bleibt Vereinbarungssache, und diese muss schriftlich erfolgen. 
    • AUSNAHME: Ist eine Klausel (Versetzungsklausel) oder eine Home Office Regelung bereits Vertragsbestand, kann diese Klausel einseitig vom Arbeitgeber in Anspruch genommen werden, sprich er kann Home Office anordnen. Auch hier ist es unabdingbar, es muss für den Arbeitnehmer günstiger sein. 

Wer bezahlt die digitalen Arbeitsmittel wie Laptop, Webcam, etc. im „Home Office“?

    • Grundsätzlich muss der Arbeitgeber die benötigten Arbeitsmittel für das Home Office, beispielsweise Laptop, Mobiltelefon, etc. zur Verfügung stellen. 
    • Erfolgt dies nicht, und der Arbeitnehmer benutzt seine privaten digitalen Arbeitsmittel, dann muss der Arbeitgeber einen Kostenersatz leisten. Die Höhe des Kostenersatzes kann mit dem Arbeitgeber vereinbart werden oder es kann in der Betriebsvereinbarung bereits vorhanden sein. Der Kostenersatz muss jedenfalls in angemessener Höhe erfolgen. 

Wer bezahlt das Internet im „Home Office“?

    • Das verbrauchte Internet ist vom Arbeitgeber zu ersetzen. 
    • Der verbrauchte Strom ist nicht unbedingt vom Arbeitgeber zu ersetzen. 
    • Wie auch schon beim Kostenersatz bei Benutzung eines privaten Laptops, ist auch der Kostenersatz bzw. die Vergütung für das verbrauchte Internet direkt mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren oder unter Umständen auch mit dem Betriebsrat. 

Wer haftet bei Schäden im „Home Office“?

    • Wenn Schäden am Laptop oder an der Webcam durch Haustiere oder Familienangehörige unabsichtlich erholen, dann muss der Schaden jedenfalls nicht in vollem Umfang ersetzt werden. 
    • In manchen Fällen muss der Schaden auch gar nicht ersetzt werden. 
    • Es empfiehlt sich direkt mit dem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen. 

Bin ich unfallversichert im „Home Office“?

    • Ja, der Unfallversicherungsschutz gilt innerhalb der eigenen Wohnung sowie auch bei sogenannten Wegunfällen. 
    • Wegunfälle sind Unfälle, die beispielsweise auf dem Weg vom Home Office ins Büro passieren.
    • (vgl §175 ASVG)

Wird ständige Erreichbarkeit im „Home Office“ vorausgesetzt?

    • Klar und deutlich: Nein! 
    • Auch im Home Office gelten die gleichen Arbeitszeiten, die auch direkt am Arbeitsplatz gelten würden. 
    • Es empfiehlt sich, die Arbeitszeiten so exakt wie möglich zu dokumentieren. 

Ich bin nicht ausgerüstet für „Home Office“ – wer bezahlt das Mobiliar?

    • Wenn das Gesetz in Kraft tritt, kann man fürs Home Office benötigte Möbelstücke, wie beispielsweise einen Schreibtischstuhl oder ähnliches von der Steuer absetzen.
    • Steuerlich absetzbar sind Anschaffungen bis maximal EUR 300. 
    • Die Möglichkeit besteht auch für Anschaffungen, die bereits im Jahr 2020 getätigt wurden für das Home Office. 
    • Tipp: Behalten Sie die Rechnungen auf!

Zusammengefasst wird festgehalten, dass: 

    • das neue Gesetz voraussichtlich ab 01.04.2021 in Kraft tritt
    • Home Office grundsätzlich Vereinbarungssache bleibt, mit Ausnahme einer Versetzungsklausel
    • Digitale Arbeitsmittel vom Arbeitgeber zu stellen sind, ansonsten man berechtigt ist für einen Kostenersatz
    • das verbrauchte Internet im Home Office vom Arbeitgeber zu begleichen ist, der Kostenersatz sollte vorab vereinbart werden
    • der Unfallversicherungsschutz innerhalb der Wohnung und auch bei Wegunfällen gilt 
    • bei Schäden im Home Office man diese grundsätzlich nicht im vollen Umfang begleichen muss 
    • man definitiv nicht ständig erreichbar sein muss im Home Office
    • man bis maximal EUR 300 Anschaffungen für das Home Office von der Steuer absetzen kann. 

Disclaimer: Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und zusammengestellt; eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen. Dieser Beitrag ersetzt auch keine Rechtsberatung.