Vertrag über das Internet, E-Commerce

Impressum, AGB, DSGVO, etc. – was brauche ich als Online-Shop Betreiber?

    • Welche Rechtstexte brauche ich verpflichtend auf meiner Website?
    • Was ist ein Impressum? Was muss ich beim Impressum beachten?
    • Welche Inhalte muss ein Impressum zwingend enthalten?
    • Brauche ich auf Social Media Plattformen sowie bei E-Mails ein Impressum?
    • Was ist eine Widerrufsbelehrung? Auf was muss ich bei der Widerrufsbelehrung achten?
    • Was muss eine Widerrufsbelehrung zwingend beinhalten?
    • Wann und wo muss der Kunde über das Widerrufsrecht belehrt werden?
    • Was ist eine Datenschutzerklärung? Auf was muss ich bei der Datenschutzerklärung achten?
    • Welche Inhalte muss eine Datenschutzerklärung zwingend umfassen?
    • Was steckt hinter AGB? Auf was muss ich bei AGB achten?
    • Welche Informationspflichten müssen die AGB enthalten?
    • Wo muss ich die AGB auf der Website platzieren?

Oft fragen sich Gründer und Betreiber eines Online-Shops, mit welchen Rechtstexten sie ihren Online-Shop ausstatten müssen. Um rechtliche Streitigkeiten mit Kunden und Mitbewerbern zu verhindern und dem Risiko von Verwaltungsstrafen zu entgehen, empfehlen wir dringend, von Beginn an den Online-Shop korrekt mit allen notwendigen Rechtstexten auszustatten.

Es müssen 4 Rechtstexte zwingend vorhanden sein: 

    1. Impressum
    2. Widerrufsrecht (Rücktrittsrecht=
    3. Datenschutzerklärung
    4. AGB

Die jeweiligen Inhalte werden in den folgenden Punkten erklärt. 

Das Impressum gibt Auskunft darüber, wer für den Inhalt der Website verantwortlich ist.

Wichtig ist, dass das Impressum für den Nutzer der Website „leicht und unmittelbar zugänglich“ sein muss, sodass man jederzeit die Möglichkeit hat zu wissen, wer hinter dem Online-Shop steckt.

Um dies zu garantieren, empfiehlt es sich, dass das Impressum in der Fußzeile des Online-Shops, zu verlinken. Weiter ist darauf zu achten, dass das Impressum am besten mit nur einem Klick von jeder Seite des Online-Shops aufgerufen werden kann.

Welche Inhalte muss das Impressum enthalten?

    • Name bzw. Firmenname und geografische Anschrift, unter der der Betreiber niedergelassen ist, sowie der Sitz des Unternehmens, sofern im Firmenbuch eingetragen
    • Unternehmensgegenstand
    • Telefonnummer und E-Mailadresse
    • (sofern vorhanden) Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht
    • zuständige Aufsichtsbehörde
    • bei einem Betreiber, der gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften unterliegt, die Vorschriften samt Link darauf [z. B. Gewerbeordnung (GewO 1994 idgF), abrufbar unter www.ris.bka.gv.at/bundesrecht]
    • zuständige Kammer, Berufsverband oder ähnliche Einrichtung, der der Betreiber angehört (z. B. Wirtschaftskammer Salzburg)
    • Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nr.)

WICHTIG: die zwingenden Inhalte eines Impressums variieren je nach Rechtsform – sollten Sie fragen haben, schreiben Sie uns doch einfach eine E-Mail an impressum@brandauer-rechtsanwaelte.at oder rufen Sie uns an. Gerne stellen wir Ihnen kostenlos Ihr maßgeschneidertes Impressum zur Verfügung. 

Sofern der Absender im Firmenbuch eingetragen ist, müssen in der E-Mail-Signatur Firma, Rechtsform, Sitz, Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht angegeben werden.

In regelmäßigen Newslettern (mindestens 4x im Jahr) sind der Name bzw. die Firma sowie die Anschrift des Online-Shop-Betreibers anzugeben.

Auch ein Facebook-Auftritt des Online-Shops unterliegt der Impressumspflicht. Ein Link zum Online-Shop bzw. zur Impressumsseite des Online-Shops im Info-Feld der Facebook-Seite ist nicht ausreichend.

In allen Mitgliedsstaaten der EU besteht grundsätzlich ein Rücktrittsrecht für Konsumenten bei Internetgeschäften. Dies gilt nur für Verträge zwischen Unternehmern und Konsumenten (B2C). Der Online-Shop-Betreiber muss Konsumenten über dieses Rücktrittsrecht in Form einer Widerrufsbelehrung aufklären.

Wenn ein Rücktrittsrecht besteht, muss der Online-Shop-Betreiber den Konsumenten unter Zurverfügungstellung eines Muster-Widerrufsformulars informieren über

    • den Umstand, dass ein Rücktrittsrecht besteht
    • die Bedingungen des Rücktrittsrechts
    • die Fristen des Rücktrittsrechts und
    • wie bei der Geltendmachung des Rücktrittsrechts vorzugehen ist.

Vor bzw. während der Bestellung:

Eine Platzierung des Links zum Widerrufsrecht im „Footer“ alleine ist nicht ausreichend. Der entsprechende Link muss gut ersichtlich oberhalb des Bestellbuttons platziert werden bzw. alternativ dazu unterhalb des Bestellbuttons, aber nur dann, wenn der Link mit einer zwingenden Checkbox versehen ist, die vom Konsumenten angekreuzt werden muss, um den Bestellvorgang abzuschließen.

Nach der Bestellung:

Zusätzlich zur Aufklärung über das Widerrufsrecht vor bzw. während der Bestellung muss dem Konsumenten nach der Bestellung die Widerrufsbelehrung inklusive Muster-Widerrufsformular auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Der Online-Shop-Betreiber hat hierzu zwei Möglichkeiten: Die Widerrufsbelehrung kann in der Bestellbestätigungs-E-Mail entweder direkt oder in Form eines Anhangs übermittelt werden. Alternativ dazu kann die Widerrufsbelehrung in Papierform der bestellten Ware beigelegt werden.

Die Datenschutzerklärung klärt Konsumenten eines Online-Shops darüber auf, welche personenbezogenen Daten des Websitenutzers vom Websitebetreiber gesammelt und verarbeitet werden.

Darüber hinaus wird darüber aufgeklärt, welche Maßnahmen der Web-Shop-Betreiber zum Schutz der personenbezogenen Daten ergreift sowie welche Rechte den Nutzern des Online-Shops in Bezug auf ihre Daten zustehen.

Ebenso wie das Impressum muss die Datenschutzerklärung für Nutzer der Internetseite „leicht und unmittelbar zugänglich“ sein. Um dies zu garantieren, gilt es wiederum einen entsprechenden Link (z. B. mit dem Titel „Datenschutzerklärung“) im Fußbereich des Online-Shops zu platzieren.

Es wird empfohlen, die Datenschutzerklärung nicht in das Impressum einzubinden, sondern in Form einer eigenen Datenschutzrubrik zu veröffentlichen. Die Datenschutzerklärung muss präzise, verständlich und in klarer und einfacher Sprache formuliert sein.

Die Datenschutzerklärung muss folgende Informationen enthalten:

    • Name und Kontaktdaten des Online-Shop-Betreibers
    • gegebenenfalls den Namen des Datenschutzbeauftragten und seine Kontaktdaten
    • Allgemeine Hinweise zur Datenschutzerklärung wie z. B. Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
    • Bei Verarbeitung wegen berechtigter Interessen dieses Interesse
    • Empfänger der Daten
    • Übermittlung in ein Drittland
    • Dauer der Datenspeicherung
    • Hinweis auf Auskunftsrecht
    • Hinweis auf Recht auf Speicherung, Löschung, Widerspruch und Übertragung von Daten
    • Hinweis auf das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde sowie deren Kontaktdaten
    • allgemeiner Hinweis zu Cookies
    • eingesetzte Analysesoftware
    • Hinweise zu Remarketing, Social Plugins & Co.

Die AGB  (Allgemeine Geschäftsbedingungen) enthalten standardisierte, nicht verhandelbare Klauseln zum Abschluss eines Kaufvertrags.

Die AGB werden einseitig vom Online-Shop-Betreiber festgelegt und bilden sozusagen das Rahmenwerk für den einzelnen Vertragsabschluss mit dem Kunden. Grundsätzlich gibt es keine Pflicht, AGB zu verwenden – indirekt ergibt sich aber für Web-Shop Betreiber eine Pflicht durch zahlreiche gesetzliche Informationspflichten.

    • Hinweise zu den technischen Schritten zum Vertragsabschluss;
    • Hinweise zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsabschluss und Zugang dazu
    • Hinweise zu Möglichkeiten der Korrektur von Eingabefehlern
    • Vertragssprache und Verhaltenskodizes
    • Frist für die Annahme des Angebots durch den Unternehmer
    • Hinweis auf das Bestehen eines Widerrufsrechts
    • Hinweis auf das Bestehen eines gesetzlichen Gewährleistungsrechts und gegebenenfalls von gewerblichen Garantien
    • Hinweise zur Laufzeit des Vertrags und Kündigung sowie Mindestlaufzeiten des Vertrags
    • Hinweise zu Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen und zum Lieferzeitraum
    • Hinweise zu Möglichkeiten zur alternativen Streitbeilegung oder Online-Streitbeilegung
    • Hinweis, dass der Verbraucher im Widerrufsfall/Rücktrittsfall die Kosten für die Rücksendung der Waren zu tragen hat

Es wird empfohlen, die AGB in den Bestellvorgang so einzugliedern, dass diese durch zwingendes Ankreuzen einer Checkbox akzeptiert werden müssen. Wie auch bei der Widerrufsbelehrung können die AGB oberhalb des Bestellbuttons samt Verlinkung auf den Volltext der AGB platziert werden. Zudem sollten die AGB im Footer verlinkt werden.

Impressum-Generatoren sowie bereits vorgefertigte Muster-Rechtstexte wie AGB-Vorlagen etc. sind oft nicht für die speziellen Bedürfnisse Ihres Online-Shops geeignet und bergen diverse Gefahren. Um Missverständnisse und Abmahnschreiben zu vermeiden und um alle aktuellen rechtlichen Vorgaben zu erfüllen, bieten Ihnen unsere Experten eine individuelle und professionelle Beratung.

Gerne beantworten wir jegliche Fragen hinsichtlich Datenschutz, AGB, Impressum oder Rücktrittsrecht. Machen Sie noch heute Ihr kostenloses Erstgespräch aus und wir klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf. 

Disclaimer: Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und zusammengestellt; eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen. Dieser Beitrag ersetzt auch keine Rechtsberatung.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

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