Markenanmeldung: Bis zu € 1500,- Förderangebot für KMU in Europa!

Copyright Vertrag

Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, kurz EUIPO genannt, verwaltet alle in der EU geltenden EU-Marken und Geschmacksmusterrechte. Diese Regelungen ergänzen die auf nationaler Ebene bestehenden Rechte des geistigen Eigentums und sind mit zahlreichen internationalen Datenbanken verbunden!

Durchschnittlich werden beim EUIPO pro Jahr mehr als 240.000 Marken und Geschmacksmuster angemeldet – Ihre könnte die nächste sein!

Die Chance lautet „Ideas Powered for Business SME Fund“! Dotiert mit insgesamt € 20 Mio. unterstützt dieses Förderprogramm Klein- und Mittelbetriebe (KMU) bei der Ausarbeitung von Strategien und Durchführung von Anmeldungen in Bezug auf geistiges Eigentum. Möchten auch Sie Ihre Rechte auf nationaler, sowie gegebenenfalls auf internationaler, Ebene schützen lesen Sie weiter!

Im Rahmen dieses Förderprogramms werden zwei Services angeboten:

    • „75 % Nachlass auf die Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan)“. Unterstützt von IP-Experten werden Sie angeleitet, den Wert Ihres geistigen Eigentums zu ermitteln. Im Zuge dessen, lernen Sie Ihre zukünftige Geschäftsstrategie zu gestalten.
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    • „50 % Nachlass auf Anmeldegebühren für Marken und Geschmacksmuster“. Sie wissen bereits welchen Schutz Ihres geistigen Eigentums Sie begehren? Dann haben Sie die Möglichkeit 50 % der Anmeldegebühren zu Sparen.

Eine Vorabdiagnose von Rechten ist grundlegend für die Ausarbeitung Ihrer Strategie, in Bezug auf geistiges Eigentum. Durchgeführt von teilnehmenden nationalen und regionalen Ämtern, werden Sie bestens beraten. Unter die Lupe genommen werden insbesondere Ihre Geschäftsmodelle, Produkte bzw. Dienstleistungen sowie Ihre Wachstumspläne.

Nachdem Sie Ihre Strategie erfolgreich gefunden haben, steht einer Marken oder Geschmacksmusteranmeldung nichts mehr im Wege! Abhängig von Geschäftsstrategie und Entwicklungsplan können Sie zwischen nationalem und internationalem Schutz wählen. Im Zuge dieses Förderprogramms haben Sie, bei rechtzeitiger Anmeldung, die Chance 50% der Gebühren zu Sparen.

Klein und Mittelbetriebe (KMU) aus den 27 EU-Mitgliedstaaten. Welche Betriebe als KMU zu klassifizieren sind ist rechtlich genau bestimmt (EU-Empfehlung 2003/361). Ausschlaggebend ist die Mitarbeiteranzahl und der erwirtschaftete Umsatz. Kurz gesagt dürfen nicht mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigt werden und der Jahresumsatz darf € 50 Mio. nicht übersteigen. Unternehmen die Teil einer Gruppe sind, müssen unter Umständen auch deren Angaben mit einbeziehen. 

Es kann eine der zwei genannten Services oder auch eine Kombination aus beiden beantragt werden. Die Höhe der Förderung beläuft sich in jedem Fall auf € 1500 pro Antragsteller. 

Die Anmeldefenster zur Antragstellung sind:

    • 01. Mai 2021 bis 31. Mai 2021
    • 01. Juli 2021 bis 31. Juli 2021
    • 01. September 2021 bis 30. September 2021

Außerhalb dieser Zeiten gestellte Anträge werden ausnahmslos nicht berücksichtigt!

Vor Ihrer persönlichen Antragstellung, sollten Sie sicher gehen, dass folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

    • Ihr Betrieb ist ein KMU in einem EU-Mitgliedsstaat
    • Sie haben eine geschäftliche Bankverbindung mit dem Betrieb als Kontoinhaber, IBAN und BIC/SWIFT-Code
    • Verfügbarkeit einer MwSt.-Bescheinigung oder die Bestätigung der nationalen Registrierungsnummer Ihrer Betriebs
    • Sie haben noch keine EU-Finanzhilfen für gleiche oder ähnliche Leistungen erhalten

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, besuchen Sie die Website des Projekts unter https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/online-services/sme-fund (Stand: 04.05.2021) und stellen Sie Ihren Antrag! Gerne unterstützt Sie unsere Kanzlei auf diesem Weg und hilft etwaige Zweifel aus dem Weg zu räumen

Disclaimer: Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und zusammengestellt; eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen. Dieser Beitrag ersetzt auch keine Rechtsberatung. 

freundliche Frau
verfasst von
Mag. Mirela Saric