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Bescheid und Beschwerde: darüber müssen Sie Bescheid wissen

Sie haben einen Bescheid erhalten, doch dieser ist fehlerhaft?

Gerade in der heutigen Zeit wird man oft mit Bescheiden konfrontiert. Es kann dadurch beispielsweise eine Strafe verhängt oder -ganz hochaktuell- etwa auch eine Quarantäne angeordnet werden. Da es unterschiedliche Arten von Bescheiden gibt, ist auch das Beschwerdeverfahren je nach Materie unterschiedlich geregelt. Daher ist es natürlich auch möglich, dass ein anderes als das hier dargestellte Beschwerdeverfahren zur Anwendung kommt.

    • Doch was ist überhaupt ein Bescheid?
    • Was mache ich, wenn der Bescheid fehlerhaft ist oder ich damit nicht einverstanden bin?
    • Welche Möglichkeiten stehen mir zur Verfügung?

Alle wichtigen Antworten zum Thema Bescheid können Sie jetzt hier nachlesen:

Bei einem Bescheid handelt es sich um einen 

    • individuellen
    • hoheitlichen
    • im Außenverhältnis ergehenden

Verwaltungsakt mit normativer Wirkung, der in einem besonderen Verfahren und in einer bestimmten Form von einer Verwaltungsbehörde erlassen wird.

Der Bescheid ist also an eine oder mehrere bestimmte Personen gerichtet. Er entscheidet über ein Rechtsverhältnis dieser Person/en. Es handelt sich hierbei um einen Akt der Verwaltung, nicht der Gesetzgebung oder der Gerichtsbarkeit. Der Bescheid hat normativen Charakter, was bedeutet, dass ein Bescheid ein Rechtsverhältnis feststellt oder gestaltet. Er ergeht in aller Regel schriftlich, kann jedoch unter Umständen auch mündlich verkündet werden.

Das Gesetz sieht verschiedene Möglichkeiten vor, um einen bereits ergangenen Bescheid zu bekämpfen:

    1. Die Bescheidbeschwerde:

Will man einen Bescheid bekämpfen, um ihn abzuändern oder aufzuheben kann eine Bescheidbeschwerde eingebracht werden. Diese wird bei der Behörde, die den Bescheid erlassen hat eingebracht und richtet sich an das zuständige Verwaltungsgericht. Die Beschwerde muss innerhalb von vier Wochen ab Zustellung des Bescheids eingebracht werden. Erfolgt die Beschwerde nicht innerhalb dieser Frist, ist sie als verspätet zurückzuweisen.

Die Beschwerde hat zur Folge, dass die auferlegten Leistungen vorläufig nicht zu erbringen sind, die zuerkannten bzw. aberkannten Rechte vorläufig nicht eintreten und die Feststellungen nicht verbindlich sind. Diese aufschiebende Wirkung kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen auch von der Behörde ausgeschlossen werden.

Eines der wichtigsten Elemente einer Bescheidbeschwerde ist die Formulierung des Antrags (= das Begehren). Aus diesem geht hervor, was durch die Beschwerde erreicht werden soll -> Abänderung oder Aufhebung. 

2. ordentliche/außerordentliche Revision:

Die Revision ist ein Rechtsmittel, welches innerhalb von sechs Wochen eingebracht werden muss. Sie kann gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht werden. Eine Revision ist nur dann möglich, wenn der Beschwerdeführer darlegt, durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in einfachgesetzlichen Rechten oder solchen, die sich aus dem Unionsrecht ergeben, verletzt worden zu sein. Das Verwaltungsgericht kann in seiner Entscheidung ausdrücklich die Zulässigkeit der Revision aussprechen, wenn es der Ansicht ist, dass eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorliegt (= ordentliche Revision). Im Fall, dass das Verwaltungsgericht das Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung verneint, kann der Beschwerdeführer unbeschadet dessen eine sogenannte außerordentliche Revision einbringen. Dabei muss er aber genau darlegen, warum -entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts- eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorliegt. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung liegt etwa dann vor, wenn es zu einer bestimmten Rechtsfrage noch keine gefestigte Rechtsprechung gibt oder die Rechtsprechung uneinheitlich ist.

3. Erkenntnisbeschwerde:

Die Erkenntnisbeschwerde ist ein Rechtsmittel an den Verfassungsgerichtshof, das sich gegen die Entscheidung eines Verwaltungsgerichts richtet. Hierzu muss der Beschwerdeführer darlegen, in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten verletzt worden zu sein. Eine Erkenntnisbeschwerde wird häufig insbesondere dann erhoben, wenn sich der Beschwerdeführer durch die Entscheidung in einem Grundrecht/Menschenrecht verletzt erachtet. Die Frist zur Einbringung einer Erkenntnisbeschwerde beträgt sechs Wochen ab Zustellung. Sie kann auch zusammen mit einer Revision eingebracht werden oder es kann gegebenenfalls im weiteren Verlauf auch ein Antrag auf Abtretung an den Verwaltungsgerichtshof gestellt werden.

4. Wiederaufnahme des Verfahrens:

Ist kein Rechtsmittel gegen den Bescheid mehr vorhanden, kann das Verfahren unter bestimmten Voraussetzungen wieder aufgenommen werden. Dies ist jedoch nur innerhalb von drei Jahren nach Erlassung des Bescheids möglich. 

Haben auch Sie einen Bescheid erhalten und sind der Meinung, dass dieser fehlerhaft ist? Sind Sie mit dem Inhalt eines Bescheids nicht einverstanden? Dann können Sie selbstverständlich dagegen vorgehen. Hierfür ist es von großer Bedeutung, den Bescheid zu verstehen und die entsprechenden Fehler zu erkennen. 

Gerne überprüfen wir Ihren Bescheid auf seine Richtigkeit und bringen alle weiteren Anträge für Sie ein.

Sie haben nun weitere Fragen zu Ihrem Bescheid? Sie wollen diesen überprüfen lassen und dagegen vorgehen?

Wir unterstützen Sie bei allen wichtigen Themen rund um Ihren Bescheid, bringen für Sie alle wichtigen Anträge ein und begleiten Sie während des gesamten Prozesses.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

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