Vertrag, Handschlag

Der Weg zum Eigenheim

Die Lage passt, das Objekt passt, der Preis passt. Bevor Sie Eigentum erwerben sind aber noch einige wichtige Punkte zu berücksichtigen, damit am Ende auch wirklich ALLES PASST:

Punkt 1: Informationen einholen
Bevor überhaupt ein Angebot abgegeben wird, sollte man einen Blick in das öffentliche Grundbuch werfen. Daraus ist ersichtlich, wem die Liegenschaft gehört und welche bücherlichen Belastungen (wie z.B. Hypotheken, Dienstbarkeiten etc.) bestehen. Außerdem sollte man vor der Abgabe eines Angebots die Finanzierung klären. Darüber hinaus sind noch wichtige Punkte wie: Widmung (=Zweck, zu welchem die Liegenschaft genutzt werden darf), Stand der Erschließung der Liegenschaft (umfasst die Gesamtheit von baulichen Maßnahmen und rechtlichen Regelungen zur Herstellung der Nutzungsmöglichkeiten des Grundstückes) und die Bebauungsbestimmungen zu beachten.
Punkt 2: Angebot und Annahme
Ein Kaufvertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Darin haben sich der Verkäufer und der Käufer über den Gegenstand und den Preis zu einigen. Grundsätzlich ist der Vertrag an keine bestimmte Form gebunden. Die Schriftlichkeit des Vertrags ist keine Gültigkeitsvoraussetzung, auch eine mündliche Vereinbarung begründet einen Anspruch auf die grundbücherliche Eintragung. Für die Eintragung des Eigentumserwerbs im Grundbuch bedarf es jedoch noch eines beglaubigt unterfertigten Kaufvertrags. Aus dem Kaufvertrag entstehen für beide Vertragsparteien sowohl Rechte als auch Pflichten, daher ist eine fachliche Unterstützung bei der Aufstellung des Vertrags von großer Bedeutung.
Punkt 3: Übergang des Eigentums
Der perfekte Kaufvertrag begründet jedoch noch kein Eigentum. Wird der Käufer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, geht das Eigentum an diesen über (=Eigentumserwerb). Nicht zu vergessen: der Kaufvertrag muss unterfertigt und beglaubigt sein. Das Eigentum ist das dingliche, gegenüber jedermann durchsetzbare Herrschaftsrecht einer Person über eine Sache. Der Eigentümer hat grundsätzlich das alleinige Recht nach Belieben zu schalten und zu walten und Dritte davon auszuschließen - Einschränkungen durch Dienstbarkeiten oder sonstige Rechte Dritter sind in diesem Zusammenhang jedoch stets zu berücksichtigen.
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Beim Kauf einer Immobilie sind neben dieser Übersicht vielfältige, weitere Themen (z.B. des Baurechts, der Flächenwidmung, der Bauordnung etc.) zu berücksichtigen. Daher ist es wichtig, sich noch vor der Abgabe eines Kaufangebotes fachkundig beraten zu lassen. Wir beraten und begleiten Sie gerne in liegenschaftsrechtlichen Angelegenheiten!

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

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