Website-Check

Bildschirm mit Programmiercode

Kaum ein Unternehmen kommt heutzutage ohne eine eigene Website aus.  Für Jedermann zugänglich, ist die Internetseite zweifellos das Aushängeschild eines jeden Unternehmens. Ob zur Darstellung der angebotenen Leistungen, für die Herstellung von individuellem Kundenkontakt oder für das Versenden von Newslettern, eine Website ist heutzutage nahezu unumgänglich. 

Zu beachten gilt, dass jeder der eine Website betreibt, über die Dienstleistungen angeboten oder ein Unternehmen präsentiert wird, zahlreiche gesetzliche Bestimmungen einzuhalten hat. Ein rechtlich inkorrekter Internetauftritt kann nicht nur die Konkurrenz und zuständige Behörden auf den Plan rufen, sondern auch das Vertrauen der Nutzer und potentiellen Käufern schmälern. 

To sum it up: eine rechtskonforme Website bedarf der Einhaltung vieler gesetzlicher Bestimmungen, wirkt sich aber direkt positiv auf Ihren Internetauftritt aus und beugt zeit- und kostenintensive Abmahnungen vor. Klingt kompliziert? Gerne unterstützen wir Sie einmalig oder laufend bei der rechtlichen Optimierung und Anpassung Ihrer Website – so können Sie beruhigt sein und sich um Ihr Kerngeschäft kümmern!

Im Zuge des Website-Checks durch unsere erfahrenen Rechtsanwälte, wird Ihre Website auf folgende Aspekte auf Herz und Nieren geprüft und angepasst:

Prüfung und Anpassung oder die Erstellung einer rechtskonformen Datenschutzerklärung, individuell zugeschnitten auf Ihre Unternehmen! Eine Datenschutzerklärung ist verpflichtend vorgeschrieben und beschreibt, wie Daten (insbesondere personenbezogenen Daten) von Ihrem Unternehmen gesammelt, gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden. Die Rechtsgrundlage bildet die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) der Europäischen Union.  

Prüfung und Anpassung oder die Erstellung eines rechtskonformen Impressums, individuell zugeschnitten auf Ihr Unternehmen! Auch das Führen eines Impressums ist verpflichtend vorgeschrieben und wird in der Praxis sehr oft nur rechtlich unzureichend erfüllt. Ein Impressum gibt Auskunft über die Identität der verantwortlichen Website Betreiber*innen. Die erforderlichen Inhalte eines korrekten Impressums folgen genauen Vorschriften. Die Rechtsgrundlage ergibt sich je nach Art des Unternehmens nach der GewO (Gewerbeordnung) oder dem UGB (Unternehmensgesetzbuch). 

Prüfung der rechtlichen Seite beim Einsatz von Trackingtools und Cookies. Wir helfen Ihnen, trotz vergleichsweise häufiger Änderung  der Gesetzeslage, immer auf der sicheren Seite zu bleiben! Bei einem Einsatz von Cookies ist stets auf die rechtskonforme Umsetzung zu achten, ist diese gegeben können Sie definitiv davon profitieren.

Grafiken, Bilder, Fotos und Videos unterliegen stets dem Urheberrecht.  Wir prüfen Ihre Website auf eventuelle Verstöße um Sie vor einer möglichen Klage zu bewahren. Urheberrechtliche Verstöße können zahlreiche Ansprüche gegen Sie begründen. Möglich ist eine Klage auf Unterlassung, Beseitigung, Urteilsveröffentlichung oder angemessenes Entgelt. 

Wir helfen Ihnen bei der Erstellung rechtssicherer Einwilligungserklärung und beraten Sie hinsichtlich dem rechtskonformen Einsatz von Newslettern. Zu beachten sind hier nicht nur Bestimmungen der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) sondern auch telekommunikationsrechtliche Bestimmungen. 

Auch für Kontakt- und Registrierungsformulare ist eine rechtsgültige Einwilligungserklärung notwendig. Neben der Anpassung oder Abfassung dieser, prüfen wir auch etwaige datenschutzrechtliche Belange.

Einen Facebook Likebutton gefällig? Social Media Plugins sind ein beliebtes Instrument zur schnelleren Verbreitung von Inhalten. Diverse soziale Netzwerke können so personenbezogenen Daten, wie zum Beispiel die IP-Adresse, von Nutzern Ihrer Website sammeln. Selbstverständlich muss auch hier den datenschutzrechtlichen Bestimmungen entsprochen werden.

Wir prüfen, ob alle erforderlichen Angaben zu Lieferzeiten und Produktpreisen ersichtlich sind. Eine transparente Website generiert Vertrauen bei Ihren Nutzern, verbessert das Einkaufserlebnis und bewahrt Sie vor rechtlichen Auseinandersetzungen.

Wir bereits angesprochen, unterliegen Bilder und Fotos oft einem urheberrechtlichen Schutz. Produktbilder sollten also eigens angefertigt oder auf deren Lizenzfreiheit überprüft werden. Kein Problem für unsere Spezialisten!

Je nach Produktkategorie ergeben sich unterschiedliche Kennzeichnungspflichten. Gegenständliche Rechtsgrundlagen sind zumeist Verordnung der Europäischen Union und zum Teil nicht ganz einfach zu überblicken. Unsere Spezialisten verfügen über das nötige Know-How!

Die rechtskonforme Betreibung einer Website bedarf der Einhaltung zahlreicher rechtlicher Bestimmungen.  Um Sie zu schützen und Ihnen die Konzentration auf Ihre Kerngeschäft zu ermöglichen, bieten wir ihnen einen umfangreichen Web-Check durch unsere erfahrenen Rechtsanwälte! 

Disclaimer: Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und zusammengestellt; eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen. Dieser Beitrag ersetzt auch keine Rechtsberatung.

Staatsbürgerschaft in Österreich – das sind die Antworten auf Ihre Fragen

Kontrolle, Pass
    • Wer kann einen Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft stellen?
    • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein um die österreichische Staatsbürgerschaft zu beantragen?
    • Wieviel kostet die österreichische Staatsbürgerschaft?

Wer kann einen Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft stellen?

    • Jeder Ausländer / Jeder Ausländerin kann einen Antrag auf Verleihung der österreichische Staatsbürgerschaft stellen, wenn die dazu benötigten Voraussetzungen erfüllt sind. 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein um die österreichische Staatsbürgerschaft zu beantragen?

    • Es müssen zwingend die allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sein sowie der Einbürgerungsantrag gestellt werden. 
    • Die allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen lauten wie folgt:
Allgemeine Einbürgerungsvoraussetzungen im Detail

Der Antragsteller muss: 

    • sich dauerhaft, ohne Unterbrechung mindestens 6 Jahre aufhalten und
      • eine 5-jährige Ehe mit einem österreichischen Staatsbürger führen sowie mit diesem auch zusammenleben
      • in Österreich zur Welt gekommen sein
      • Deutschkenntnisse auf B2-Niveau nachweisen
      • Persönliche, nachhaltige Integration beispielsweise durch ein 3-jähriges freiwilliges Engagement in einer gemeinnützigen Organisation oder 3-jährige Berufsausübung im Bildungs-. Sozial oder Gesundheitsbereichs.
      • Vorliegen von außerordentlichen Leistungen auf wirtschaftlichem, wissenschaftlichem, künstlerischem oder sportlichen Gebiet, sodass die Verleihung der Staatsbürgerschaft im Interesse der österreichischen Republik liegt.
    • sich dauerhaft, ohne Unterbrechung mindestens 10 Jahre aufhalten und den Status als Asylberechtigter inne haben
    • sich dauerhaft, ohne Unterbrechung mindestens 10 Jahre aufhalten und für mindestens 5 Jahre eine Niederlassungsbewilligung gehabt haben.
    • sich dauerhaft, ohne Unterbrechung mindestens 15 Jahre aufhalten und nachweisen, dass er sich nachhaltig, persönlich und beruflich integriert hat
    • sich dauerhaft, ohne Unterbrechung mindestens 30 Jahre aufhalten im Zuge eines Hauptwohnsitzes.

Ausnahme: Eine Ausnahme gibt es bei der Verleihung der Staatsbürgerschaft aufgrund eines Rechtsanspruchs, beispielsweise wenn der Antragsteller bereits im Besitz einer EU- oder EWR-Staatsbürgerschaft ist. 

Der Antragssteller darf sich quasi nichts zu schulden kommen lassen.

Genauer darf der Antragssteller kein anhängiges Strafverfahren im In- und Ausland haben, weder gerichtlich verurteil worden sein noch eine schwerwiegende Verwaltungsübertretung mit besonderem Unrechtsgehalt begangen haben. 

Der Antragsteller muss nachweisen, dass sein Lebensunterhalt durch regelmäßigen Einkünfte hinreichend gesichert ist. 

Regelmäßige Einkünfte sind beispielsweise Gehalt, Lohn, gesetzliche Unterhaltsansprüche oder Versicherungsleistungen. 

Der Antragsteller muss eine schriftliche Prüfung zum Nachweis der ausreichenden Deutschkenntnisse auf B1-Niveau sowie der Grundkenntnisse der Demokratie in Österreich. 

Ausnahmen: Diese schriftliche Prüfung muss NICHT abgelegt werden wenn das B1-Niveau beispielsweise durch folgende Nachweise erbracht werden kann: 

    • Deutsch als Muttersprache
    • Minderjährigkeit
    • positive schulische Beurteilung des Unterrichtsfachs Deutsch
    • Nachweis einer abgelegten Lehrabschlussprüfung
    • Nachweis einer abgelegten Facharbeiterprüfung
    • Nachweis eines Studienabschlusses mit Unterrichtssprache Deutsch
    • Nachweis einer Studieninskription für mindestens 2 Jahre mit Unterrichtssprache Deutsch und Studienerfolg von mindestens 32 ECTS

Der Antragsteller muss sich positiv mit der österreichischen Republik identifizieren und muss gewährleisten, dass keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, Ordnung und Ruhe besteht.

    • Es darf kein bereits bestehendes Aufenthaltsverbot des Antragstellers geben. Ebenso ist eine Antragstellung nicht möglich, wenn es ein anhängiges Verfahren zur Beendigung des Aufenthalts gibt.
    • Es darf keine Rückkehrentscheidung vorliegen.
    • Es darf keine Rückführungsentscheidung eines anderen EU- oder EWR-Staates vorliegen, auch nicht von der Schweiz.
    • Es darf keinerlei Bezugspunkte oder ein Naheverhältnis zu terroristischen oder extremistischen Gruppen bestehen
    • Es darf keine Ausweisung aus Österreich innerhalb der letzten 18 Monate erfolgt sein.
    • Es darf kein grundsätzlicher Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit vorhanden sein.

Durch den Erhalt der Staatsbürgerschaft dürfen weder die internationalen Beziehungen Österreichs wesentlich geschädigt oder beeinträchtigt werden noch die Interessen Österreichs.

Wieviel kostet die österreichische Staatsbürgerschaft? 

    • Für die Staatsbürgerschaft sind Bundesgebühren sowie jeweilige Landesabgaben zu leisten.
    • Die Bundesgebühren der österreichischen Staatsbürgerschaft belaufen sich auf zwischen 247,90 bis 867,40 Euro.
    • Die Landesabgaben der österreichischen Staatsbürgerschaft variieren in je nach Bundesland.
wir unterstützen sie auf ihrem weg zur Staatsbürgerschaft

Gerne gehen wir gemeinsam mit Ihnen Ihren Weg zur österreichischen Staatsbürgerschaft. Durch unsere Expertise sowie auch unsere persönliche Erfahrung mit dem Staatsbürgerschaftsverfahren können wir Sie bestmöglich bei der Antragstellung sowie Ihrem Verfahren unterstützen.

ERSTGESPRÄCH

Vereinbaren Sie noch heute ein kostenloses Erstgespräch in  unserer Kanzlei (gerne auch Telefon-  und Videokonferenz). Hier können Sie uns Ihr Anliegen schildern und wir klären Sie über jeden Schritt inklusive Kosten auf. 

freundliche Frau
verfasst von
Mag. Mirela Saric

Disclaimer: Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und zusammengestellt; eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen. Dieser Beitrag ersetzt auch keine Rechtsberatung.