- Wer kann einen Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft stellen?
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein um die österreichische Staatsbürgerschaft zu beantragen?
- Wieviel kostet die österreichische Staatsbürgerschaft?
Wer kann einen Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft stellen?
- Jeder Ausländer / Jeder Ausländerin kann einen Antrag auf Verleihung der österreichische Staatsbürgerschaft stellen, wenn die dazu benötigten Voraussetzungen erfüllt sind.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein um die österreichische Staatsbürgerschaft zu beantragen?
- Es müssen zwingend die allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sein sowie der Einbürgerungsantrag gestellt werden.
- Die allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen lauten wie folgt:
Allgemeine Einbürgerungsvoraussetzungen im Detail
Der Antragsteller muss:
- sich dauerhaft, ohne Unterbrechung mindestens 6 Jahre aufhalten und
- eine 5-jährige Ehe mit einem österreichischen Staatsbürger führen sowie mit diesem auch zusammenleben
- in Österreich zur Welt gekommen sein
- Deutschkenntnisse auf B2-Niveau nachweisen
- Persönliche, nachhaltige Integration beispielsweise durch ein 3-jähriges freiwilliges Engagement in einer gemeinnützigen Organisation oder 3-jährige Berufsausübung im Bildungs-. Sozial oder Gesundheitsbereichs.
- Vorliegen von außerordentlichen Leistungen auf wirtschaftlichem, wissenschaftlichem, künstlerischem oder sportlichen Gebiet, sodass die Verleihung der Staatsbürgerschaft im Interesse der österreichischen Republik liegt.
- sich dauerhaft, ohne Unterbrechung mindestens 10 Jahre aufhalten und den Status als Asylberechtigter inne haben
- sich dauerhaft, ohne Unterbrechung mindestens 10 Jahre aufhalten und für mindestens 5 Jahre eine Niederlassungsbewilligung gehabt haben.
- sich dauerhaft, ohne Unterbrechung mindestens 15 Jahre aufhalten und nachweisen, dass er sich nachhaltig, persönlich und beruflich integriert hat
- sich dauerhaft, ohne Unterbrechung mindestens 30 Jahre aufhalten im Zuge eines Hauptwohnsitzes.
- sich dauerhaft, ohne Unterbrechung mindestens 6 Jahre aufhalten und
Ausnahme: Eine Ausnahme gibt es bei der Verleihung der Staatsbürgerschaft aufgrund eines Rechtsanspruchs, beispielsweise wenn der Antragsteller bereits im Besitz einer EU- oder EWR-Staatsbürgerschaft ist.
Der Antragssteller darf sich quasi nichts zu schulden kommen lassen.
Genauer darf der Antragssteller kein anhängiges Strafverfahren im In- und Ausland haben, weder gerichtlich verurteil worden sein noch eine schwerwiegende Verwaltungsübertretung mit besonderem Unrechtsgehalt begangen haben.
Der Antragsteller muss nachweisen, dass sein Lebensunterhalt durch regelmäßigen Einkünfte hinreichend gesichert ist.
Regelmäßige Einkünfte sind beispielsweise Gehalt, Lohn, gesetzliche Unterhaltsansprüche oder Versicherungsleistungen.
Der Antragsteller muss eine schriftliche Prüfung zum Nachweis der ausreichenden Deutschkenntnisse auf B1-Niveau sowie der Grundkenntnisse der Demokratie in Österreich.
Ausnahmen: Diese schriftliche Prüfung muss NICHT abgelegt werden wenn das B1-Niveau beispielsweise durch folgende Nachweise erbracht werden kann:
- Deutsch als Muttersprache
- Minderjährigkeit
- positive schulische Beurteilung des Unterrichtsfachs Deutsch
- Nachweis einer abgelegten Lehrabschlussprüfung
- Nachweis einer abgelegten Facharbeiterprüfung
- Nachweis eines Studienabschlusses mit Unterrichtssprache Deutsch
- Nachweis einer Studieninskription für mindestens 2 Jahre mit Unterrichtssprache Deutsch und Studienerfolg von mindestens 32 ECTS
Der Antragsteller muss sich positiv mit der österreichischen Republik identifizieren und muss gewährleisten, dass keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, Ordnung und Ruhe besteht.
- Es darf kein bereits bestehendes Aufenthaltsverbot des Antragstellers geben. Ebenso ist eine Antragstellung nicht möglich, wenn es ein anhängiges Verfahren zur Beendigung des Aufenthalts gibt.
- Es darf keine Rückkehrentscheidung vorliegen.
- Es darf keine Rückführungsentscheidung eines anderen EU- oder EWR-Staates vorliegen, auch nicht von der Schweiz.
- Es darf keinerlei Bezugspunkte oder ein Naheverhältnis zu terroristischen oder extremistischen Gruppen bestehen
- Es darf keine Ausweisung aus Österreich innerhalb der letzten 18 Monate erfolgt sein.
- Es darf kein grundsätzlicher Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit vorhanden sein.
Durch den Erhalt der Staatsbürgerschaft dürfen weder die internationalen Beziehungen Österreichs wesentlich geschädigt oder beeinträchtigt werden noch die Interessen Österreichs.
Wieviel kostet die österreichische Staatsbürgerschaft?
- Für die Staatsbürgerschaft sind Bundesgebühren sowie jeweilige Landesabgaben zu leisten.
- Die Bundesgebühren der österreichischen Staatsbürgerschaft belaufen sich auf zwischen 247,90 bis 867,40 Euro.
- Die Landesabgaben der österreichischen Staatsbürgerschaft variieren in je nach Bundesland.
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