Immobilienrecht: Kauf & Verkauf!

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Das österreichische Immobilienrecht ist ein sehr umfangreiches Rechtsgebiet. Umfasst werden alle Regelungen in Hinsicht auf Immobilien. Als Immobilie bezeichnet wird nicht nur ein bebautes oder unbebautes Grundstück sondern auch Häuser und Wohnungen. Der Klassiker unter den immobilienrechtlichen Rechtsgeschäften ist wohl der Liegenschaftskauf und Verkauf. 

Dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie liegen meist langwierige Entscheidungsprozesse und viele bürokratische Hürden zugrunde. Nicht nur im Hinblick auf die finanziell meist sehr hohen Investitionen, sondern auch aufgrund einer oft komplizierten Rechtslage und vielen zu beachtenden Aspekten ist die Beiziehung eines Rechtsanwalts dringend anzuraten! Ausgestattet mit der Expertise und Erfahrungen aus zahlreichen von uns betreuten Projekten begleiten wir Sie gerne bei Ihrem Vorhaben!

Durch Unterzeichnung eines Vorvertrags oder eines Kaufanbotes durch alle beteiligten Parteien, kann der Erwerb einer Liegenschaft bereits rechtsverbindlich vereinbart werden. Besagte Urkunden müssen für die Entfaltung ihrer rechtlichen Wirkung einige notwendige Punkte enthalten. Darunter zum Beispiel den Kaufgegenstand, das Übergabedatum und den Kaufpreis samt Zahlungsbedingungen.

Aus langjähriger Erfahrung können wir berichten, dass sich viele Probleme erst im Nachhinein herausstellen. Genau für diese Fälle ist es unerlässlich einen wasserdichten Vertrag in den Händen zu halten. Je nach Ihren individuellen Bedürfnissen beraten wir Sie gerne und erledigen für Sie die Abfassung der Verträge. Sei es ein Kaufvertrag, Schenkungsvertrag oder ein Übergabevertrag. 

Zu Ihrer Information: Im Gegensatz zum Schenkungsvertrag wird bei einem Übergabevertrag eine Gegenleistung bestimmt. Diese kann zum Beispiel die Einräumung eines Wohnrechts sein.

Unter „Beglaubigung“ wird die Gewährleistung für die Echtheit einer Unterschrift oder eines Dokuments verstanden.  Diese notarielle Tätigkeit dient der Rechtssicherheit und folglich auch Ihrer Sicherheit! Wir besorgen den notariellen Beistand für Sie ganz bequem in unserer Kanzlei!

Im Falle einer Treuhandschaft überweisen Sie (oder das Kreditinstitut) den Kaufpreis nicht direkt an den Verkäufer sondern an uns als Treuhänder. Wir nehmen diesen Geldbetrag in sichere Verwahrung. Die Auszahlung an die Verkäuferseite erfolgt erst dann, wenn alle Bedingungen ordnungsgemäß erfüllt sind (Lastenfreistellung des Grundstücks, Eintragung der Käufer ins Grundbuch und evtl. damit verbundene Pfandrechte oder Hypotheken)

Eine Treuhandschaft schützt beide Seiten vor wirtschaftlichen Risiken (zum Beispiel im Falle einer Insolvenz). 

Grunderwerbssteuer:

Das Grunderwerbssteuergesetz 1987 regelt die Besteuerung bei Erwerb österreichischer Immobilien. Die Besteuerung erfolgt unabhängig davon, ob es sich um einen entgeltlichen (Kauf) oder unentgeltlichen Erwerb (Schenkung, Erbschaft) handelt. Gerne beraten wir Sie in Hinblick auf steuerliche Aspekte und helfen Ihnen etwaige Kosten zu kalkulieren!

Immobilienertragssteuer:

Seit dem Jahr 2012 unterliegen alle Gewinne aus dem Verkauf eines Grundstücks der Einkommenssteuerpflicht. Als Grundstück in diesem Sinne gelten: Grund und Boden, Gebäude (inkl. Eigentumswohnungen) und grundstücksgleiche Rechte (zB. Baurechte). Steuerrechtlich irrelevant sind unentgeltliche Grundstücksübertragungen (Schenkung), da hierbei kein zu besteuernder Gewinn entsteht.

Klingt alles recht kompliziert? Wir nehmen Sie an der Hand und begleiten Sie bei jedem Vorhaben!

Grundverkehrsgesetzte sind österreichische Landesgesetzte, sprich von jedem Bundesland einzeln zu erlassen, und regeln den Erwerb von Grundstücken. Insbesondere wird der Grundverkehr zwischen Österreichern, EU-Bürgern und nicht EU-Bürgern geregelt. Je nach Art des Rechtsgeschäfts (zB. Grundstückserwerb) und Widmung des gegenständlichen Grundstücks entscheidet eventuell eine Behörde ob es zulässig ist, nur unter bestimmten Umständen zulässig ist oder nicht zulässig ist.

Um rechtsgültig Eigentum an einer Liegenschaft erwerben zu können, ist es notwendig, beim zuständigen Gericht um Einverleibung des Eigentumsrechts anzusuchen. Hierfür muss ein Grundbuchsgesuche gestellt werden. Da die richtige Formulierung des Antrags gemäß dem Grundbuchrecht äußerst fehleranfällig ist, ist es empfehlenswert einen fachkundigen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen! Andernfalls riskieren Sie einen gerichtlichen Auftrag zur Verbesserung oder gar eine Abweisung zu erhalten. 

Der Einsatz von ein wenig mehr Zeit und Geld vor Vertragsabschluss, kann im Nachhinein oft ein Vielfaches an Zeit und Geld einsparen. Nicht selten erwachsen Streitigkeiten auf vertraglichen Rechtsbeziehungen, welche keine Chance hätten, wäre der Vertrag zuvor von einem fachkundigen Rechtsanwalt geprüft worden. Wir bei Brandauer Rechtsanwälte nehmen uns Zeit für die Prüfung Ihrer Unterlagen, helfen Komplikationen zu vermeiden, klären über mögliche Streitpunkte auf und bieten Ihnen wasserdichte Verträge in deutscher und englischer Sprache!

Und sollte es doch zu ungeahnten Streitigkeiten aus dem Rechtsverhältnis kommen, so stehen wir Ihnen natürlich auch vor Gericht beiseite! Selbstverständlich ist die Vermeidung von gerichtlichen Konflikten unsere oberste Priorität bei der Betreuung Ihres Anliegens, doch sollte es unumgänglich sein, so ist es nur von  Vorteil, dass wir die Unterlagen bereits bis ins letzte Detail kennen!

Disclaimer: Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und zusammengestellt; eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen. Dieser Beitrag ersetzt auch keine Rechtsberatung