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Steuerberaterwechsel leicht gemacht!

Ob Unternehmer oder Arbeitnehmer, in steuerrechtlichen Fragen wird die Konsultierung eines Steuerberaters empfohlen. Auch wir als Rechtsanwaltskanzlei bedienen uns selbstverständlich eines solchen! Erwartet wird eine problemlose Zusammenarbeit mit wechselseitigem Vertrauen und kompetenter Unterstützung. Sollte dies nicht gegeben sein, empfiehlt sich der Wechsel des Steuerberaters. Was Sie dabei zu berücksichtigen haben erfahren Sie hier. 

Wenn es um Ihr Geld oder das Geld Ihres Unternehmens geht ist Vertrauen unerlässlich. Nicht zuletzt hat Ihr Steuerberater Einsicht in finanzielle und sohin äußerst sensible Daten. Die Gründe für den angestrebten Wechsel können folglich vielseitig sein. Mangelnde Kompetenz, schlechte Erreichbarkeit, Intransparenz oder zu hohe Kosten. Während sich die Kosten für einen Steuerberater in Deutschland nach der Vergütungsverordnung bestimmen, sind diese in Österreich Verhandlungssache. 

Grundsätzlich haben Sie jederzeit das Recht auf einen Wechsel!

Zuerst gilt es abzuklären, wann ein Wechsel vertraglich möglich ist. Grundsätzlich kann das Mandat jederzeit ohne Ausführung von näheren Gründen beendet werden. Liegt jedoch ein längerfristiger Vertrag mit dem Steuerberater vor, sind eventuell Kündigungsfristen zu beachten. Im Fall von vereinbarten Kündigungsfristen kann das Mandatsverhältnis außerordentlich gekündigt werden, sofern Sie einen guten Grund dafür haben. Wir empfehlen Ihnen den zugrundeliegenden Vertrag dahingehend zu prüfen beziehungsweise Ihren gegenwärtigen oder neuen Steuerberater um Auskunft zu ersuchen.

Einen idealen Zeitpunkt für den Wechsel gibt es nicht. Sie sollten lediglich beachten, das Mandat nicht genau dann zu beenden, wenn Ihr Steuerberater gerade mit Ihrer Steuererklärung, Bilanz oder ähnlichem beschäftig ist. In diesem Fall kann Ihnen ein Teilhonorar für die bereits geleistete Arbeit verrechnet werden. Ihr neuer Steuerberater würde die Leistung erneut verrechnen und Sie wären unter Umständen einer doppelten Zahlung für ein und dieselbe Leistung ausgesetzt. Ist Ihr Steuerberater auch mit der laufenden Buchhaltung oder Lohnabrechnung betraut, empfiehlt sich die Kündigung zum Monatsende.  

Tipp: Auf Ihren Wunsch hin, kann sich der neue Steuerberater mit seinem Vorgänger in Verbindung setzen und die erforderlichen Schritte für den Übergang in die Wege leiten!

Kündigen Sie den Vertrag schriftlich, idealerweise mittels eingeschriebenen Briefs. Das Kündigungsschreiben muss Ihren Name samt Anschrift sowie den Name und die Adresse des Steuerberaters enthalten. Nennen Sie den gewünschten Kündigungstermin und ersuchen Sie gegebenenfalls um Übermittlung sämtlicher Unterlagen. 

Tipp: Die Pflicht eines Steuerberaters zur Verschwiegenheit gilt auch nach einer Kündigung weiter. Diese ist gesetzlich geregelt und zeitlich unbefristet. 

Das Finanzamt sollte von dem getätigten Steuerberaterwechsel unbedingt informiert werden! Schließlich werden Sie von Ihrem Steuerberater in steuerlichen Angelegenheiten vertreten, was bedeutet, dass Zustellungen von Seiten des Finanzamts primär an Ihren Steuerberater adressiert werden. Auch wenn dieser Kulanz zeigt und Meldungen an Ihren neuen Steuerberater oder an Sie übermittelt kann ein Zeitverlust entstehen. Die Folgen können Säumniszuschläge, Mahngebühren oder ähnliches sein. 

Tipp: Oft wird die Ummeldung von Ihrem neuen Steuerberater vorgenommen, erkundigen Sie sich diesbezüglich am besten vorab.  

Je nach Tätigkeit und Ihren Bedürfnissen braucht Ihr Steuerberater einige Unterlagen um seiner Arbeit nachgehen zu könne. Wir haben die wichtigsten für Sie zusammengefasst.

        • allgemeine Angaben
        • Bilanzen (der letzten 3 Jahre)
        • persönliche Vermögenslage
        • komplette Buchaltung des laufenden Geschäftsjahrs
        • Summen- und Saldenlisten
        • Betriebswirtschaftliche Auswertungen
        • Belege und Bankauszüge
        • Auflistung offener Posten
        • Auflistung des Anlagevermögens
        • Personallisten

Disclaimer: Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und zusammengestellt; eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen. Dieser Beitrag ersetzt auch keine Rechtsberatung.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

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