Die vier Schritte vor dem Immobilienkauf!

Nach dem Motto gut geplant, besser geschlafen erläutern wir vier Schritte, die schon vor dem Immobilienkauf unbedingt beachtet werden sollen. Bei Nichtbeachtung können neben allgemeinen finanziellen Unanehmlichkeiten auch Schadenersatzforderungen drohen!

Noch bevor man sich auf die Suche nach einem geeigneten Eigenheim macht, sollte überlegt werden, wie die Immobilie finanziert werden soll. Es ist wichtig den eigenen finanziellen Rahmen zu kennen, um gezielt nach der richtigen Immobilie suchen zu können. Keinesfalls sollte man Immobilien-Kaufanbote abgeben, ohne sich seiner Sache sicher zu sein! Im Falle eines Rücktritts vom Kaufanbot können Sie Schadenersatzpflichtig werden. 

Im ersten Schritt müssen nicht alle Details der Finanzierung feststehen, wichtig ist der Rahmen. Es heißt also Finanzierungsmöglichkeiten prüfen, mögliche Förderungen beantragen, eigenen Bonität und Kreditlimit erfragen, Eigenmittel abklären.

Tipp: Erstellen Sie zusätzlich einen genauen Haushaltsplan. Berücksichtigen Sie neben Ein- und Ausgaben auch zukünftige Kreditraten sowie Betriebs- und Erhaltungskosten. 

Erst jetzt kann mit der Suche eines geeigneten Eigenheims begonnen werden. Auf Sie warten Prospekte, Immobilianannoncen und Besichtigungen. Hat man sich endgültig für ein Objekt entschieden, wird ein Kaufanbot gestellt. Das Kaufanbot ist bindend, im Falle eines Rücktritts können Sie Schadenersatzpflichtig werden. Anhand diesem Kaufanbot und Ihrem Zutun erstellen wir dann einen maßgeschneiderten Kaufvertrag!

Im nächsten Schritt ist die Finanzierung bis ins Detail zu planen. Eine Gegenüberstellung der monatlichen Ein- und Ausgaben zeigt, welcher Betrag monatlich zur Tilgung eines Kredits zur Verfügung steht. Die Ein- und Ausgaben sollten zuvor über einen längeren Zeitraum beobachtet werden. Kreditinstitute verlangen üblicherweise 20% der Kreditsumme an Eigenmittel. Andernfalls werden höhere Zinsen berechnet oder kein Kredit gewährt. 

Beim Kauf von Immobilien wird die Inanspruchnahme einer Treuhandschaft dringend empfohlen.

Im Falle einer Treuhandschaft überweisen Sie (oder das Kreditinstitut) den Kaufpreis an uns als Treuhänder. Wir nehmen diesen Geldbetrag in sichere Verwahrung. Die Auszahlung an die Verkäuferseite erfolgt erst dann, wenn alle Bedingungen ordnungsgemäß erfüllt sind (Lastenfreistellung des Grundstücks, Eintragung der Käufer ins Grundbuch und evtl. damit verbundene Pfandrechte oder Hypotheken). Eine Treuhandschaft schützt beide Seiten vor wirtschaftlichen Risiken.

Auch die Kaufnebenkosten spielen eine wesentliche Rolle. Gemeint sind Maklerprovisionen, Grunderwerbssteuer, Grundbuchseintragung, Pfandbetragsgebühren und 2 bis 3 % Anwaltskosten. 

Unsere Immobilienrechtsexperten stehen Ihnen gerne schon vor der Kaufvertragserrichtung und Treuhandschaftsübernahme mit kompetenter Beratung zur Verfügung!

Disclaimer: Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und zusammengestellt; eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen. Dieser Beitrag ersetzt auch keine Rechtsberatung.

Die Basics einer Unternehmensgründung

Sie spielen mit dem Gedanken ein Unternehmen zu gründen und selbständig zu werden? Diese Fragen sollten Sie sich in unseren Augen stellen bevor Sie den Weg in die Selbständigkeit wagen und gleichzeitig geben wir Ihnen einen Überblick über die ersten Schritte. 

      • Schätzen Sie die Herausforderung?
      • Tragen Sie gerne Verantwortung?
      • Können Sie unter Druck arbeiten?
      • Sind Sie gewillt Ihre Work-Life-Balance umzustellen?

Die Vision der Selbstständigkeit umfasst stets auch die Bereitschaft langfristig Verantwortung für sein eigenes Unternehmen zu tragen. Vor einer Gründung sollten Sie sich über die Veränderung bewusst sein und sich in Ihrer Entscheidung bestärkt fühlen. 

Ein Businessplan gliedert Ihre Idee in einem klaren Konzept und strukturiert die wichtigsten Phasen der Umsetzung. Auch für die Beantragung von Förderungen oder Finanzierungen spielt der Businessplan eine maßgebende Rolle.

Aufbau eines Businessplans:

        1. Kurze aber einprägsame Zusammenfassung Ihrer Geschäftsidee. Versuchen Sie das Interesse des Lesenden zu wecken!
        2. Vorstellung Ihres Produkts oder Dienstleistung.
        3. Vorstellung Ihrerseits beziehungsweise des Teams und der Verantwortlichen Schlüsselpersonen. Verdeutlichen Sie die Organisationsstruktur und bestimmen Sie die Meilensteine.
        4. Auswertung und Marktforschungsanalyse
        5. Darlegung des potentiellen Markteintritts zum Beispiel anhand von Marketing, Preisbildung, Vertrieb usw. 
        6. Finanzplanung samt Gründungskosten, Investitionen, Kapitalbedarf, Finanzierungsquellen usw.
        7. Chancen- und Risikenanalyse

Die Vor- und Nachteile einer nebenberuflichen Gründung:

+ Geringeres Risiko. Sie verfügen weiterhin über ein geregeltes Einkommen.

+ Prüfung Ihrer Idee. Testen Sie ob Ihr Konzept auch funktioniert. 

– Halber Fokus. Die Doppelbelastung reduziert Ihre Zeit und Flexibilität bei der Verselbständigung. 

Die Vor- und Nachteile einer hauptberuflichen Gründung:

+ Volle Aufmerksamkeit. Legen Sie Ihren Fokus auf die planmäßige Verwirklichung Ihres Businessplans

+ Keine anderen Verpflichtungen. Sie können Ihre Zeit voll und ganz in Ihr Unternehmen investieren.

+ Hohe Flexibilität. Ihr Unternehmen ist nun Ihr Job.

–  Weniger Sicherheit. Sollte Ihre Idee nicht zünden, haben Sie keinen Verdienst.

–  Gründungskosten. Abhängig von der gewählten Rechtsform entstehen unterschiedliche Kosten.

Die allgemeinen Voraussetzungen für die Gründung eines Einzelunternehmens:

      1. Vollendung des 18. Lebensjahres
      2. EU- Staatsbürgerschaft oder gültigen fremdenrechtlichen Aufenthaltstitel
      3. Keine Ausschlussgründe wie zum Beispiel bestimmte Vorstrafen oder Finanzvergehen.
      4. Kein verzeichneter Konkurs- oder Insolvenzfall zu Ihrer Person in der Ediktsdatei

Die zuständige Gewerbebehörde ist die Bezirksverwaltungsbehörde des Gewerbestandortes und daher, abhängig vom Standort, die Bezirkshauptmannschaft oder das Magistrat der Stadt. In Wien das zuständige Magistratische Bezirksamt. Je nach Rechtsform benötigen Sie unterscheidliche Dokumente.

Dokumente für Einzelunternehmen:

      1. Reisepass
      2. Bei Drittstaatangehörigen einen Aufenthaltstitel
      3. Meldebestätigung sofern kein Wohnsitz im Innland vorliegt
      4. Unterlagen über akademische Grade (falls vorhanden)
      5. Erklärung über das Nichtvorliegen von Gewerbe-Ausschlussgründen
      6. NeuFÖG Bestätigung von der Wirtschaftskammer
      7. Befähigungsnachweis
      8. Wenn sie erst seit weniger als fünf Jahren in Österreich wohnhaft sind, benötigen Sie zusätzlich einen Strafregisterauszug von Ihrem bisherigen Aufenthaltsstaat.

Zusätzlich benötigte Dokumente für die Gründung von Gesellschaften:

      1. Firmenbuchauszug (nicht älter als sechs Monate)
      2. Reisepass der Gesellschafter (und des Geschäftsführers)
      3. Bei Bestellung eines gewerblichen Geschäftsführers eine Erklärung für den Gewerbeanmelder, sowie die Bestätigung der ÖGK bei dessen Anstellung
      4. Befähigungsnachweis vom gewerblichen Geschäftsführer
      5. Geschäftsführererklärung

Wir begleiten Sie gerne bei der Gründung Ihres Unternehmens. Von einer anfänglichen umfassenden Beratung bis hin zur Vorbereitung aller nötigen Unterlagen und Koordinierung mit dem Notar stehen wir Ihnen jederzeit auch mit kurzfristiger Hilfestellung zur Seite. 

Disclaimer: Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und zusammengestellt; eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen. Dieser Beitrag ersetzt auch keine Rechtsberatung.