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Unterlassungs- und Verbandsklagen (DSGVO)

In allen Mitgliedstaaten der EU gibt es Verbraucherschutzverbände. Diese Verbände können aufgrund der EU-Richtlinie (2020/1828) sogenannte Verbandsklagen führen. In der Regel wird der Klage eine Abmahnung samt Vertragsstrafe und Unterlassungserklärung vorausgeschickt. 

Seit dem OGH Urteil (7Ob112/22d) aus November 2022 steht fest, Klagebefugnis der Verbände besteht auch für Klauseln, die gegen Datenschutzrecht (DSGVO) verstoßen!

Nach dem Österreichischen Konsumentenschutzgesetz (§ 29 KSchG) sind die folgenden Verbände berechtigt eine Klage zu erheben:

          1. VKI (Verein für Konsumenteninformation)
          2. Wirtschaftskammer
          3. Arbeiterkammer
          4. Landwirtschaftskammer
          5. Gewerkschaft
          6. Seniorenrat

Zum Schutz allgemeiner Interessen von Konsumenten*innen gehen die Verbände wie der VKI mittels Abmahnungen, Unterlassungs- und Verbandsklagen gegen Unternehmen vor. Die Abmahnungen können unabhängig eines konkreten Anlasses erfolgen. Gründe können sein:

          • Klauseln in Verbraucherverträgen die gegen Datenschutzrecht verstoßen (DSGVO)
          • Verwendung unfairer Vertragsbestimmungen gegenüber Verbrauchern
          • Verstöße gegen EU- Verbraucherschutzrecht
          • unlautere Werbung

Die Verbände machen demnach keine Verletzung ihrer eigenen Rechte geltend, sondern die der Allgemeinheit. Voraussetzung einer Unterlassungsklage ist weiters das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr.

Dem vorprozessualen Abmahnschreiben liegt im Regelfall eine Unterlassungserklärung bei. Durch die Unterzeichnung und Retournierung der geforderten Unterlassungserklärung wird die Wiederholungsgefahr ausgeschlossen und unter Vertragsstrafe gestellt. Es handelt sich also um eine vertragliche Verpflichtung das gesetzwidrige Verhalten nicht zu wiederholen. Bei Missachtung droht die Geltendmachung einer Vertragsstrafe.

Wird die Unterlassungserklärung trotz Abmahnung nicht abgegeben, bejaht die Rechtssprechung das Bestehen einer Wiederholungsgefahr und es kann gerichtlich auf Unterlassung geklagt werde. 

Durch die Bestätigung des Klagerechts bei Verstößen gegen die DSGVO wird Bedeutung des Datenschutzrechts für Unternehmen weiter zunehmen. Nach dem Motto nicht alles ist in Stein gemeißelt stehen wir Ihnen rechtlich zur Seite. Zur Prävention teurer Abmahnungen begleiten unsere Juristen Unternehmen bei der Erstellung und Umsetzung aller notwendigen Dokumente und Vorlagen.

Disclaimer: Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und zusammengestellt; eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen. Dieser Beitrag ersetzt auch keine Rechtsberatung.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

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