Das Investieren in Immobilien ist häufig mit einer gewissen Unsicherheit und mangelnder Information verbunden. Um potenzielle Risiken rechtzeitig zu erkennen und zu reduzieren, ist es üblich, eine sorgfältige Überprüfung, auch bekannt als Due Diligence, durchzuführen.
Was versteht man unter Due Diligence?
Die Due-Diligence-Untersuchung schützt Käufer bei der Anschaffung von Vermögenswerten und deckt dabei wesentliche Risiken auf. Die Art der Prüfung hängt von den spezifischen Gegebenheiten ab. In der Regel wird die Due Diligence bei dem Erwerb von
- Firmen oder Anteilen,
- bedeutenden Immobilieninvestitionen sowie
- Börsennotierungen
von Fachberatern durchgeführt.
Spezifische Due Diligence für Immobilien
Während einer Due Diligence werden Immobilien vor dem Kauf hinsichtlich wirtschaftlicher, rechtlicher, steuerlicher und finanzieller Aspekte untersucht. Basierend auf diesen Daten können auch technische und ökologische Bedingungen beurteilt und Risiken minimiert werden.
Für den Kauf von Immobilien sind normalerweise fünf Analysebereiche von Bedeutung:
- Finanz-Due-Diligence: Risikoanalyse und finanzielle Bewertung des Objekts
- Rechtliche Due Diligence: Prüfung der Grundbuchinformationen, Mietverträge und weitere rechtliche Vereinbarungen
- Steuer-Due-Diligence: Bewertung von steuerlichen Risiken
- Technische Due Diligence: Beurteilung des Zustands des Gebäudes und anfallende Instandhaltungskosten
- Umwelt-Due-Diligence: Untersuchung von möglichen Altlasten auf dem Grundstück und im Gebäude
Durchführung einer Immobilien-Due-Diligence
Der Prozess einer Immobiliendue-Diligence ist unkompliziert. Zunächst wird ein Fragebogen an den Verkäufer gesendet, der alle Fragen beantwortet und die erforderlichen Informationen und Dokumente digital bereitstellt. Es ist nicht ungewöhnlich, dass der Verkäufer dem Käufer Vollmachten ausstellt, um benötigte Daten bei Behörden anzufragen.
Anschließend werden die Informationen analysiert und ausgewertet. Bei Unklarheiten oder wenn weitere Daten erforderlich sind, werden diese durch Nachfragen geklärt. Wenn keine unüberwindbaren Hindernisse, sogenannte „Deal Breaker“, auftreten, erhält der Käufer einen ausführlichen Due-Diligence-Bericht für die betreffende Immobilie, der alle relevanten Daten, Informationen, Risiken und potenzielle Lösungen enthält.