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Rechtsleitfaden: Schenkung von Immobilien

Dieser ausführliche Leitfaden soll Immobilienbesitzern und Interessierten, die Immobilien in Österreich verschenken möchten – ob es sich um Grundstücke, Wohnungen oder Häuser handelt – eine fundierte Übersicht über die relevanten rechtlichen Aspekte geben.

Schriftliche Schenkungsverträge und Grundbuch-Eintragungen

Zwar sind mündliche Schenkungen rechtlich zulässig, aber bei Immobilien ist in der Regel ein schriftlicher Schenkungsvertrag erforderlich. Um das Eigentum wirksam gegenüber Dritten zu übertragen, muss das Eigentumsrecht des Beschenkten im Grundbuch eingetragen werden. Ein Rechtsanwalt oder Notar sollte beauftragt werden, um sicherzustellen, dass der Schenkungsvertrag den formalen Anforderungen für die grundbücherliche Einverleibung des Eigentumsrechts entspricht.

Absicherung für den Schenker: Rechte und Schutz

Häufig möchten Schenker bestimmte Rechte in Bezug auf die Immobilie wahren. Ein Wohnrecht ermöglicht es dem Schenker, weiterhin in der Immobilie zu wohnen, während das Fruchtgenussrecht zusätzlich das Vermieten der Immobilie erlaubt. Ein Veräußerungs- und Belastungsverbot kann sicherstellen, dass die Immobilie nicht ohne weiteres verkauft oder belastet wird. Das Vorkaufsrecht und die Leibrente sind weitere Optionen, die dem Schenker Sicherheit geben können. Es ist ratsam, diese Rechte grundbücherlich abzusichern, um die gewünschte Wirkung gegenüber Dritten zu erzielen.

Steuern und Abgaben bei Immobilienschenkungen

Obwohl in Österreich keine Schenkungs- und Erbschaftssteuer erhoben wird, unterliegen Immobilienschenkungen der Grunderwerbsteuer. Der gestaffelte Tarif beträgt 0,5% für die ersten EUR 250.000, 2% für die nächsten EUR 150.000 und darüber hinaus 3,5%. Die Bemessungsgrundlage ist der Grundstückswert. Zudem fällt eine Eintragungsgebühr in Höhe von 1,1% gemäß dem Gerichtsgebührengesetz an. Bei der Übertragung von Immobilien an nahe Angehörige wird der dreifache Einheitswert als Bemessungsgrundlage herangezogen.

Einhaltung der Formvorschriften

Die Einhaltung bestimmter Formvorschriften ist entscheidend, um das Eigentum rechtswirksam zu übertragen. Ist die Übergabe der Immobilie bereits erfolgt, genügt eine notarielle Beglaubigung der Unterschriften. Andernfalls ist ein Notariatsakt erforderlich. Ein Rechtsanwalt kann bei der Koordinierung dieser Formalitäten hilfreich sein.

Vor- und Nachteile der Schenkung zu Lebzeiten

Es sollte sorgfältig überlegt werden, ob eine Immobilie zu Lebzeiten verschenkt oder im Rahmen der Erbfolge übertragen wird. Eine rechtzeitige Regelung durch Testament oder Schenkung kann Streitigkeiten unter Erben verhindern. Die Schenkung zu Lebzeiten, kombiniert mit Pflicht- und Erbteilverzichten, kann dazu beitragen, das Vermögen so aufzuteilen, dass nach dem Ableben keine gegenseitigen Ansprüche entstehen.

Widerrufsmöglichkeiten bei Schenkungen

Es ist zu beachten, dass Schenkungen unter bestimmten Bedingungen widerrufbar sind. Grober Undank etwa, wenn der Beschenkte eine schwerwiegende Straftat gegen den Schenker begeht, kann einen Widerruf rechtfertigen. Des Weiteren kann der Widerruf zulässig sein, wenn bestimmte erwartete Ereignisse nicht eintreten – wie etwa eine geplante Eheschließung, das Fortbestehen einer Lebensgemeinschaft oder eine vereinbarte Gegenleistung. In solchen Fällen ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, da der Widerruf zeitnah und unter Einhaltung formaler Anforderungen geltend gemacht werden muss.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

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