Wenn es um den Verkauf, die Vermietung oder Verpachtung von Immobilien geht, spielt der Energieausweis eine entscheidende Rolle.
Was ist der Energieausweis?
Der Energieausweis, ähnlich zu den Energieeffizienz-Aufklebern auf Elektrogeräten, gibt Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Gemäß dem Gesetz zur Vorlage von Energieausweisen (EAVG), sind Verkäufer und Vermieter verpflichtet, den Energieausweis den potenziellen Käufern oder Mietern vorzulegen. Dabei sollte der Energieausweis nicht älter als zehn Jahre sein.
Schon in Immobilienanzeigen müssen wichtige Angaben gemacht werden. Verkäufer, Vermieter und beauftragte Immobilienmakler müssen den Heizwärmebedarf sowie den Gesamtenergieeffizienz-Faktor im Inserat angeben.
Rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit dem Energieausweis
§ 6 des EAVG weist darauf hin, dass die im Energieausweis angegebenen Energiekennzahlen als vereinbarte Eigenschaften gelten. Das Gesetz nimmt dabei auch eine „Berücksichtigung unvermeidbarer Bandbreiten“ in Betracht, die anerkennt, dass es bei der Erstellung des Ausweises zu kleinen Ungenauigkeiten kommen kann. Der Ersteller des Energieausweises muss bei der Ermittlung der Daten sorgfältig vorgehen und bestimmte Standards einhalten. Insbesondere bei älteren Gebäuden ist eine genaue Untersuchung erforderlich. Eine nachlässige Analyse kann zu einer Haftung des Erstellers führen.
Wenn im Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag keine wirksame Haftungsbeschränkung vereinbart ist, müssen Verkäufer und Vermieter für die Richtigkeit der im Energieausweis angegebenen Daten einstehen. Dies kann bedeuten, dass sie für eventuelle Mängel haften und möglicherweise Schadensersatz zahlen müssen.
Für Verbrauchergeschäfte ist ein Haftungsausschluss in der Regel rechtlich kaum durchsetzbar. Es ist daher wichtig, dass Verkäufer und Vermieter sicherstellen, dass der Energieausweis von einem qualifizierten Fachmann erstellt wird.
Des Weiteren haftet der Ersteller des Energieausweises unmittelbar gegenüber dem Käufer oder Mieter für die Richtigkeit der Angaben im Energieausweis.
Die Rolle des Immobilienmaklers
In der Praxis ist oft der Immobilienmakler involviert. Wenn der Makler den Energieausweis-Ersteller empfiehlt oder auswählt, könnte er haftbar gemacht werden, wenn der gewählte Ersteller offensichtlich ungeeignet ist. Es wird erwartet, dass der Makler bei der Auswahl mit Sorgfalt vorgeht.
Kein Energieausweis - Was sind die Folgen?
Fehlt ein Energieausweis, gilt eine Gesamtenergieeffizienz, die dem Alter und der Art des Gebäudes entspricht, als vereinbart. Dies kann für den Verkäufer oder Vermieter ungünstig sein, insbesondere wenn das Gebäude tatsächlich eine bessere Energieeffizienz hat, als das gesetzliche Minimum vorschreibt.
Außerdem können Verstöße gegen die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises mit Geldstrafen belegt werden. Dies bedeutet, dass es für den Verkäufer oder Vermieter nicht nur finanziell nachteilig sein kann, keinen Energieausweis vorzulegen, sondern auch rechtliche Konsequenzen mit sich bringen kann.
Résumé
Der Energieausweis ist ein wesentliches Dokument beim Handel mit Immobilien. Er gibt Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes und ist daher sowohl für Käufer als auch für Mieter von großer Bedeutung. Verkäufer und Vermieter sind gesetzlich verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen. Die Nichtvorlage kann sowohl finanzielle als auch rechtliche Konsequenzen haben. Es ist daher im Interesse aller Beteiligten, die gesetzlichen Vorgaben bezüglich des Energieausweises zu beachten und diesen rechtzeitig und korrekt erstellen zu lassen.