In der Welt des Immobilienerwerbs sind Qualität und Rechtsschutz essentiell. Gewährleistung ist hierbei ein Schlüsselelement. In diesem Artikel tauchen wir tief in die Materie des Gewährleistungsrechts bei Immobilienerwerb ein und beleuchten wichtige Aspekte für Käufer und Verkäufer.
Was bedeutet Gewährleistung im Kontext von Immobilien?
Gewährleistung ist ein rechtlicher Begriff, der dazu dient, Unstimmigkeiten aufgrund mangelhafter Leistung zu klären. Für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sind ein gültiger Kaufvertrag und ein Mangel zum Zeitpunkt der Leistungserbringung erforderlich. In Österreich ist das Gewährleistungsrecht in den §§ 922-933 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) verankert und es ist auf alle entgeltlichen Verträge anwendbar.
Die Essenz des Gewährleistungsrechts beim Kauf von Immobilien
Gemäß § 922 ABGB ist der Verkäufer verpflichtet sicherzustellen, dass die Immobilie bei Übergabe mangelfrei ist. Das bedeutet, dass die Immobilie den im Vertrag festgelegten oder allgemein erwarteten Eigenschaften entsprechen muss. Besonders bei älteren Immobilien ist es oft herausfordernd zu ermitteln, welche Eigenschaften als standardmäßig gelten. Hierbei spielt auch der Kaufpreis der Immobilie eine wesentliche Rolle.
Zusätzlich verlangt das Energieausweis-Vorlagegesetz 2012, dass die Energieeffizienzdaten, welche im Energieausweis aufgeführt sind, in die Kaufvereinbarung einfließen.