Im Zuge einer Scheidung spielen Immobilien oft eine entscheidende Rolle. Insbesondere die Ehewohnung rückt hierbei in den Fokus. Aber was versteht man unter dem Begriff „Ehewohnung“? Lassen Sie uns in diesem Artikel den Begriff erläutern und die rechtlichen Aspekte einer Immobilienteilung bei einer Scheidung beleuchten.
Definition der Ehewohnung
Eine Ehewohnung ist in der Regel der Hauptwohnsitz, an dem ein verheiratetes Paar gemeinsam lebt. Hierbei gibt es keine festgelegten Kriterien für die Art der Unterkunft – das kann alles von einem traditionellen Haus bis hin zu einem Wohnmobil sein, welches in Ländern wie den USA häufiger als Wohnsitz dient als etwa in Österreich. Ein Ferienhaus, wie ein Chalet in der Schweiz, wird normalerweise nicht als Ehewohnung betrachtet, obwohl es bei einer Scheidung begehrt sein kann.
Der Sonderstatus der Ehewohnung bei Scheidungen
Wenn es um Immobilien bei Trennungen geht, erlangt die Ehewohnung einen besonderen rechtlichen Status. Dies bedeutet, dass es nicht möglich ist, den (Ex)-Ehepartner einfach aus der Wohnung zu verweisen, unabhängig davon, wem die Immobilie gehört oder wer der Hauptmieter ist.
Dringendes Wohnbedürfnis als entscheidender Faktor
Der Gesetzgeber berücksichtigt das „dringende Wohnbedürfnis“ eines Ehepartners, falls dieser keine angemessene Alternative zur Ehewohnung hat. Wenn beispielsweise der Ehepartner, der nicht Eigentümer ist, mit seinen Kindern aus einer Villa in eine 2-Zimmer-Wohnung umziehen müsste, könnte dies als unangemessen betrachtet werden. Hierbei spielen auch das Wohl der Kinder und die Erwägung, dass ein Schul- oder Kindergartenwechsel in einer bereits belastenden Zeit vermieden werden sollte, eine wichtige Rolle.
Vermögensaufteilung und die Rolle der Ehewohnung
Im Rahmen der Vermögensaufteilung bei Scheidung hat die Ehewohnung ebenfalls einen Sonderstatus. Selbst wenn einer der Partner die Immobilie in die Ehe eingebracht hat, kann sie Teil der Aufteilung sein. Dies geschieht oft zum Schutz des finanziell weniger gut gestellten Partners, wobei auch hier das Wohl der Kinder eine Rolle spielt.
Andere Immobilien, die vor der Ehe im Besitz eines Partners waren und nicht als Ehewohnung genutzt wurden, fallen in der Regel nicht unter die Vermögensaufteilung. Bei Immobilien, die während der Ehe erworben wurden, gelten spezielle Regelungen wie die Gütertrennung. Erbschaften, Schenkungen und Firmenimmobilien sind meistens ausgenommen.
Vorsorge durch Eheverträge
Es ist ratsam, bereits bei der Eheschließung über einen Ehevertrag nachzudenken, in dem Regelungen für den Fall einer Scheidung, insbesondere in Bezug auf die Ehewohnung, festgehalten werden. Zwar mag das wenig romantisch klingen, aber es kann möglicherweise Konflikte minimieren und Klarheit schaffen.