Wenn Sie darüber nachdenken, Ihr Eigenheim energetisch zu modernisieren, wie zum Beispiel durch den Einbau eines neuen Heizkessels oder durch Fassadendämmung, sollten Sie sich über mögliche staatliche Förderungen informieren. Es gibt interessante Unterstützungen vom Staat, und unter bestimmten Bedingungen können Sie auch von dem „Öko-Sonderausgabenpauschale“ profitieren. In diesem Beitrag erfahren Sie alles, was Sie dazu wissen müssen.
Energetische Gebäudesanierung und klimafreundliche Heizsysteme
Das Öko-Sonderausgabenpauschale gilt insbesondere für:
Hierzu zählen Maßnahmen wie die Dämmung von Außenwänden, Geschossdecken, Dächern und Kellerböden sowie der Austausch von Fenstern und Außentüren, die darauf abzielen, die Energie- und Wärmeeffizienz des Gebäudes zu verbessern.
Ersetzen Sie ein veraltetes, auf fossilen Brennstoffen oder Strom basierendes Heizungssystem durch ein klimafreundliches Heizsystem, wie zum Beispiel Fernwärme, Pellets oder eine Wärmepumpe.
Steuerliche Vorteile
Die genannten nachhaltigen Investitionen können gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 EStG als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden. Wichtig zu wissen ist, dass das Pauschale erstmals für das Veranlagungsjahr 2022 angewendet werden kann.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme
Um von dem Öko-Sonderausgabenpauschale zu profitieren, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
Sie müssen eine Bundesförderung für die durchgeführte Maßnahme auf Basis des Umweltförderungsgesetzes erhalten haben.
Das verbleibende Investitionsvolumen nach Abzug der erhaltenen Subventionen (von Bund, Land und Gemeinde) muss mindestens EUR 4.000 für thermisch-energetische Sanierungen bzw. EUR 2.000 für den Austausch des Heizsystems betragen.
Steuerliche Erleichterungen
Für thermisch-energetische Sanierungsmaßnahmen können Sie über einen Zeitraum von 5 Jahren jährlich EUR 800 absetzen, für den Austausch eines Heizkessels sind es EUR 400 jährlich. Somit ergibt sich eine steuerliche Erleichterung von insgesamt EUR 4.000 bzw. EUR 2.000.
Antragstellung und automatische Berücksichtigung
Im Rahmen des Förderantrags müssen Sie bei der zuständigen Einrichtung (Kommunalkredit Public Consulting) neben den Rechnungen auch eine Erklärung abgeben, dass Sie das Öko-Sonderausgabenpauschale in Anspruch nehmen möchten und mit der Datenübermittlung an das Finanzamt einverstanden sind. Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird die Pauschale dann automatisch im Rahmen der Einkommensteuer-/Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt.
Résumé
Das Öko-Sonderausgabenpauschale ist eine hervorragende Möglichkeit, um bei der energetischen Modernisierung Ihres Eigenheims sowohl die Umwelt als auch Ihren Geldbeutel zu schonen. Prüfen Sie die Voraussetzungen und nutzen Sie die Chance, Ihr Zuhause nachhaltig zu optimieren und dabei von staatlichen Förderungen zu profitieren.