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Leitfaden für den Due Diligence-Prozess

Die Due Diligence-Prüfung ist ein wesentlicher Bestandteil jedes Kauf- oder Verkaufsprozesses in der Wirtschaft. Dabei kann es sowohl eine Käufer- als auch eine Verkäufer-Due Diligence (BDD bzw. VDD) geben. Der genaue Ablauf ist von verschiedenen Faktoren abhängig, einschließlich des Umfangs der Prüfung und ob es sich um eine BDD oder VDD handelt. Im Folgenden haben wir den allgemeinen Prozess skizziert, um Ihnen einen Überblick zu geben.

Ablauf der Buyer Due Diligence (BDD)

Im ersten Schritt zieht der potenzielle Käufer spezialisierte Berater hinzu. Dazu gehören in der Regel Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Bevor die Prüfung beginnt, wird eine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnet, um die vertraulichen Informationen zu schützen.

Die hinzugezogenen Berater erstellen eine Liste der benötigten Informationen.

Der Verkäufer sammelt und stellt die angeforderten Unterlagen bereit.

Der Verkäufer stellt die Unterlagen in einem sicheren Datenraum zur Verfügung, damit der Käufer und dessen Berater diese prüfen können.

Offene Fragen werden im Rahmen eines Q&A-Prozesses geklärt und die erhaltenen Antworten bewertet.

Abschließend erstellt das Team des Käufers einen umfassenden Bericht über die durchgeführte Due Diligence.

Ablauf der Vendor Due Diligence (VDD)

Auch bei der VDD zieht der Verkäufer Berater hinzu.

Der Verkäufer stellt die notwendigen Unterlagen für die Berater zur Verfügung.

Die Berater werten die bereitgestellten Unterlagen aus.

Identifizierte Risiken werden behoben, beispielsweise durch kleinere Umstrukturierungen oder das Abarbeiten von Optimierungspotenzialen.

Basierend auf der Analyse wird ein möglicher Kaufpreisrahmen ermittelt.

Der erstellte Bericht wird an potenzielle Käufer übergeben, allerdings erst nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

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