In Österreich regiert das Prinzip der Gütertrennung die Vermögensaufteilung zwischen Ehepartnern. Hierbei ist zu beachten, dass sowohl das in die Ehe eingebrachte als auch während der aufrechten Ehe erworbene Vermögen dem jeweiligen Ehepartner allein gehört. Wenn es jedoch zur Scheidung kommt, findet eine Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse statt.
Der Wert eines Ehevertrags bei der Scheidung
Es ist ratsam, bereits vor der Heirat einen Ehevertrag abzuschließen, der die Folgen einer Scheidung detailliert festhält. Ein solcher Ehevertrag kann als Vorsichtsmaßnahme dienen und dabei helfen, potenzielle Konflikte in der Zukunft zu vermeiden.
Schwierigkeiten bei der Teilung von Immobilien
Besonders komplex gestaltet sich die Aufteilung bei Ehescheidungen, wenn Immobilien und Eigenheime im Spiel sind. Selbst wenn ein Teil der Immobilie einem der Ehepartner gehört, kann der andere Partner möglicherweise einen Anspruch darauf haben. Das ist besonders dann der Fall, wenn gemeinsame Kinder mit dem hauptsächlich betreuenden Ehepartner in der Immobilie leben.
Unterhaltspflicht bei schweren Eheverfehlungen
Sollte ein Partner während der aufrechten Ehe eine schwere Eheverfehlung begehen, wird ihm das Verschulden an der Scheidung zugeschrieben. Dies kann zur Folge haben, dass dieser Partner unter Umständen unterhaltspflichtig gegenüber dem anderen Ehepartner wird.