Die meisten Ehepartner leben unter dem Güterstand der Zugewinngemeinschaft, vorausgesetzt, es existiert kein anderslautender Ehevertrag. Die Zugewinngemeinschaft wird mit dem Tag der Heirat wirksam und endet mit der rechtskräftigen Scheidung. Der dabei zu teilende Zugewinn umfasst das während der Ehe erlangte Vermögen beider Partner.
Der relevante Zeitraum der Vermögensbewertung
Der relevante Zeitraum für die Vermögensbewertung wird durch zwei entscheidende Daten definiert: Das Datum der Eheschließung und das Datum der Vermögensaufteilung. Bei einem vorzeitigen Auszug eines Ehepartners gilt als Stichtag der Tag, an dem die häusliche Gemeinschaft aufgehoben wurde.
Ausnahmen von der Vermögensaufteilung
Das vor der Ehe von den Partnern erlangte Vermögen ist von der Teilung ausgenommen. Dies umfasst auch Vermögenswerte, die während der Ehe durch Erbschaft oder Schenkung an einen der Ehepartner übertragen wurden, Gegenstände des persönlichen Gebrauchs oder der Berufsausübung sowie Vermögensbestandteile eines Unternehmens.
Unternehmensanteile und die Auswirkung auf die Vermögensaufteilung
Besonders bemerkenswert ist die Tatsache, dass auch Unternehmensanteile vom Aufteilungsprozess ausgenommen sind, sofern sie nicht bloße Wertanlagen darstellen. Dieser Schutzmechanismus ist dafür vorgesehen, das Vermögen eines Unternehmers im Scheidungsfall abzusichern.