In Österreich besteht nach der Scheidung unter bestimmten Umständen ein Anspruch auf Witwen- oder Witwerpension. Doch unter welchen Bedingungen gilt das und wer ist berechtigt, diese Pension zu erhalten? Hier sind die wichtigsten Fakten.
Anspruch auf Witwenpension nach der Scheidung
Nach der Auflösung der Ehe kann den ehemaligen Partnern eine Witwen- oder Witwerpension zustehen. Die Voraussetzung dafür ist, dass der verstorbene Ex-Partner Unterhalt geschuldet hat. Dies kann aufgrund eines Gerichtsurteils oder Vergleichs festgelegt worden sein, oder durch eine vertragliche Verpflichtung, die vor der Scheidung der Ehe eingegangen wurde.
Mindestunterhalts- und Ehedauer
Die Pension steht dem Ex-Partner ebenfalls zu, wenn der Verstorbene nach der Scheidung mindestens ein Jahr lang Unterhalt geleistet hat und die Ehe zudem mindestens zehn Jahre Bestand hatte.
Gleichberechtigung bei der Witwenpension
Wichtig zu betonen ist, dass diese Regelung für beide Geschlechter gleichermaßen gilt. Sowohl Frauen als auch Männer können unter den beschriebenen Umständen Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerpension nach der Scheidung haben.