Menschen, die heiraten, tun dies oft aus Liebe. Aber die Ehe ist nicht nur eine Liebeserklärung. Es ist auch eine rechtliche Vereinbarung. Es ist wichtig zu beachten, dass in Österreich immer noch das Verschuldensprinzip gilt. Dies bedeutet, dass man bei einer Scheidung nur unter bestimmten Umständen Anspruch auf Unterhalt hat. Dies kann zu unerwünschten Konflikten und Enttäuschungen führen, besonders wenn man nicht nachweisen kann, dass der andere Partner „schuld“ ist. Daher kann der Abschluss eines Ehevertrags in solchen Situationen eine gerechtere Lösung bieten.