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Kindeswohl nach der Trennung: Regeln beim Umzug

Trennungen können kompliziert sein – besonders wenn Kinder involviert sind. Hier ist ein umfassender Leitfaden, der Ihnen helfen soll, den Prozess zu verstehen und den besten Weg für Ihr Kind zu finden.

Trennung und das Wohl des Kindes

Wenn sich Eltern trennen, bleibt eine Bindung durch ihre Kinder bestehen. Sie müssen gemeinsam wichtige Entscheidungen über Erziehung, Schule, Hobbys, medizinische Fragen und insbesondere den Wohnort des Kindes treffen. Gerade wenn es einen internationalen Bezug gibt oder Eltern beruflich ins Ausland ziehen möchten, wird die Frage nach dem Wohnort des Kindes zu einer komplexen Angelegenheit.

Obsorge: Eine Schlüsselfrage

Die Obsorge umfasst die Pflege und Erziehung des Kindes sowie die gesetzliche Vertretung und Verwaltung des Vermögens des Kindes. Bei unverheirateten Eltern hat die Mutter automatisch das alleinige Obsorgerecht, aber die Eltern können gemeinsam ein Obsorgerecht vereinbaren. Bei verheirateten Eltern haben beide automatisch das Obsorgerecht.

Situation bei alleiniger Obsorge

Hier ist es wichtig, zwischen Wohnort und Aufenthaltsort zu unterscheiden. Der obsorgeberechtigte Elternteil kann den Wohnort des Kindes bestimmen und auch allein über eine Verlegung des Wohnortes ins Ausland entscheiden. Jedoch hat der nicht obsorgeberechtigte Elternteil das Recht, informiert zu werden und sich zu äußern.

Situation bei gemeinsamer Obsorge: Hauptaufenthalt ist entscheidend

Bei gemeinsamer Obsorge, aber getrenntem Wohnen, ist der Hauptaufenthalt des Kindes zu bestimmen. Diese Person darf grundsätzlich über den Wohnort des Kindes entscheiden. Bei einem Umzug ins Ausland oder an einen weit entfernten Ort im Inland gibt es jedoch Besonderheiten zu beachten.

Kommunikationspflichten bei einem Umzug

Die Verlegung des Wohnortes von Kindern ist ein sensibles Thema. Es ist wichtig, korrekt vorzugehen, um nicht des Kindesentzugs beschuldigt zu werden. Der andere Elternteil muss rechtzeitig und nachweislich über die Umzugspläne informiert werden. Seine Meinung muss berücksichtigt werden, wenn sie dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

Sondersituation: Nicht festgelegter Hauptaufenthalt oder Doppelresidenz

Die Situation ist etwas komplexer, wenn kein Hauptaufenthalt festgelegt wurde oder wenn die Eltern das Kind gleichberechtigt betreuen (Doppelresidenzmodell). In solchen Fällen kann der Wohnort des Kindes nur mit Zustimmung beider Elternteile oder der Genehmigung des Gerichts ins Ausland verlegt werden.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

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