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Kindesunterhalt: Wer zahlt?

Geldstreitigkeiten können zu turbulenten Auseinandersetzungen führen, insbesondere wenn es um den Kindesunterhalt geht. Doch wer ist rechtlich gesehen verpflichtet, diesen zu zahlen?

Alimente und Kindesunterhalt

Die sogenannten Alimente sind finanzielle Leistungen, die ein Elternteil an Kinder zahlt, mit denen er nicht in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Andererseits bezieht sich der Begriff Kindesunterhalt auf die Unterhaltsverpflichtung beider Elternteile gegenüber ihren Kindern. Diese Verpflichtung besteht prinzipiell bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit der Kinder.

Selbsterhaltungsfähigkeit

Entgegen der weit verbreiteten Meinung, ist ein Kind nicht automatisch mit dem 18. Lebensjahr selbsterhaltungsfähig. In einigen Fällen kann die Unterhaltsverpflichtung auch während eines Studiums fortbestehen, sofern es den Lebensverhältnissen der Eltern entspricht und das Kind dafür geeignet ist.

Gemeinsame vs. getrennte Haushalte: Wer zahlt was?

In gemeinsamen Haushalten wird die Frage des Kindesunterhalts oft nicht gestellt. Üblicherweise gibt es funktionierende Absprachen zwischen den Eltern, die sich die Betreuung und die Versorgung der Kinder aufteilen. Bei getrennten Haushalten wird es jedoch komplizierter. Hier geht es oft um die Frage, wer die Kinder hauptsächlich betreut und wie viel Kindesunterhalt oder Alimente von der anderen Person zu leisten sind.

Beitragsarten: Naturalunterhalt und Geldunterhalt

Die Person, die die Kinder hauptsächlich betreut, leistet ihren Beitrag durch den sogenannten Naturalunterhalt, also durch die direkte Versorgung der Kinder. Der andere Elternteil ist zur Zahlung von Geldunterhalt verpflichtet.

Berechnung des Kindesunterhalts: Was beeinflusst die Höhe?

Die Höhe des Kindesunterhalts wird durch verschiedene Faktoren bestimmt. Im Grunde geht es dabei um die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners und den tatsächlichen Bedarf des Kindes. Um die Leistungsfähigkeit beurteilen zu können, sind verschiedene Nachweise wie Gehaltsabrechnungen, Steuererklärungen und Bescheide erforderlich.

Prozentsätze und die "Playboygrenze": Wie wird die Höhe des Unterhalts ermittelt?

Für die Berechnung des Kindesunterhalts haben sich bestimmte Prozentsätze entwickelt, die je nach Alter des Kindes und weiteren Verpflichtungen des Unterhaltsschuldners variieren können. In Österreich existiert zudem eine sogenannte „Playboygrenze“ oder Luxusgrenze, die den Kindesunterhalt bei hohen Einkommen begrenzt.

Betreuungsverteilung: Wie beeinflusst sie den Kindesunterhalt?

Bei der Berechnung des Kindesunterhalts spielt auch die Verteilung der Betreuung eine Rolle. Ein „normales“ Kontaktrecht des unterhaltspflichtigen Elternteils beeinflusst die Höhe des Unterhalts nicht. Bei einer gleichmäßigen Aufteilung der Betreuung und ähnlichem Einkommen der Elternteile kann der Geldunterhalt sogar ganz entfallen.

Beantragung und Unterhaltsvorschuss: Was tun, wenn der Unterhaltsschuldner nicht zahlt?

Eine Vereinbarung über den Unterhalt kann bei Gericht oder dem Jugendamt getroffen werden. Kommt ein Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nach, kann unter bestimmten Umständen ein Unterhaltsvorschuss vom Staat beantragt werden. Hierfür muss der vertretungsbefugte Elternteil einen Antrag im Namen des Kindes stellen.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

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