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Soziale Medien und Scheidungen: Ein gefährliches Duo

Das Online-Leben nimmt für viele einen wesentlichen Teil ihres Alltags ein. Massenphänomene wie Facebook, Instagram und andere soziale Medien sind allgegenwärtig. In Zeiten persönlicher Krisen, wie Scheidungen oder Trennungen, nutzen viele Menschen diese Plattformen, um Gefühle auszudrücken oder ihre Erfahrungen zu teilen. Doch Vorsicht: Soziale Medien und Scheidungen können eine heikle Kombination sein.

Rechtliche Konsequenzen

Es ist verständlich, wenn die persönliche Enttäuschung groß ist. Dennoch ist es rechtlich gesehen nicht ratsam, Beleidigungen oder intime Details über den Ex-Partner oder die Trennung online zu teilen. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Beleidigungen, Diffamierungen und Cybermobbing können strafrechtliche Folgen haben und könnten zu Schadenersatzforderungen führen.

Familienrecht und Social Media

Im Kontext von familienrechtlichen Auseinandersetzungen ist noch mehr Vorsicht geboten. Nicht nur potenzielle Arbeitgeber prüfen Social Media Profile. Auch in Scheidungsverfahren können die Informationen aus den sozialen Netzwerken oft als Beweise dienen. Bilder oder Posts könnten beispielsweise eine Affäre aufdecken oder extravagante Ausgaben offenbaren – während der Kindesunterhalt nicht gezahlt wird.

Disziplin vor der Scheidung

Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, dass Untreue immer noch als schwerwiegende Eheverfehlung angesehen wird, die teuer werden kann. Fotos, die Sie mit einem neuen Partner in romantischem Urlaub zeigen, während Sie noch verheiratet sind, sollten nicht veröffentlicht werden. Ebenso unangebracht sind bewundernde Kommentare unter Bildern von leicht bekleideten Personen.

Diskretion auch nach der Scheidung

Aber auch nach der Scheidung kann eine gewisse Zurückhaltung wichtig sein. Insbesondere während eines Sorgerechts- oder Umgangsrechtsverfahrens. Bilder, die einen Hang zu Alkohol- und Substanzmissbrauch suggerieren könnten, sollten vermieden werden. Auch die Veröffentlichung von Bildern gemeinsamer Kinder gegen den Wunsch des anderen Elternteils sollte unterlassen werden.

Im Konfliktfall: Posten Sie nichts!

Die eigene Reichweite und die Privatsphäre-Einstellungen werden oft falsch eingeschätzt. Selbst wenn Sie denken, dass Sie unter sich sind, weil Sie Ihren Ex-Partner blockiert haben: Screenshots können schnell geteilt und verbreitet werden. Denken Sie auch daran, Ihre Passwörter und Zugangsdaten für E-Mail-Konten und soziale Netzwerke zu ändern!

Unterhaltsanspruch wegen Social Media gefährdet?

Auch nach der Scheidung sollte man bei der Nutzung von Social Media vorsichtig sein. Falsche Anschuldigungen, fortgesetzte Beleidigungen oder das Veröffentlichen von intimen Details könnten möglicherweise einen hart erkämpften Unterhaltsanspruch gefährden.

Im Zweifel: Lassen Sie es lieber

Wenn Sie unsicher sind, ob ein Beitrag angemessen ist oder nicht, ist es besser, ihn nicht zu posten. In Zeiten familiärer Krisen ist es ratsam, über die Folgen der Veröffentlichung privater Inhalte nachzudenken.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

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