Schutz des Kindeswohls

Kinder stellen eine besonders schützenswerte Gruppe dar, und ihr Wohl ist von höchster Bedeutung. Doch wie können wir unseren Beitrag dazu leisten, unsere Kinder zu schützen? In diesem Artikel diskutieren wir das Konzept des Kindeswohls und seine gesetzliche Verankerung, die verschiedenen Formen der Kindeswohlgefährdung und wie sie identifiziert werden können.

Gesetzliche Verankerung des Kindeswohls

Der Begriff „Kindeswohl“ kommt häufig vor und ist stark emotional besetzt. In rechtlichen Verfahren, die das Obsorge- und Kontaktrecht (früher Besuchsrecht) betreffen, setzen sich Familienrichterinnen und Richter mit dem Kindeswohl auseinander, ebenso die Kinder- und Jugendhilfe. In Österreich ist das Kindeswohl gesetzlich verankert und es ist gesetzlich vorgeschrieben, dieses bestmöglich zu berücksichtigen und zu gewährleisten.

Definition des Kindeswohls

Um das Kindeswohl greifbarer zu machen, hat der Gesetzgeber einen Kriterienkatalog erstellt. Die angemessene Versorgung mit Nahrung und Wohnraum, Zugang zu medizinischer Versorgung, Fürsorge und Schutz des Kindes, Wertschätzung und Akzeptanz durch die Eltern, die Förderung des Kindes und die Vermeidung von Loyalitätskonflikten und Schuldgefühlen sind nur einige Beispiele für diese Kriterien. Jedes Kind ist einzigartig, daher müssen die Gerichte in jedem Fall individuell die Situation der Familie und des Kindes bewerten.

Das Kindeswohl ist auch in der Verfassung, im BVG über die Rechte von Kindern, verankert. Bei der Beurteilung des Kindeswohls spielt der Wille des Kindes eine wichtige Rolle, obwohl er nicht in jedem Fall ausschlaggebend ist. Es kommt auf das Alter des Kindes und auf die potentielle Beeinflussung der Meinung des Kindes durch einen Elternteil an. Das Recht eines Elternteils auf Kontakt zu seinem Kind ist dem Wohl des Kindes untergeordnet.

Formen der Kindeswohlgefährdung

Eine Kindeswohlgefährdung liegt laut Gesetz vor, wenn Kinder misshandelt, gequält, vernachläßt oder sexuell missbraucht werden oder ihr Wohl auf andere Weise erheblich gefährdet ist.

Die Vernachlässigung kann sowohl physischer als auch emotionaler Natur sein. Sie beinhaltet nicht nur die Vernachlässigung von körperlichen Bedürfnissen wie Nahrung, Kleidung und medizinischer Versorgung, sondern auch von emotionaler Zuwendung und Wärme.

Misshandlungen können sowohl physisch als auch psychisch sein. Gewalt gegen Kinder ist in allen Formen verboten, dazu zählen auch psychische Gewaltformen wie ständige Entwertung, Entmutigung oder Drohungen.

Identifikation einer Kindeswohlgefährdung

Es ist wichtig, nicht wegzuschauen, sondern hinzusehen, wenn wir vermuten, dass ein Kind Opfer von Gewalt ist. Wenn wir bemerken, dass Kinder zum Beispiel ständig verschmutzte Kleidung tragen, verfilzte Haare haben oder Geschichten erzählen, die alarmierend wirken, müssen wir genauer hinschauen.

Ein erster Schritt kann das Gespräch mit den Erziehungsberechtigten sein. Sollten Sie ernsthafte Sorgen um das Wohl des Kindes haben, können Sie sich an die Kinder- und Jugendhilfe wenden. Diese prüft, ob tatsächlich eine Kindeswohlgefährdung vorliegt und kann gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen.

Für bestimmte Berufsgruppen, wie Lehrkräfte oder Ärzte, besteht sogar eine Pflicht, die Kinder- und Jugendhilfe zu informieren, wenn sie den Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung haben.

Playboygrenze für Exgatten?

Unterhaltszahlungen sind oft Quelle von Unmut und Spannungen. Besonders in Fällen, in denen der Unterhalt für den ehemaligen Partner anfällt, den man nicht mehr liebt. Grundlegend lässt sich sagen, dass die Unterhaltsverpflichtung dazu führt, dass jene, die viel verdienen, auch viel zahlen müssen. Bei Kindern existiert jedoch eine Beschränkung, bekannt als „Luxusgrenze“ oder „Playboygrenze“. Doch wie verhält es sich mit Expartnern? Gibt es auch hier eine solche Grenze?

Die Playboygrenze

Die Höhe des Kindesunterhalts hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören das Alter der Kinder, das eigene Einkommen und die tatsächliche Kinderbetreuung. Im Allgemeinen wird der zu leistende Kindesunterhalt durch die Prozentmethode ermittelt, wobei zwischen 16-22 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens (abhängig vom Alter der Kinder) an Unterhalt geschuldet werden. Bei Personen mit sehr hohem Einkommen könnte das sehr hohe Unterhaltszahlungen zur Folge haben. Um eine übermäßige, pädagogisch ungünstige Unterhaltszahlung zu vermeiden, gibt es die sogenannte „Playboygrenze“, die sich am Regelbedarf orientiert. Diese Grenze liegt in der Regel je nach Alter der Kinder beim 2 bzw 2,5-fachen Regelbedarf. Allerdings ist auch diese Grenze nicht starr. Gerichte müssen im Einzelfall prüfen, wann eine schädliche Überalimentierung beginnt.

Unterhaltszahlungen nach der Ehe

Es gibt mehrere Gründe, warum nachehelicher Unterhalt geschuldet werden kann. Besonders relevant wird dies, wenn ein Gericht feststellt, dass der einkommensstärkere Ehepartner allein oder überwiegend schuld an der Scheidung ist. Ist dies nicht der Fall, kann dem bedürftigen, einkommenslosen Ehepartner ein so genannter Billigkeitsunterhalt zugesprochen werden. Dieser ist jedoch eher gering und nur als Übergangshilfe gedacht. Es gibt auch andere, verschuldensunabhängige Situationen, in denen nachehelicher Unterhalt gezahlt werden muss. Dieser ist aber weniger attraktiv, da er in der Regel geringer und zeitlich begrenzt ist.

Der Zusammenhang zwischen Schuld und Unterhalt

Wenn im Scheidungsverfahren nachgewiesen werden kann, dass die Schuld bei dem anderen Ehepartner liegt, kann daraus ein Anspruch auf angemessenen Unterhalt nach der Scheidung entstehen. Hierbei spielt auch die Berufstätigkeit des Unterhaltsempfängers eine Rolle. In zumutbaren Grenzen ist auch die unterhaltsberechtigte Person nach der Scheidung verpflichtet zu arbeiten. Die Zumutbarkeit wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst, darunter Ausbildung, bisherige Erwerbstätigkeit, Alter, Arbeitsmarktlage, bisherige Gestaltung der Ehe und Betreuungspflichten.

Wie viel Unterhalt muss man zahlen?

Bei einem unterhaltsberechtigten Ex-Partner, der nicht selbst erwerbstätig ist und keine weiteren Unterhaltsverpflichtungen hat, werden 33 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens geschuldet. Arbeitet der Unterhaltsempfänger selbst, werden 40 Prozent des Familieneinkommens abzüglich des eigenen Einkommens des Unterhaltsempfängers geschuldet. Unterhaltszahlungen können daher beträchtliche Summen ausmachen. Der nacheheliche Unterhalt ruht während der Dauer einer Lebensgemeinschaft des Unterhaltsempfängers und erlischt bei Wiederverheiratung.

"Playboygrenze" für Exgatten?

Im Fall des Kindesunterhalts gibt es für Unterhaltsschuldner mit hohem Einkommen eine Obergrenze, die sogenannte „Luxusgrenze“. Einige mögen sich fragen, ob es nicht auch für Expartner eine solche Grenze geben sollte, besonders wenn hohe Einkommen zu hohen Unterhaltszahlungen führen können. Anders als bei Kindern existiert bei Expartnern jedoch keine „Luxus- oder Playboygrenze“. Pädagogische oder erzieherische Überlegungen sind bei Erwachsenen nicht anwendbar.

Obsorge: Ein umfassender Leitfaden

Oft besteht der Irrtum, dass die Obsorge oder die Beteiligung daran darüber entscheidet, ob oder wie oft Eltern ihre Kinder nach einer Trennung sehen dürfen. Das ist jedoch nicht der Fall. Das Kontaktrecht, früher auch Besuchsrecht genannt, ist separat von der Obsorge zu betrachten. Bei einer gut funktionierenden Elternschaft, in der Eltern wichtige Entscheidungen gemeinsam treffen, treten solche Fragen meist nicht auf. Allerdings können Sorgerechtsstreitigkeiten vor Gericht enden, wenn keine Einigung erzielt wird. Solche Verfahren können sehr belastend sein und die Sorge um das Kind kann eine ständige Präsenz im Leben der betroffenen Eltern darstellen.

Was bedeutet Obsorge genau?

Einfach ausgedrückt, bezeichnet Obsorge die elterlichen Pflichten gegenüber den Kindern. Sie beinhaltet die Pflege und Erziehung des Kindes sowie die gesetzliche Vertretung und die Vermögensverwaltung. Bei verheirateten Eltern besteht automatisch eine gemeinsame Obsorge. Bei ledigen Müttern zum Zeitpunkt der Geburt ist in der Regel die Mutter allein obsorgeberechtigt. Dennoch besteht die Möglichkeit, dass die Eltern einvernehmlich die gemeinsame Obsorge festlegen, entweder beim Standesamt oder vor Gericht.

Alleinige Obsorge: Rechte und Pflichten

Wenn nur ein Elternteil, normalerweise die Mutter bei unverheirateten Paaren, obsorgeberechtigt ist, besitzt der andere Elternteil dennoch bestimmte Rechte. Es soll gewährleistet werden, dass regelmäßige und verlässliche Kontakte zum Kind stattfinden können. Der obsorgeberechtigte Elternteil muss den anderen über wichtige Angelegenheiten im Leben des Kindes informieren und ihm die Möglichkeit zur Äußerung geben, auch wenn die Entscheidungsfindung beim obsorgeberechtigten Elternteil bleibt.

Gemeinsame Obsorge: Möglichkeiten und Herausforderungen

Bei Unstimmigkeiten zwischen unverheirateten Eltern kann der Vater einen Antrag auf gemeinsame Obsorge beim zuständigen Bezirksgericht stellen. Das Gericht kann den Vater auch gegen den Willen der Mutter in die Obsorge einbeziehen. Doch eine völlige Kommunikationsstörung zwischen den Eltern kann gegen eine gemeinsame Obsorge sprechen. Das Gericht berücksichtigt auch Faktoren – wie etwa Gewalt in der Familie – bei seinen Entscheidungen und stützt seine Urteile stets auf das Wohl des Kindes.

Es kann Befürchtungen geben, dass man bei gemeinsamer Obsorge in der alltäglichen Betreuung eingeschränkt ist. Zwar sollten sich die Eltern bei wichtigen Fragen grundsätzlich absprechen, aber jeder Elternteil kann das Kind nach außen hin allein vertreten.

Die Obsorge nach Scheidung oder Trennung

Wenn Eltern bereits vor der Trennung gemeinsam obsorgeberechtigt waren, soll dies grundsätzlich auch nach der Auflösung der Ehe oder der häuslichen Gemeinschaft fortbestehen. Die Eltern müssen dann ein „Hauptheim“ festlegen, in welchem das Kind hauptsächlich betreut wird.

Résumé

Die gemeinsame elterliche Verantwortung kann vorteilhaft sein, um eine ausgewogene Elternschaft zu gewährleisten. Obsorge mag im Alltag nicht oft spürbar sein, aber sie kann einen erheblichen Einfluss auf das Familienklima haben. Rechte und Pflichten gehen Hand in Hand, und eine Beteiligung an der Obsorge sollte auch in einer tatsächlichen Übernahme von Verantwortung und Pflege resultieren. Bei einer stark geschädigten Kommunikationsbasis kann die gemeinsame Obsorge jedoch problematisch sein.