Kinder stellen eine besonders schützenswerte Gruppe dar, und ihr Wohl ist von höchster Bedeutung. Doch wie können wir unseren Beitrag dazu leisten, unsere Kinder zu schützen? In diesem Artikel diskutieren wir das Konzept des Kindeswohls und seine gesetzliche Verankerung, die verschiedenen Formen der Kindeswohlgefährdung und wie sie identifiziert werden können.
Gesetzliche Verankerung des Kindeswohls
Der Begriff „Kindeswohl“ kommt häufig vor und ist stark emotional besetzt. In rechtlichen Verfahren, die das Obsorge- und Kontaktrecht (früher Besuchsrecht) betreffen, setzen sich Familienrichterinnen und Richter mit dem Kindeswohl auseinander, ebenso die Kinder- und Jugendhilfe. In Österreich ist das Kindeswohl gesetzlich verankert und es ist gesetzlich vorgeschrieben, dieses bestmöglich zu berücksichtigen und zu gewährleisten.
Definition des Kindeswohls
Um das Kindeswohl greifbarer zu machen, hat der Gesetzgeber einen Kriterienkatalog erstellt. Die angemessene Versorgung mit Nahrung und Wohnraum, Zugang zu medizinischer Versorgung, Fürsorge und Schutz des Kindes, Wertschätzung und Akzeptanz durch die Eltern, die Förderung des Kindes und die Vermeidung von Loyalitätskonflikten und Schuldgefühlen sind nur einige Beispiele für diese Kriterien. Jedes Kind ist einzigartig, daher müssen die Gerichte in jedem Fall individuell die Situation der Familie und des Kindes bewerten.
Das Kindeswohl ist auch in der Verfassung, im BVG über die Rechte von Kindern, verankert. Bei der Beurteilung des Kindeswohls spielt der Wille des Kindes eine wichtige Rolle, obwohl er nicht in jedem Fall ausschlaggebend ist. Es kommt auf das Alter des Kindes und auf die potentielle Beeinflussung der Meinung des Kindes durch einen Elternteil an. Das Recht eines Elternteils auf Kontakt zu seinem Kind ist dem Wohl des Kindes untergeordnet.
Formen der Kindeswohlgefährdung
Eine Kindeswohlgefährdung liegt laut Gesetz vor, wenn Kinder misshandelt, gequält, vernachläßt oder sexuell missbraucht werden oder ihr Wohl auf andere Weise erheblich gefährdet ist.
Die Vernachlässigung kann sowohl physischer als auch emotionaler Natur sein. Sie beinhaltet nicht nur die Vernachlässigung von körperlichen Bedürfnissen wie Nahrung, Kleidung und medizinischer Versorgung, sondern auch von emotionaler Zuwendung und Wärme.
Misshandlungen können sowohl physisch als auch psychisch sein. Gewalt gegen Kinder ist in allen Formen verboten, dazu zählen auch psychische Gewaltformen wie ständige Entwertung, Entmutigung oder Drohungen.
Identifikation einer Kindeswohlgefährdung
Es ist wichtig, nicht wegzuschauen, sondern hinzusehen, wenn wir vermuten, dass ein Kind Opfer von Gewalt ist. Wenn wir bemerken, dass Kinder zum Beispiel ständig verschmutzte Kleidung tragen, verfilzte Haare haben oder Geschichten erzählen, die alarmierend wirken, müssen wir genauer hinschauen.
Ein erster Schritt kann das Gespräch mit den Erziehungsberechtigten sein. Sollten Sie ernsthafte Sorgen um das Wohl des Kindes haben, können Sie sich an die Kinder- und Jugendhilfe wenden. Diese prüft, ob tatsächlich eine Kindeswohlgefährdung vorliegt und kann gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen.
Für bestimmte Berufsgruppen, wie Lehrkräfte oder Ärzte, besteht sogar eine Pflicht, die Kinder- und Jugendhilfe zu informieren, wenn sie den Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung haben.