Die Zeiten absoluter Scheidungsgründe, wie zum Beispiel Untreue, sind vorbei. Das bedeutet aber nicht, dass Untreue keinen Einfluss auf den Ausgang des Scheidungsverfahrens hat. Bei jedem Scheidungsverfahren wird vom Gericht eine Verschuldensabwägung vorgenommen und die Verhaltensweisen beider Ehepartner berücksichtigt.
Um eine Scheidungsklage wegen einer Eheverfehlung einzureichen, hat man ab dem Moment, in dem man davon erfährt, in der Regel sechs Monate Zeit. Unter bestimmten Umständen, wie einer fortgesetzten außerehelichen Beziehung oder dem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung, kann sich diese Frist verlängern. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Sechs-Monats-Frist recht kurz ist und Ehepartner dazu anhält, zeitnah auf bekannte Eheverfehlungen zu reagieren.