Detektivkosten bei Scheidungen

Scheidungsverfahren sind oft nicht nur emotional belastend, sie können auch finanzielle Auswirkungen haben. Insbesondere in Bezug auf den nachehelichen Unterhalt können sich erhebliche Unterschiede ergeben. Ein nachehelicher Unterhalt wird vor allem dann gewährt, wenn die Ehe aufgrund des überwiegenden Verschuldens des anderen Partners geschieden wird. In einigen Fällen können sogar die Kosten für einen beauftragten Detektiv erstattet werden.

Die Rolle der Untreue bei Scheidungen

Die eheliche Treuepflicht gehört zu den ehelichen Pflichten – und ein Verstoß gegen diese Pflicht gilt gesetzlich als schwere Eheverfehlung. Obwohl Fremdgehen kein absoluter Scheidungsgrund mehr ist, können Beweise für die Untreue des anderen hilfreich sein. In solchen Fällen kann der Einsatz von Detektiven zur Klärung von Verdachtsmomenten sinnvoll sein.

Rückerstattung der Detektivkosten

In Anbetracht des Verschuldensprinzips kann es sinnvoll sein, bei vermuteter Untreue Klarheit durch einen Detektiv zu erlangen. Ein Detektivbericht kann als wirksames Beweismittel in einem Verfahren vorgelegt werden. Die Kosten für Detektivleistungen können jedoch erheblich sein. Unter bestimmten Bedingungen kann der betrogene Partner einen Anspruch auf Ersatz der Detektivkosten haben. Diese Kosten können entweder im Zuge des Scheidungsverfahrens geltend gemacht oder als Schadenersatzanspruch eingeklagt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Detektiv zumindest teilweise die Untreue oder das vermutete ehewidrige Verhalten bestätigt.

Kann man Detektivkosten von der Affäre zurückfordern?

In einigen Fällen ist es sogar möglich, die Detektivkosten vom sogenannten Ehestörer, also der Person, mit der der Ehepartner eine Affäre hatte, zurückzuverlangen. Diese Möglichkeit ist jedoch mit bestimmten rechtlichen und ethischen Fragen verbunden. Schließlich ist es die Pflicht des Ehepartners und nicht des Dritten, die eheliche Treue zu wahren. Die Affäre hat keinen Ehevertrag gebrochen, da sie keine Vereinbarung mit dem betrogenen Ehepartner hat.

Rechtssprechung zu Detektivkosten und Affären

Die Gerichtsbarkeit erkennt an, dass es in erster Linie die Pflicht des verheirateten Partners ist, keine ehewidrigen Beziehungen einzugehen. Dritte sind nicht verpflichtet, nachzuforschen, ob ihr neuer Partner verheiratet ist.

Wann verjähren Eheverfehlungen?

Es ist in Österreich weitgehend bekannt, dass das Verschuldensprinzip noch immer gilt und bestimmte Verhaltensweisen, wie zum Beispiel Untreue, negative Auswirkungen auf das Ergebnis eines Scheidungsverfahrens haben können. Wenn man vor Gericht als allein oder überwiegend Schuldiger am Scheitern der Ehe erkannt wird, können erhebliche finanzielle Folgen entstehen. Aber was viele nicht wissen: Es gibt auch eine Verjährungsfrist für Eheverfehlungen. Wenn man eine Scheidungsklage wegen des Fehlverhaltens des Partners einreichen möchte, hat man dafür eine begrenzte Zeit zur Verfügung.

Verjährungsfristen bei Eheverfehlungen

Die Zeiten absoluter Scheidungsgründe, wie zum Beispiel Untreue, sind vorbei. Das bedeutet aber nicht, dass Untreue keinen Einfluss auf den Ausgang des Scheidungsverfahrens hat. Bei jedem Scheidungsverfahren wird vom Gericht eine Verschuldensabwägung vorgenommen und die Verhaltensweisen beider Ehepartner berücksichtigt.

Um eine Scheidungsklage wegen einer Eheverfehlung einzureichen, hat man ab dem Moment, in dem man davon erfährt, in der Regel sechs Monate Zeit. Unter bestimmten Umständen, wie einer fortgesetzten außerehelichen Beziehung oder dem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung, kann sich diese Frist verlängern. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Sechs-Monats-Frist recht kurz ist und Ehepartner dazu anhält, zeitnah auf bekannte Eheverfehlungen zu reagieren.

Absolute Frist für Eheverfehlungen

Zusätzlich zu der Sechs-Monats-Frist gibt es auch eine absolute Verjährungsfrist von zehn Jahren für Eheverfehlungen. Wenn eine Eheverfehlung länger als zehn Jahre zurückliegt, kann sie nicht mehr als Grund für eine Scheidung geltend gemacht werden.

Vergebung und Verjährung von Eheverfehlungen

Wenn ein Ehepartner dem anderen eine Eheverfehlung verziehen hat oder sein Verhalten nicht als ehezerstörend empfand, kann er keine Scheidung aus Verschulden des anderen mehr verlangen. Die Rechtsprechung berücksichtigt hierbei eine Vielzahl von Faktoren, wie zum Beispiel die Wiederherstellung einer umfassenden Lebensgemeinschaft oder die Aufrechterhaltung einer freundschaftlichen Beziehung. Es geht also nicht nur darum, ob das Ehebett weiterhin geteilt wird, sondern um das Gesamtverhalten der Ehepartner.

Mediation bei Trennung und Scheidung

Besonders bei Trennung und Scheidung kann Mediation als Weg zur Lösungsfindung dienen. Doch wie sieht die Schnittstelle zwischen Mediation & Scheidung konkret aus?

Möglichkeiten durch Mediation

Wenn Paare sich trennen, besteht oft der beiderseitige Wunsch, dies in gutem Einvernehmen zu tun. Dies gilt insbesondere, wenn Kinder involviert sind und ein Konflikt vermieden werden soll. Doch trotz des Wunsches nach einer fairen Lösung, sind sich die Partner nicht immer in allen Punkten einig. Hier kann die Mediation einen alternativen Lösungsweg bieten. Der Mediator unterstützt bei der Konfliktlösung, ohne jedoch das Ergebnis vorzugeben. Denn letztendlich entscheiden die Beteiligten selbst, was eine faire Lösung ist.

Die Rolle des Mediators in rechtlichen Belangen

Mediatoren moderieren das Gespräch und ergründen mit gezielten Techniken die tatsächlichen Bedürfnisse, die oft hinter Vorwürfen und Forderungen versteckt sind. Sie nehmen dabei eine neutrale Position ein, was sie von Rechtsbeiständen unterscheidet, die ausschließlich den Interessen ihrer Mandanten verpflichtet sind. Ein Rechtsbeistand ist dennoch hilfreich, um einen Einblick in die rechtliche Situation zu bieten.

Kooperation von Mediatoren und Rechtsanwälten

Die Arbeit von Mediatoren und Rechtsanwälten kann sich sinnvoll ergänzen. Bei Paaren, die sich auseinandergelebt haben und keine schwerwiegenden Eheverfehlungen im Raum stehen, kann die Mediation dazu beitragen, die Konsequenzen der Trennung gemeinsam zu erörtern. Nach erfolgreicher Mediation schließen die Beteiligten eine Mediationsvereinbarung ab, die die Grundlage für einen gerichtlichen Scheidungsvergleich bilden kann.

Mediation vs. Gerichtsverfahren: Kosten und Vertraulichkeit

Im Vergleich zu einem strittigen Gerichtsverfahren ist die Mediation kostengünstig und vertraulich. Mediatoren sind zu absoluter Verschwiegenheit über die während der Mediation bekannten Tatsachen verpflichtet. Diese Regelung schützt die Parteien vor der Verwendung von Informationen zu ihrem Nachteil in einem späteren Zivilverfahren.

Ist Mediation immer die richtige Wahl?

Mediation kann bei familienrechtlichen Konflikten ein großes Potenzial entfalten. Sie ist jedoch kein Allheilmittel und eignet sich nicht in jedem Fall. Es bedarf der Freiwilligkeit der Parteien und der Bereitschaft, sich zu bewegen. Bei Beziehungen mit Gewaltdynamik oder bei hohen Eskalationsstufen des Konflikts kann eine Mediation unangebracht sein.

Gerichtliche Anordnung von Mediation

Die Vorteile der Mediation sind auch dem Gesetzgeber bewusst. Bei Streitigkeiten über Obsorge oder Kontaktrecht kann ein Erstgespräch zur Mediation verpflichtend angeordnet werden. Jedoch kann auch das Gericht die Fortsetzung der Mediation nicht erzwingen. Denn eine tragfähige Lösung kann nur erreicht werden, wenn alle Beteiligten dies wirklich wollen. Mediation ist stets freiwillig und kann jederzeit von einer oder beiden Parteien beendet werden. Trotzdem kann sie auch bei Teilergebnissen einen Fortschritt darstellen.

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