Nach dem österreichischen Recht wohnt ein Bauherr in einem „fremden“ Haus, selbst wenn er alle Kosten getragen hat. Im Streitfall oder bei Verkauf des Grundstücks kann dies bedeuten, dass er das Haus verlassen muss. Eine genaue Dokumentation aller Leistungen, finanzieller oder handwerklicher Art, ist daher entscheidend.
Im Falle einer Scheidung kann es kompliziert werden, wenn Ansprüche nur gegen den Ehepartner und nicht gegen Dritte geltend gemacht werden können. Detaillierte Nutzungsvereinbarungen, Zufahrtsregelungen und Regelungen im Falle einer Scheidung können im Voraus viele Probleme vermeiden.
Für den Bau eines eigenständigen Gebäudes besteht die Möglichkeit, ein „Superädifikat“ zu errichten. Hierbei wird der Grund für eine bestimmte Zeit vom Grundeigentümer zur Verfügung gestellt, mit klaren vertraglichen Regelungen für die Zeit danach.