Österreich hat spezifische Regelungen, wenn es um den Erwerb von Grundstücken durch Ausländer geht. Dieser Beitrag erklärt die Kernpunkte dieser Regelungen und was man beachten sollte, wenn man als Ausländer in Österreich Immobilien erwerben möchte.
Grundverkehrsrecht und Genehmigungspflicht
In Österreich muss der Erwerb von Eigentum oder Miteigentum an Grundstücken durch Ausländer behördlich genehmigt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen für Bürger aus bestimmten Ländern:
EU- und EWR-Bürger: Personen aus den EU- und EWR-Staaten sind im Grundverkehrsrecht den Österreichern gleichgestellt. Daher sind sie von der Genehmigungspflicht befreit.
Das Genehmigungsverfahren
Das Hauptziel des Genehmigungsverfahrens ist die Überprüfung, ob der Erwerb von Eigentum durch den Ausländer im Einklang mit den staatspolitischen Interessen steht. Beispielsweise bei Verdacht auf Geldwäsche durch eine Firmengründung. Des Weiteren muss es ein öffentliches Interesse am Rechtserwerb geben, wie wirtschaftliche, kulturelle oder soziale Interessen. Die genauen Bestimmungen variieren je nach Bundesland.
Wer gilt als "Ausländer"?
Zu den Ausländern zählen nicht nur natürliche Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft, sondern auch juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit Hauptsitz oder Hauptverwaltung im Ausland. Bei Unternehmen mit Hauptsitz in Österreich entscheidet die Beteiligungsstruktur über ihre Einstufung als ausländisch.
Antragstellung
Wer als Drittstaatsangehöriger in Österreich Grund erwerben möchte, muss den geplanten Kauf bei der zuständigen Behörde melden. Zusammenfassend sollten Ausländer, die in Österreich Immobilien erwerben möchten, sich gründlich über die spezifischen Bestimmungen informieren und ggf. rechtlichen Rat einholen.