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Minderjährige im Erbrecht: Welche Optionen gibt es?

In Österreich besteht für minderjährige Kinder ein Erbrecht, wenn ein Elternteil verstirbt. Das Fehlen eines Testaments kann allerdings zu komplexen Rechtsfragen führen.

Ein praxisnahes Beispiel

Stellen wir uns vor, ein junger Vater stirbt und hinterlässt eine Ehefrau und zwei Kleinkinder, aber kein Testament. Der wertvollste Besitz des Paares ist ein gemeinsames Einfamilienhaus, dessen Hälfteanteil für den Verstorbenen 360.000 Euro beträgt. Laut Gesetz erbt die Witwe ein Drittel und die Kinder zwei Drittel, wodurch den Kindern ein Anteil von 240.000 Euro zusteht. Es gibt zwei Hauptwege, wie die Witwe damit umgehen kann:

 1. Sie zahlt den Kindern den Betrag in bar, welcher dann gerichtlich überwacht wird.

 2. Sie teilt das Eigentum mit den Kindern, wobei das Gericht auch hier eine Rolle bei der Verwaltung spielt.

Dieses Beispiel verdeutlicht, wie wichtig es ist, im Vorfeld testamentarisch vorzusorgen.

Vermögensverwaltung bei Minderjährigen

Grundsätzlich steht das Vermögen von Minderjährigen unter der Aufsicht des Gerichts. Das bedeutet, dass wesentliche Transaktionen nur mit Zustimmung des Pflegschaftsgerichts durchgeführt werden dürfen. So müssen beispielsweise umfangreichere Renovierungsmaßnahmen oder der Verkauf des Hauses vom Gericht genehmigt werden.

Falls die Ehefrau sich entscheidet, die Kinder auszubezahlen, sind die Gelder im besten Interesse der Kinder anzulegen. Dabei müssen strenge gesetzliche Bestimmungen beachtet werden.

Andere rechtliche Optionen

Um die rechtlichen Herausforderungen zu umgehen, kann der Pflichtteil für die Kinder festgelegt und die Ehefrau als Erbe bestimmt werden. Trotzdem beträgt der Pflichtteilsanspruch in unserem Beispiel immer noch 120.000 Euro. Eine Möglichkeit, finanzielle Belastungen zu mildern, ist die testamentarische Stundung des Pflichtteils. Dies ermöglicht Flexibilität und sichert gleichzeitig die Rechte der Kinder.

Die Besonderheit minderjähriger Gesellschafter

Der Eintritt eines minderjährigen Kindes in die Gesellschafter-Stellung eines Elternteils kann besonders komplex werden, da viele gesellschaftsrechtliche Maßnahmen gerichtlicher Genehmigung bedürfen.

Résumé

Es ist ratsam, größere Erbschaften an minderjährige Kinder zu vermeiden. Eine Nacherbschaft kann eine effektive Methode sein, um sicherzustellen, dass das Vermögen langfristig in der Familie bleibt, ohne die rechtlichen Hürden minderjähriger Erbschaften zu durchlaufen. Immer wichtig: Denken Sie an mögliche Pflichtteilsansprüche und berücksichtigen Sie diese in Ihrer Planung.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

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