Eine Möglichkeit, Streitigkeiten im Erbfall zu vermeiden, besteht darin, zu Lebzeiten Schenkungen vorzunehmen. Aber funktioniert das immer?
Die erbrechtlichen Implikationen von Schenkungen
Obwohl zu Lebzeiten gemachte Schenkungen das Vermögen reduzieren, das später vererbt wird, sind pflichtteilsrechtliche Auseinandersetzungen nicht immer ausgeschlossen. Trotz der Verfügungsmacht über das eigene Vermögen muss das Pflichtteilsrecht beachtet werden, das Kindern und Ehegatten eine Mindestquote am Vermögen zusichert.
Schenkungsanrechnung im Fokus
Für die Berücksichtigung von Schenkungen ist die Unterscheidung zwischen Schenkungen an Pflichtteilsberechtigte und an Dritte entscheidend. Während Schenkungen an Dritte nur erbrechtlich relevant sind, wenn sie in den letzten zwei Jahren vor dem Tod gemacht wurden, sind Schenkungen an Pflichtteilsberechtigte immer relevant. Dies kann sowohl für Schenkungen, die Jahrzehnte zurückliegen, als auch für Schenkungen an Lebensgefährten gelten, die jedoch nach zwei Jahren nicht mehr einbezogen werden.
Die richtige Bewertung von Schenkungen
Für eine korrekte Bewertung von Schenkungen, besonders wenn sie viele Jahre zurückliegen, ist es wichtig, den Wert des Schenkungsgegenstandes zum Schenkungszeitpunkt zu berücksichtigen. Hierbei wird der Wert mittels des Verbraucherpreisindex (VPI) angepasst.
Die Wichtigkeit der Dokumentation
Um erbrechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Schenkungen zu verhindern, ist es ratsam:
1. Sich der Berücksichtigung von Schenkungen bei der Ermittlung der Pflichtteile bewusst zu sein.
2. Den Wert der Schenkung zum Schenkungszeitpunkt zu dokumentieren.
3. Bei größeren Schenkungen eventuell Pflichtteilsberechtigte zu „beteiligen“ oder Verzichtserklärungen von ihnen einzuholen.
Résumé
Die richtige Planung und Durchführung von Schenkungen kann spätere Überraschungen und Streitigkeiten im Erbfall verhindern. Es ist jedoch entscheidend, sich sorgfältig über die erbrechtlichen Aspekte zu informieren und alle Beteiligten ins Bild zu setzen.