Das Erbrecht bietet verschiedene Möglichkeiten, die Vermögensweitergabe zu regeln. Eine dieser Optionen ist die Schenkung auf den Todesfall. Doch was genau verbirgt sich dahinter?
Definition der Schenkung auf den Todesfall
Die Schenkung auf den Todesfall stellt einen speziellen Vertrag dar, bei dem der Beschenkte erst nach dem Ableben des Schenkenden über das Geschenk verfügen kann. Das Besondere: Trotz des Vertragsabschlusses zu Lebzeiten bleibt das Geschenk bis zum Tod des Gebers in dessen Eigentum. Dies bietet dem Schenkenden erhebliche Vorteile im Vergleich zur regulären Schenkung.
Voraussetzungen für eine wirksame Schenkung auf den Todesfall
Für die Schenkung auf den Todesfall müssen einige Bedingungen erfüllt sein:
Wie bei jeder Schenkung muss auch hier ein Vertrag zwischen Schenkendem und Beschenktem geschlossen werden. Wichtig ist, dass der Beschenkte das Geschenk auch annimmt.
Gemäß § 944 ABGB darf der Schenkende zwar auch zukünftiges Vermögen schenken, jedoch nur bis zu einer Grenze von 50%.
Einfluss auf Erb- und Pflichtteil
Eine Schenkung auf den Todesfall wird auf den Erbteil des Beschenkten angerechnet. Darüber hinaus ist sie auch im Pflichtteilsrecht relevant.
Résumé
Die Schenkung auf den Todesfall ist ein mächtiges Instrument zur Vermögensweitergabe. Es ist jedoch essentiell, den Vertrag sorgfältig zu prüfen und sich der dauerhaften Natur dieser Entscheidung bewusst zu sein. In der Praxis wird dieses Instrument oft eingesetzt, um bestimmte Vermögenswerte gezielt zu übertragen, insbesondere bei Pflichtteilsverzichtsvereinbarungen.
Wenn ein Unternehmen vererbt oder verschenkt wird, können vertragliche Vereinbarungen, wie z.B. das Einräumen von Fruchtgenussrechten, dessen Kontinuität gewährleisten.
Rechtliche Herausforderungen bei Unternehmensnachfolgen
Eine Unternehmensnachfolge ist rechtlich komplex, da sie viele Rechtsgebiete berührt. Erbrechtliche und gesellschaftsrechtliche Aspekte stehen im Vordergrund. Jedoch sind auch andere Bereiche wie Miet-, Gewerbe-, Haftungs-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht relevant. Es ist entscheidend, die Pflichtteile derjenigen Erben abzusichern, die nicht am Unternehmen beteiligt werden sollen, um Konfliktpotenziale zu minimieren.
Das Pflichtteilsrecht und seine Risiken
Das Hauptproblem bei einer Unternehmensübergabe innerhalb der Familie besteht oft darin, dass das Unternehmen einen hohen Wert hat. Wenn keine ausreichende Liquidität vorhanden ist, können dadurch Notverkäufe und Zersplitterung des Unternehmens entstehen, mit negativen Konsequenzen wie Jobverlusten. Dank des Erbrechtsänderungsgesetzes 2015 (ErbRÄG 2015), das seit dem 1. Januar 2017 in Kraft ist, gibt es jedoch neue Gestaltungsmöglichkeiten.
Pflichtteilsdeckung durch Rechtsstellung
Früher musste der Pflichtteil immer in Geld bezahlt werden. Jetzt kann er durch eine Rechtsstellung, wie z.B. ein Fruchtgenussrecht am Unternehmen, abgedeckt werden. Dies bietet Vorteile für den Nachfolger, kann aber auch Nachteile mit sich bringen, wenn der Pflichtteil über einen längeren Zeitraum hinweg gestaffelt ausgezahlt wird.
Stundungsmöglichkeit des Pflichtteils
Das ErbRÄG 2015 führte auch verschiedene Stundungsmöglichkeiten ein. Der Verfügende kann die Stundung des Pflichtteils auf bis zu fünf Jahre festlegen. Unter besonderen Umständen kann das Gericht die Stundung sogar auf bis zu zehn Jahre ausdehnen. Der gestundete Pflichtteil wird jedoch mit 4 % pro Jahr verzinst.
Win-Win-Situation durch das ErbRÄG 2015?
Das ErbRÄG 2015 erleichtert die Unternehmensübergabe an die nächste Generation. Es bietet größeren Spielraum bei der Pflichtteilsdeckung. Während Nachfolger und Unternehmen von den Änderungen profitieren, müssen bestimmte Erben möglicherweise länger auf ihren Pflichtteil warten. Aber sie könnten auch von der weiteren positiven Entwicklung des Unternehmens profitieren. Bei der Umsetzung solcher Vereinbarungen sind viele Details zu beachten, insbesondere bei der Bewertung der eingeräumten Rechte.