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Mietvertrag: Befristet versus Unbefristet

Bei der Wohnungssuche steht man oft vor der Entscheidung, sich zwischen einem befristeten und einem unbefristeten Mietvertrag zu entscheiden. Doch was genau sind die Unterschiede und welche Option bietet mehr Vorteile? Wir klären die wichtigsten Fragen.

Kernunterschiede zwischen befristeten und unbefristeten Mietverträgen

Mietverträge können generell in zwei Kategorien eingeteilt werden: befristet und unbefristet. Diese unterscheiden sich vor allem in Bezug auf die Mietdauer und die Kündigungsmodalitäten. Bei befristeten Verträgen wird die Mietdauer im Vertrag explizit festgelegt, während sie bei unbefristeten Verträgen flexibel ist.

Wie lange kann ein Mietvertrag befristet sein?

Die Dauer eines befristeten Mietvertrags kann variieren. Sie muss jedoch mindestens drei Jahre betragen und kann sogar weit darüber hinausgehen, zum Beispiel auf zehn Jahre oder mehr festgelegt werden. Ein solcher Vertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Frist.

Gesetzliche Regelungen zur Befristung

Für Wohnungen, die ganz oder teilweise dem Mietrechtsgesetz (MRG) unterliegen, ist eine Mindestbefristung von drei Jahren vorgeschrieben. Befristungen unter dieser Mindestdauer sind gesetzwidrig und führen zur automatischen Umwandlung in einen unbefristeten Vertrag.

Kann ein befristeter Mietvertrag verlängert werden?

Ja, befristete Mietverträge können problemlos verlängert werden.

Vorzeitige Kündigung bei befristeten Verträgen

Bei Wohnungen, die dem MRG unterliegen, kann der Mietvertrag vorzeitig mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist aufgelöst werden. Bei Wohnungen, die nicht dem MRG unterliegen, besteht kein vorzeitiges Kündigungsrecht, es sei denn, dies wurde vertraglich vereinbart.

Mindestmietdauer bei befristeten Verträgen

Eine vorzeitige Kündigung bei befristeten Mietverträgen, die dem MRG unterliegen, ist für den Mieter erst nach einem Jahr möglich, und es folgt eine dreimonatige Kündigungsfrist. Ein Auszug vor 16 Monaten ist daher nicht möglich.

Kündigungsfrist bei unbefristeten Mietverträgen

Für unbefristete Mietverträge beträgt die Kündigungsfrist für beide Parteien in der Regel einen Monat, sofern nicht vertraglich anders festgelegt.

Résumé

Die Entscheidung zwischen einem befristeten und einem unbefristeten Mietvertrag hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der gewünschten Flexibilität und den persönlichen Lebensumständen. Beide Vertragsarten haben ihre Vor- und Nachteile, die sorgfältig abgewogen werden sollten.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

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