GmbH mit Privileg vs. Reguläre GmbH: Ein Überblick

Ein Mann hält einen Schlüssel und auf der anderen Hand sind schwebende Daten zu sehen

Die Unterschiede zwischen gründungsprivilegierten und regulären GmbHs sind für viele Unternehmer von zentraler Bedeutung. In diesem Beitrag werden wir die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale dieser beiden Unternehmensformen erörtern.

Stammkapital und Stammeinlagen

Grundsätzlich beträgt das Stammkapital für beide GmbH-Varianten 35.000 EUR. Die gründungsprivilegierte GmbH bietet jedoch eine Besonderheit:

  • Bei der gründungsprivilegierten GmbH kann in der Gründungs-Errichtungserklärung festgelegt werden, dass das Stammkapital auf 10.000 EUR reduziert wird.
  • Mindestens 5.000 EUR dieses Betrags müssen sofort in bar eingezahlt werden.
  • Sacheinlagen sind bei dieser Form der GmbH nicht zulässig.
  • Dieses Gründungsprivileg gilt maximal zehn Jahre ab der Eintragung der Gesellschaft in das Firmenbuch.

Mindest-Körperschaftssteuer (KÖSt)

Die gründungsprivilegierte GmbH bietet finanzielle Vorteile in Bezug auf die KÖSt:

  • In den ersten fünf Jahren beträgt die Mindest-KÖSt nur 500 EUR pro Jahr.
  • In den darauffolgenden fünf Jahren steigt sie auf 1.000 EUR jährlich oder 250 EUR pro Quartal.
  • Danach gilt die übliche Mindest-KÖSt von 1.750 EUR.

Haftungsregelungen

In Bezug auf die Haftung gibt es keine Unterschiede zwischen den beiden GmbH-Varianten:

  • Gesellschafter haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage.
  • Ihr Privatvermögen ist nicht betroffen.
  • Bei einer Insolvenz während des ersten Jahrzehnts haften die Gesellschafter einer gründungsprivilegierten GmbH nur mit ihren Stammeinlagen von 10.000 EUR, falls die Erhöhung auf 35.000 EUR noch nicht vorgenommen wurde.

Zusammenfassung: Schlüsselunterschiede

  • GmbH „regulär“: Erfordert ein Stammkapital von mindestens 35.000 EUR, wovon mindestens 50% bei Gründung in bar bezahlt werden müssen. Sacheinlagen sind zulässig.
  • Gründungsprivilegierte GmbH: Eingeführt im März 2014; erfordert ein Stammkapital von mindestens 35.000 EUR, aber eine Gründung mit nur 10.000 EUR ist zulässig. Von diesem Betrag müssen mindestens 50% in bar eingezahlt werden. Es gibt reduzierte Körperschaftssteuersätze in den ersten zehn Jahren und niedrigere Gründungskosten.

Online GmbH-Gründung in Österreich: Ein umfassender Leitfaden

Auf einem Laptop befinden sich zahlreiche Zettel, auf welchen Wörter wie idea stehen

Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Österreich erfordert bestimmte Schritte und Dokumente. Dazu gehört insbesondere ein Gesellschaftsvertrag oder eine Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft. Dieses Dokument muss von einem Notar mitunterzeichnet werden und Mindestinhalte wie Sitz der Gesellschaft, Unternehmensgegenstand, Stammeinlage und Namen der Gesellschafter enthalten.

Möglichkeit der Online-Gründung: Wann ist ein Notar nicht erforderlich?

Die Gründung einer GmbH in Österreich kann in bestimmten Fällen auch online und ohne Notar erfolgen. Dies ist möglich, wenn die Gründung durch eine natürliche Person erfolgt, die gleichzeitig der einzige Gesellschafter ist. In diesem Fall kann die Gründungserklärung online abgegeben und mit einer elektronischen Signatur (über Bürgerkarte oder Handy-Signatur) bestätigt werden.

Schritte für die vereinfachte Online-Gründung

Der erste Schritt zur vereinfachten Online-Gründung besteht darin, eine Bank aufzusuchen. Dort identifiziert sich der Gründer mit einem amtlichen Lichtbildausweis, zahlt die Stammeinlage ein und hinterlegt eine Musterunterschrift. Die erforderliche Stammeinlage beträgt bei einer „normalen“ GmbH derzeit 35.000 EUR, wobei bei der Gründung 17.500 EUR in bar einzuzahlen sind. Für eine gründungsprivilegierte GmbH reduziert sich der Einzahlungsbetrag auf 5.000 EUR.

Übermittlung von Daten an das Firmenbuchgericht

Nachdem der Gründer die Stammeinlage eingezahlt hat, leitet die Bank die Identifizierungsdaten, die Bankbestätigung und die Musterunterschrift an das zuständige Firmenbuchgericht weiter. Über das Unternehmensserviceportal (USP) der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) kann der Gründer dann die Gründungserklärung sowie den Antrag auf Eintragung der Gesellschaft elektronisch übermitteln.

Abschluss: Zahlung der Gebühren und mögliche Förderungen

Zum Abschluss sind die anfallenden Gebühren für die Eintragung der GmbH zu entrichten. Diese können mittels Einzugsermächtigung von einem vom Firmenkonto abweichenden Konto beglichen werden. Falls der Gründer Anspruch auf Förderungen nach dem Neugründungsförderungsgesetz hat, können die Gebühren entfallen.

Résumé

Die GmbH-Gründung in Österreich kann sowohl klassisch mit Notar als auch online ohne Notar erfolgen. Je nachdem, welche Voraussetzungen erfüllt sind, variieren die erforderlichen Schritte und Gebühren.