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Aufhebung eines Markenschutzes: Kriterien und Prozesse

Der Markenschutz dient der Sicherung und dem Schutz der einzigartigen Identität von Produkten und Dienstleistungen. Dabei ist es möglich, diesen Schutz unbestimmt oft zu verlängern, womit sich dieser von Patenten und Mustern unterscheidet. Jedoch kann unter bestimmten Umständen die Aufhebung eines Markenschutzes erfolgen, wenn die Marke nicht entsprechend den rechtlichen Anforderungen genutzt wird.

Anforderungen an die Nutzung einer Marke

Die Nutzung einer Marke muss gemäß den Vorschriften des Markenrechts „markenmäßig“ erfolgen, das heißt, sie muss ernsthaft und öffentlich sein. Eine ernsthafte Nutzung ist dann gegeben, wenn die Marke innerhalb des Handelsverkehrs für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen wurde, genutzt wird. Eine reine Alibifunktion oder eine interne Nutzung ohne tatsächliche Marktpräsenz entspricht diesen Anforderungen nicht.

Beweis der ernsthaften Nutzung

Die Last des Nachweises für die ernsthafte Nutzung einer Marke liegt beim Markeninhaber. Dieser muss die Verwendung der Marke in einer Weise belegen, die zeigt, dass sie tatsächlich im Wirtschaftsverkehr für die beanspruchten Produkte oder Dienstleistungen eingesetzt wurde, um Märkte zu sichern oder zu erschließen. Geeignete Nachweise können beispielsweise Umsatzzahlen, Werbekampagnen oder Rechnungen sein.

Die öffentliche Verwendung als Kernkriterium

Eine Marke muss öffentlich genutzt werden, um den Schutz zu rechtfertigen. Diese öffentliche Benutzung spiegelt sich in der Verfügbarkeit und Erkennbarkeit der Marke im relevanten Markt wider. Die reine Verwendung innerhalb eines Unternehmens oder vorbereitende Handlungen erfüllen diese Kriterien nicht.

Erhalt des Markenschutzes bei geringer Nutzung

Selbst ein minimaler Gebrauch einer Marke kann ausreichend sein, wenn es sich um ein Nischenprodukt handelt oder die Marke in einem kleinen Marktsegment operiert. Hierbei ist jedoch entscheidend, dass die Marke tatsächlich dazu dient, das Produkt im Markt zu platzieren und zu differenzieren.

Konformität mit der registrierten Markenform

Die tatsächliche Nutzung der Marke muss mit der registrierten Form übereinstimmen. Wird ein abweichendes Zeichen genutzt, ist zu überprüfen, ob der Gesamteindruck noch der eingetragenen Marke entspricht. Die Wahrnehmung der Verbraucher spielt hierbei eine entscheidende Rolle.

Résumé

Eine Marke ist ein wichtiges Gut, das den Inhaber schützt, aber auch verpflichtet. Die Aufrechterhaltung des Schutzes erfordert eine kontinuierliche und ernsthafte Nutzung der Marke im wirtschaftlichen Verkehr. Dies erfordert eine strategische Planung und sorgfältige Dokumentation seitens des Markeninhabers, um im Falle einer Anfechtung den erforderlichen Nachweis führen zu können.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

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