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Schritt für Schritt: Gründung einer Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexCo) erfolgreich meistern

Erfahren Sie in diesem umfassenden Leitfaden, wie Sie eine Flexible Kapitalgesellschaft (FlexCo) effizient und rechtssicher gründen können. Von der Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrages bis zur finalen Eintragung im Firmenbuch, dieser Artikel bietet Ihnen alle notwendigen Informationen und wertvolle Tipps für einen reibungslosen Gründungsprozess.

Der Gesellschaftsvertrag

Bei der Errichtung einer Flexiblen Kapitalgesellschaft steht die Erstellung des Gesellschaftsvertrages an erster Stelle. Diese Phase beinhaltet die sorgfältige Planung der Vertragsinhalte, insbesondere die Ausgestaltung von Geschäftsanteilen gemäß dem Flexible-Kapitalgesellschaft-Gesetz (FlexKapGG). Zusätzlich werden wichtige Begleitdokumente wie der Firmenbuchantrag und der Gesellschafterbeschluss vorbereitet.

Syndikatsvertrag – Die diskrete Regelung unter Gesellschaftern

Ein Syndikatsvertrag, der außerhalb der öffentlichen Einsichtnahme liegt, ermöglicht eine diskrete Abstimmung von Rechten und Pflichten der Gesellschafter. Diese Art von Vertrag ergänzt den Gesellschaftsvertrag durch zusätzliche, maßgeschneiderte Regelungen.

Der Gründungsprozess einer FlexCo

Die Gründung einer FlexCo wird rechtsgültig durch die Beurkundung des Gesellschaftsvertrages als Notariatsakt. Die Online-Gründung, eine effiziente Alternative zur herkömmlichen Gründung, erleichtert die Koordination zwischen den Gesellschaftern und Geschäftsführern.

Der Notartermin

Der Gesellschaftsvertrag wird entweder in der Kanzlei oder online in Anwesenheit aller Beteiligten und des Notars unterzeichnet. Dieser Schritt beinhaltet auch die Bestellung der ersten Geschäftsführer und die notarielle Beglaubigung des Firmenbuchantrags.

Nach dem Notartermin: Administrative Schritte

Die Gründung einer FlexCo erfordert die Eröffnung eines Bankkontos und die Einzahlung der Stammeinlagen, deren Höhe im Gesellschaftsvertrag festgelegt ist. Nach der Kontoeröffnung ist es notwendig, die Stammeinlagen einzuzahlen und die Bankbestätigung für die Anmeldung im Firmenbuch zu erhalten.

Die Eintragung im Firmenbuch: Der Abschluss des Gründungsprozesses

Nachdem die Bankbestätigung vorliegt, erfolgt der Antrag auf Eintragung der FlexCo beim Firmenbuchgericht. Die offizielle Existenz der FlexCo beginnt mit der Eintragung im Firmenbuch.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

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