Überwachung in Beziehungen: Rechtliche Dimension

viewpoint-3593304_1280

Überwachung in Beziehungen: Rechtliche Dimension

In Zeiten bevorstehender potentieller Trennungen oder Scheidungen greifen manche Partner zu extremen Maßnahmen der Überwachung, um Beweise zu sammeln oder einen etwaigen Verdacht, welcher gehegt wird, zu bestätigen. Dieser Blogbeitrag beleuchtet die psychologischen Auswirkungen solcher Übergriffe auf die Privatsphäre und die rechtlichen Konsequenzen, die sich hieraus ergeben können.

Überwachung des Partners: Grenzüberschreitungen

Wenn eine Beziehung auf das Ende zusteuert, kann die Situation in manchen Fällen eskalieren. Überwachungsmaßnahmen, die von einem der Partner ausgehen, können nicht nur ein tiefgreifender Eingriff in die Privatsphäre, sondern auch eine Form des Psychoterrors darstellen. Diese Maßnahmen gehen gelegentlich weit über das hinaus, was als angemessen betrachtet wird.

Beispielsweise versteckte Videokameras, Peilsender im Auto und Aufnahmegeräte, mit welchen andere Personen heimlich bespitzelt werden, summieren sich zu einem beträchtlichen Eingriff in den persönlichen Lebensbereich und können ernsthafte psychische Folgen, wie etwa Panikattacken und Schlafstörungen, nach sich ziehen.

Rechtliche Konsequenzen

In den eben geschilderten Fällen ist es nicht unüblich, dass ein Betretens- und Annäherungsverbot ausgesprochen wird. Gerichtliche Entscheidungen bestätigen, dass solche Überwachungsmaßnahmen das weitere Zusammenleben unzumutbar machen und rechtlich geahndet werden können.

Der Faktor der Subjektivität

Um eine Wegweisung wegen Psychoterrors zu erwirken, muss nachgewiesen werden, dass die jeweiligen Überwachungsmaßnahmen ein Zusammenleben unzumutbar machen. Die subjektive Wahrnehmung des Betroffenen ist in diesem Kontext entscheidend. Das Hauptaugenmerk liegt auf der psychischen Belastung, welche jene Überwachungsmaßnahmen im konkreten Fall verursachen.

Umfang der Privatsphäre

Gewichtige Vertrauensbrüche und enorme Einschränkungen der Privatsphäre eines Ehegatten sind auch im Rahmen eines anhängigen Scheidungsverfahrens nicht vertretbar. Der Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs, zu dem Gesundheit, Sexualleben und Familienleben gehören, ist ein fundamentales Recht. Eingriffe in diesen Bereich lassen sich kaum rechtfertigen, auch nicht mit dem Argument der Beweismittelbeschaffung für ein potentielles Scheidungsverfahren.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

Ein (persönlicher) Kaffee oder eine Videokonferenz zum Kennenlernen?

Kostenfrei, aber nicht umsonst. Wir hören Ihnen zuerst zu, damit Sie sich sicher sind. Und wenn wir Ihr Anliegen schon beim Erstgespräch lösen konnten – umso besser!

Bitte erwähnen Sie bei Terminvereinbarung und zu Beginn des Gesprächs, dass Sie davon ausgehen, dass dieses kostenlos ist.

Rückrufservice und Terminanfrage

Klicken Sie auf den unteren Button, um das Kontaktformular zu laden. Bei Klick wird das Google reCAPTCHA von Google nachgeladen.

Inhalt laden

This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.

Kindesunterhalt: Welche Rolle spielt das Vermögen?

hammer-719066_1280

Kindesunterhalt: Welche Rolle spielt das Vermögen?

In einer aktuellen Entscheidung musste der Oberste Gerichtshof (OGH) klären, ob bei der Berechnung des Kindesunterhalts lediglich das laufende Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils zu berücksichtigen ist oder ob auch Vermögenswerte wie Ersparnisse und Erlöse aus Verkäufen einbezogen werden können.

Grundsätze des Kindesunterhalts

Bis zur Erreichung der finanziellen Selbstständigkeit des Kindes ist Unterhalt zu zahlen. Wenn das Kind ausschließlich bei einem Elternteil lebt, ist der andere Elternteil verpflichtet, seinen Beitrag in Form von Geldunterhalt zu leisten. Die Höhe dieses Unterhalts orientiert sich nicht nur an den spezifischen Bedürfnissen und dem Alter des Kindes, sondern berücksichtigt ebenso die wirtschaftliche Leistungskraft des zahlungspflichtigen Elternteils.

Die Festlegung des genauen Geldunterhalts erfolgt über die Prozentmethode, die einen bestimmten Prozentsatz des monatlichen Nettoeinkommens des zahlungspflichtigen Elternteils als Unterhaltszahlung definiert. Je nach dem Alter des Kindes variiert dieser Satz zwischen 16 und 22 Prozent. Bei der Berechnung müssen weitere Faktoren wie zusätzliche Unterhaltspflichten, eine maximale Grenze der Unterhaltszahlungen (bekannt als „Playboy-Grenze“), die Möglichkeit eines reduzierten Kindesunterhalts bei Überschreitung der finanziellen Belastungsgrenze sowie mögliche Minderungen durch das eigene Einkommen der Kinder einbezogen werden.

Die Höhe des Unterhalts

Für die Bestimmung der Unterhaltshöhe wird in der Regel das reale Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen nach dem Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern verwendet. Dies stellt sicher, dass der Kindesunterhalt, ausgedrückt in Prozentwerten, auf Basis des tatsächlich verfügbaren Einkommens berechnet wird, wodurch die finanzielle Kapazität des Unterhaltspflichtigen angemessen einbezogen wird. Allerdings führt ein künstlich reduziertes Einkommen nicht zwangsläufig zu einer Umgehung der Unterhaltspflicht. Gemäß dem Anspannungsprinzip wird in solchen Fällen ein hypothetisches Einkommen, das den potenziellen Möglichkeiten und Fähigkeiten des Unterhaltspflichtigen entspricht, für die Berechnung herangezogen.

Wenn Uneinigkeit über den Anspruch oder die Höhe des Kindesunterhalts besteht, kann dieser Anspruch jederzeit gerichtlich überprüft und festgelegt werden. Für minderjährige Kinder ist das Pflegschaftsgericht zuständig, während bei volljährigen Kindern das Bezirksgericht am Wohnort des Unterhaltsberechtigten in der Regel die zuständige Instanz ist.

Ist das Vermögen hierbei auch relevant?

Nun gab es einen Fall, bei dem die Höhe des Kindesunterhalts neu bewertet werden sollte. Dies betraf zwei minderjährige Kinder in der Steiermark, vertreten durch ihre Mutter, die eine Neubewertung des Unterhalts von ihrem Vater forderten. Nach der Trennung der Eltern war der Vater nach Rumänien zurückgekehrt, wo er ein geringes Einkommen erzielte. Zusätzlich hatte er jedoch kurz vor seiner Rückkehr nach Rumänien einen erheblichen Betrag aus dem Verkauf einer Wohnung in Österreich erhalten.

Ursprünglich wurde der Kindesunterhalt auf der Basis eines angenommenen Einkommens berechnet, woraufhin der Vater eine Reduzierung des Unterhalts aufgrund seines tatsächlichen Einkommens, welches niedriger war, beantragte. Die Gerichte lehnten diese Anträge jedoch ab und entschieden, dass der Erlös aus dem besagten Wohnungsverkauf bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen sei. Sie argumentierten, dass Vermögenswerte in bestimmten Ausnahmefällen für die Unterhaltspflicht relevant sein können, beispielsweise wenn das laufende Einkommen nicht ausreicht, um den Unterhalt zu decken, oder wenn Vermögenswerte zur Finanzierung des Lebensstils des Unterhaltspflichtigen herangezogen werden.

Der Oberste Gerichtshof bestätigte diese Sichtweise und betonte, dass es dem Vater zumutbar sei, einen Teil des Erlöses aus dem Wohnungsverkauf zur Erfüllung seiner Unterhaltspflichten zurückzuhalten. Dies wurde besonders unter Berücksichtigung des Regelbedarfs, der den durchschnittlichen Unterhaltsbedarf von Kindern widerspiegelt, hervorgehoben.

Résumé

Der OGH hat mit seiner Entscheidung zum Ausdruck gebracht, dass auch wenn der unterhaltspflichtige Elternteil in einem Land mit niedrigem Lohnniveau lebt und daher nur ein geringes Einkommen hat beziehungsweise auch eine niedrigere Belastungsgrenze besteht, dies nicht bedeutet, dass sein Vermögen außer Acht gelassen werden kann. Vielmehr ist dieses Vermögen bei der Berechnung des Unterhalts für das in Österreich lebende Kind zu berücksichtigen, um entsprechende Unterhaltszahlungen sicherzustellen.

Rechtsanwalt in Salzburg | RA Mag. Bernhard Brandauer LLB.oec

Ein (persönlicher) Kaffee oder eine Videokonferenz zum Kennenlernen?

Kostenfrei, aber nicht umsonst. Wir hören Ihnen zuerst zu, damit Sie sich sicher sind. Und wenn wir Ihr Anliegen schon beim Erstgespräch lösen konnten – umso besser!

Bitte erwähnen Sie bei Terminvereinbarung und zu Beginn des Gesprächs, dass Sie davon ausgehen, dass dieses kostenlos ist.

Rückrufservice und Terminanfrage

Klicken Sie auf den unteren Button, um das Kontaktformular zu laden. Bei Klick wird das Google reCAPTCHA von Google nachgeladen.

Inhalt laden

This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.