Bauverträge: Typen und Entgeltarten

Ein Bauplan mit einem Bleistift und einem Lineal
Ein Bauplan mit einem Bleistift und einem Lineal

Bauverträge: Typen und Entgeltarten

In diesem Blogbeitrag beleuchten wir die vielfältigen Aspekte von Bauvertragstypen und den damit verbundenen Entgeltarten. Ein fundiertes Verständnis dieser rechtlichen Rahmenbedingungen ist essentiell für alle Akteure im Bauwesen. Wir bieten Ihnen einen umfassenden Einblick in die Welt der Bauverträge und zeigen auf, welche Entgeltmodelle Sie kennen sollten, um Ihre Projekte erfolgreich zu realisieren.

Was ist ein Bauwerkvertrag?

Ein Bauwerkvertrag, auch Bauvertrag genannt, definiert sich als eine Vereinbarung mit Entgeltcharakter im Rahmen eines Werkvertrags. Dabei wird eine bestimmte Bauleistung, wie etwa die Erstellung eines Rohbaus oder Durchführung von Elektroarbeiten, gegen eine Gegenleistung, beispielsweise den Lohn für die erbrachte Werkleistung, getauscht. Es ist anzumerken, dass das Entgelt hierbei nicht ausschließlich in der Form von Geld erfolgen muss; jede Form von vermögenswertem Austausch kann als Gegenleistung in Frage kommen.

In diesem Vertragsverhältnis verpflichtet sich der ausführende Unternehmer (Werkunternehmer), ein Bauwerk zu erstellen oder eine spezifische Bauleistung zu erbringen, die den Anforderungen des Auftraggebers (Werkbesteller) entspricht. Die Verantwortung für die Ausführung dieser Arbeiten trägt der Unternehmer persönlich oder durch direkte Überwachung der Ausführung.

Rechtlicher Rahmen und Form

Ein Bau- oder Bauwerkvertrag ist in seiner Form flexibel und unterliegt nicht strikten Vorgaben. Entsprechend den allgemeinen Grundsätzen des Vertragsrechts kommt er durch die Übereinkunft der Parteien zustande, typischerweise durch die Annahme eines Angebots oder eines Kostenvoranschlags. Die juristischen Rahmenbedingungen dieses Vertragstyps finden ihre Verankerung primär im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB), genauer in den Paragraphen 1165 bis 1171, die den Werkvertrag behandeln. Ergänzt werden diese durch eine Reihe von ÖNORMEN, insbesondere die ÖNORM B 2110, sowie durch Bestimmungen des Unternehmergesetzbuchs (UGB) und des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG).

Die Festlegung der Art des Entgelts führt zur Unterscheidung zwischen verschiedenen Vertragstypen, nämlich:

  • dem Einheitspreisvertrag,
  • dem Pauschalpreisvertrag und
  • dem Regiepreisvertrag.

Einheitspreisvertrag: Der Standard im Bauwesen

Im Bauwesen ist der Einheitspreisvertrag die vorherrschende Vertragsform. Dieser Typ basiert auf einem detaillierten Leistungsverzeichnis, das das Bauvorhaben in messbare Einheiten unterteilt, wie zum Beispiel Stückzahl, Meter, Quadratmeter, Kubikmeter, Kilogramm, Stunden und so weiter. Die Vergütung ergibt sich aus der Multiplikation der tatsächlich erbrachten Mengen jeder Teilleistung mit dem jeweiligen Einheitspreis, wodurch das Entgelt für die Bauleistung festgelegt wird.

Pauschalpreisvertrag: Sicherheit durch Festpreis

Im Rahmen des Baurechts zeichnet sich der Pauschalpreisvertrag dadurch aus, dass er die vollständige Bauleistung gegen eine festgelegte Summe abgilt. Diese Vertragsart umfasst somit alle Teilleistungen zu einem vereinbarten Festpreis. Angesichts der Herausforderung, Einzelposten bei Bauprojekten genau zu verifizieren, bietet der Pauschalpreisvertrag eine präferierte Lösung. Er eliminiert die Notwendigkeit für detaillierte Mengenermittlungen, die bei Einheitspreisverträgen üblich sind, und verhindert somit potenzielle Dispute über Umfang und Volumen der erbrachten Leistungen. Bei dieser Vertragsform übernimmt der Unternehmer das Risiko eventueller Preissteigerungen bei Materialien oder Lohnkosten.

Regiepreisvertrag: Flexibilität durch Abrechnung nach Aufwand

Ein Regiepreisvertrag sieht eine Vergütung der Bauleistung nach tatsächlichem Aufwand vor. Diese Vertragsform bietet Flexibilität, kann jedoch auch zu Unsicherheiten bei der Endabrechnung führen.

Résumé

Die Wahl des richtigen Vertragstyps und der passenden Entgeltsart ist entscheidend für den Erfolg eines Bauvorhabens. Jeder Vertragstyp hat seine Vor- und Nachteile, die je nach Projektumfang, Budget und individuellen Bedürfnissen sorgfältig abgewogen werden sollten.

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Das Doppelresidenzmodell: Eine Option der Obsorge

Papierfiguren bewegen sich in unterschiedliche Richtungen, Pfeile zeigen die unterschiedlichen Richtungen an
Papierfiguren bewegen sich in unterschiedliche Richtungen, Pfeile zeigen die unterschiedlichen Richtungen an

Das Doppelresidenzmodell: Eine Option der Obsorge

Obsorgeverfahren stellen für betroffene Familien oft eine langwierige und emotional belastende Zeit dar. Im Zentrum dieser Verfahren steht die Frage der Unterkunft des Kindes, die scheinbar einfach zu lösen ist, jedoch in der Praxis eine komplexe Herausforderung darstellt. Während traditionell ein Elternteil als Hauptbetreuungsperson fungiert und der andere Elternteil das Kind nur zu bestimmten Zeiten sieht, bietet das Doppelresidenzmodell eine alternative Herangehensweise.

Das Doppelresidenzmodell

Im Gegensatz zum traditionellen Residenzmodell, bei dem ein Kind hauptsächlich bei einem Elternteil lebt und der andere Elternteil seinen Unterhaltsbeitrag vorwiegend finanziell leistet, ermöglicht das Doppelresidenzmodell eine Wohnsituation, in der das Kind zwei Residenzen hat – jeweils eines bei beiden Elternteilen. Während beim klassischen Modell ein Elternteil durch direkte Betreuung (in Form von Naturalleistungen) für das Kind sorgt und der andere durch Zahlung von Unterhalt (Barunterhalt) seinen Teil beiträgt, erfüllen beim Doppelresidenzmodell beide Elternteile ihre Unterhaltspflichten, indem das Kind abwechselnd bei beiden gleichermaßen wohnt.

Dieses Modell fördert eine gleichmäßige Aufteilung der Betreuungsleistungen und die gemeinsame Übernahme der Unterhaltspflichten, was eine engere Bindung zu beiden Elternteilen und eine ausgeglichenere Entwicklung des Kindes unterstützen kann.

Voraussetzungen für die Umsetzung

Für die erfolgreiche Implementierung des Doppelresidenzmodells müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Es ist erforderlich, dass

  • die Betreuung durch beide Elternteile in etwa auf dem gleichen Niveau erfolgt;

  • die Verantwortung für alle notwendigen Naturalleistungen gleichmäßig von beiden Elternteilen getragen wird;

  • das Einkommen beider Elternteile ungefähr gleich hoch ist.

Restunterhalt

In diesem Rahmen bezeichnet die Rechtsprechung das Konzept auch als „betreuungsrechtliches Unterhaltsmodell“. Selbst wenn das Einkommen der beiden Elternteile nicht identisch ist – und somit die dritte Bedingung nicht erfüllt wird –, kann dennoch eine Doppelresidenz eingerichtet werden. In einem solchen Fall entsteht jedoch für das Kind ein Anspruch auf Restunterhalt gegenüber dem Elternteil mit dem höheren Einkommen.

Alternative

Sollten jedoch die erste und/oder die zweite Bedingung nicht erfüllt sein, wird auf die herkömmliche Methode der Unterhaltsberechnung zurückgegriffen, die sich an einem festgelegten Prozentsatz des monatlichen Nettoeinkommens orientiert. Abhängig vom Alter des Kindes muss ein bestimmter Anteil des Nettogehalts des unterhaltspflichtigen Elternteils (zwischen 16% und 20%) für den Unterhalt aufgewendet werden.

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